Schaffung von wertschätzenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Waldleistungen
- ShortId
-
10.4095
- Id
-
20104095
- Updated
-
27.07.2023 20:55
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung von wertschätzenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Waldleistungen
- AdditionalIndexing
-
55;Kostenrechnung;Waldwirtschaft;Waldschutz;service public;Finanzierung;Naherholungsraum
- 1
-
- L03K140107, Waldwirtschaft
- L05K1401070108, Waldschutz
- L04K08060111, service public
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K01020408, Naherholungsraum
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Waldbewirtschaftung wird gemeinhin als defizitär bezeichnet. Als Gründe werden verschiedentlich Strukturen und Holzmarktbedingungen genannt. Diese Begründungen sind, wie Studien des Bafu belegen, nur ein Teil der Wahrheit.</p><p>Zwei Beispiele zur Begründung:</p><p>1. Grundwasseranbieter sparen pro Jahr 80 Millionen Franken ein, wenn sie das Wasser im Wald gewinnen, weil sie dieses normalerweise nicht aufbereiten müssen. Für diese Reinigungsleistungen durch ihr Grundeigentum werden Waldbesitzer nicht bezahlt, haben aber die Mehrkosten (von bis zu 360 Franken pro Hektare und Jahr) aufgrund der aktuell mangelhaften rechtlichen Rahmenbedingungen zu tragen.</p><p>2. Der Erholungsnutzen der Schweizer Bevölkerung aus dem Wald beträgt gemäss einer Studie des Bafu rund 10 Milliarden Franken pro Jahr. Waldeigentümer erhalten heute keