EO-Entschädigung für die Ausbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern

ShortId
10.4092
Id
20104092
Updated
14.11.2025 08:27
Language
de
Title
EO-Entschädigung für die Ausbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern
AdditionalIndexing
15;28;Ausbildung am Arbeitsplatz;duales Bildungssystem;Versicherungsleistung;Lehrstelle;Lehre;Erwerbsersatzordnung;berufliche Bildung;Meister/in
1
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L04K13020204, Lehre
  • L06K070202030801, Lehrstelle
  • L05K0702020206, Meister/in
  • L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
  • L04K13020201, Ausbildung am Arbeitsplatz
  • L04K13020205, duales Bildungssystem
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Lehrbetriebe tragen in sehr hohem Mass zum wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes bei. Der Erfolg der dualen Bildung hängt von der Qualität der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und vom Willen der Betriebe ab, sich für diesen Weg zu engagieren. Dafür müssen sie häufig hohe administrative und qualitative Hürden überwinden.</p><p>Leider verzichten wegen dieser Hürden zahlreiche Betriebe darauf, junge Menschen auszubilden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, wie nutzbringend das duale System für die Integration der jungen Menschen in den Arbeitsmarkt ist. Die sehr positiven Statistiken über die Jugendarbeitslosigkeit belegen die gesellschaftliche Wirkung dieses Bildungssystems.</p><p>Angesichts der sozioökonomischen Bedeutung der dualen Bildung, der qualitativen Anforderungen an die Lehrbetriebe, der Notwendigkeit, die Berufslehre aufzuwerten und neue Betriebe zum Anbieten von Lehrstellen zu bewegen, beauftrage ich den Bundesrat zu prüfen, ob es nicht möglich wäre, die Betriebe für die Ausbildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner über die EO zu entschädigen. Mit dieser sehr konkreten, administrativ einfachen und vertretbaren Massnahme lässt sich die Berufslehre in unserem Land fördern.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Aubert 09.4255 gegen eine Direktsubventionierung der Lehrbetriebe ausgesprochen, da sich für die meisten Lehrbetriebe die Investition in die Lernenden bereits während deren Ausbildung ausbezahlt. Auf jeden Fall rechnet sich die Investition dann, wenn der Betrieb Lernende nach der Ausbildung weiterbeschäftigt und so Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten sparen kann. Die Unternehmungen sichern durch die Ausbildungstätigkeit somit nicht nur ihren eigenen Nachwuchs an gut ausgebildeten Berufsleuten, sondern ziehen daraus auch einen direkten finanziellen Nutzen. Eine Direktsubventionierung von Lehrbetrieben würde jedoch diejenigen Unternehmungen benachteiligen, welche aufgrund der Grösse, der betrieblichen Strukturen oder der wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, Lehrstellen anzubieten. Der Bundesrat hält deshalb die Investitionen in kantonale Lehrstellenförderungsmassnahmen weiterhin für wirksamer als eine Direktsubventionierung von Lehrbetrieben. Der Nationalrat hat sich dieser Auffassung angeschlossen.</p><p>Dem Bundesrat ist die Verbesserung der Lehrstellensituation jedoch ein grosses Anliegen. So wurden in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen im Bereich der Lehrstellenförderung und der Integration von Jugendlichen getroffen, wie zum Beispiel Brückenangebote, individuelle Begleitung und Case Management (siehe Interpellationen Marra 09.3431 und Häberli-Koller 09.3499).</p><p>Die Übernahme der Kosten für die Berufsbildner durch die Erwerbsersatzordnung (EO) würde nach Ansicht des Bundesrates dem Charakter einer Erwerbsausfallversicherung widersprechen. Die EO erfüllt bereits heute eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich des Lohn- und Verdienstausfalles bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst sowie bei Mutterschaft. Eine weitere Ausdehnung des Aufgabenbereiches würde das Sozialwerk finanziell zusätzlich belasten und die Sanierung hinauszögern. Die Lohnbeiträge der Versicherung mussten bereits per 1. Januar 2011 aufgrund der seit der Einführung der Mutterschaftsentschädigung im Jahre 2005 erzielten Ausgabenüberschüsse von 0,3 Prozent auf 0,5 Prozent erhöht werden. Das Parlament hat vor diesem Hintergrund bereits mehrere Vorstösse, welche die Übernahme von weiteren Aufgaben durch die EO forderten, abgelehnt. So sprach sich das Parlament jüngst gegen die Finanzierung eines Vaterschaftsurlaubs (Motion Nordmann 06.3662) und eines Elternurlaubs (Motion Hiltpold 09.3187) durch die EO aus.</p><p>Angesichts der bereits ergriffenen Massnahmen zur Stärkung der Ausbildungstätigkeit und der zu erwartenden Mehrkosten in der EO, welche durch einen weiteren Zusatzfinanzierungsbedarf mit negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft gedeckt werden müssten, lehnt der Bundesrat das Postulat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob Unternehmen, die Lernende ausbilden, für die Tage aus der Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt werden können, die die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner für ihre eigene Weiterbildung einsetzen.</p>
  • EO-Entschädigung für die Ausbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Lehrbetriebe tragen in sehr hohem Mass zum wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes bei. Der Erfolg der dualen Bildung hängt von der Qualität der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und vom Willen der Betriebe ab, sich für diesen Weg zu engagieren. Dafür müssen sie häufig hohe administrative und qualitative Hürden überwinden.</p><p>Leider verzichten wegen dieser Hürden zahlreiche Betriebe darauf, junge Menschen auszubilden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, wie nutzbringend das duale System für die Integration der jungen Menschen in den Arbeitsmarkt ist. Die sehr positiven Statistiken über die Jugendarbeitslosigkeit belegen die gesellschaftliche Wirkung dieses Bildungssystems.</p><p>Angesichts der sozioökonomischen Bedeutung der dualen Bildung, der qualitativen Anforderungen an die Lehrbetriebe, der Notwendigkeit, die Berufslehre aufzuwerten und neue Betriebe zum Anbieten von Lehrstellen zu bewegen, beauftrage ich den Bundesrat zu prüfen, ob es nicht möglich wäre, die Betriebe für die Ausbildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner über die EO zu entschädigen. Mit dieser sehr konkreten, administrativ einfachen und vertretbaren Massnahme lässt sich die Berufslehre in unserem Land fördern.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Aubert 09.4255 gegen eine Direktsubventionierung der Lehrbetriebe ausgesprochen, da sich für die meisten Lehrbetriebe die Investition in die Lernenden bereits während deren Ausbildung ausbezahlt. Auf jeden Fall rechnet sich die Investition dann, wenn der Betrieb Lernende nach der Ausbildung weiterbeschäftigt und so Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten sparen kann. Die Unternehmungen sichern durch die Ausbildungstätigkeit somit nicht nur ihren eigenen Nachwuchs an gut ausgebildeten Berufsleuten, sondern ziehen daraus auch einen direkten finanziellen Nutzen. Eine Direktsubventionierung von Lehrbetrieben würde jedoch diejenigen Unternehmungen benachteiligen, welche aufgrund der Grösse, der betrieblichen Strukturen oder der wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, Lehrstellen anzubieten. Der Bundesrat hält deshalb die Investitionen in kantonale Lehrstellenförderungsmassnahmen weiterhin für wirksamer als eine Direktsubventionierung von Lehrbetrieben. Der Nationalrat hat sich dieser Auffassung angeschlossen.</p><p>Dem Bundesrat ist die Verbesserung der Lehrstellensituation jedoch ein grosses Anliegen. So wurden in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen im Bereich der Lehrstellenförderung und der Integration von Jugendlichen getroffen, wie zum Beispiel Brückenangebote, individuelle Begleitung und Case Management (siehe Interpellationen Marra 09.3431 und Häberli-Koller 09.3499).</p><p>Die Übernahme der Kosten für die Berufsbildner durch die Erwerbsersatzordnung (EO) würde nach Ansicht des Bundesrates dem Charakter einer Erwerbsausfallversicherung widersprechen. Die EO erfüllt bereits heute eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich des Lohn- und Verdienstausfalles bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst sowie bei Mutterschaft. Eine weitere Ausdehnung des Aufgabenbereiches würde das Sozialwerk finanziell zusätzlich belasten und die Sanierung hinauszögern. Die Lohnbeiträge der Versicherung mussten bereits per 1. Januar 2011 aufgrund der seit der Einführung der Mutterschaftsentschädigung im Jahre 2005 erzielten Ausgabenüberschüsse von 0,3 Prozent auf 0,5 Prozent erhöht werden. Das Parlament hat vor diesem Hintergrund bereits mehrere Vorstösse, welche die Übernahme von weiteren Aufgaben durch die EO forderten, abgelehnt. So sprach sich das Parlament jüngst gegen die Finanzierung eines Vaterschaftsurlaubs (Motion Nordmann 06.3662) und eines Elternurlaubs (Motion Hiltpold 09.3187) durch die EO aus.</p><p>Angesichts der bereits ergriffenen Massnahmen zur Stärkung der Ausbildungstätigkeit und der zu erwartenden Mehrkosten in der EO, welche durch einen weiteren Zusatzfinanzierungsbedarf mit negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft gedeckt werden müssten, lehnt der Bundesrat das Postulat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob Unternehmen, die Lernende ausbilden, für die Tage aus der Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt werden können, die die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner für ihre eigene Weiterbildung einsetzen.</p>
    • EO-Entschädigung für die Ausbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern

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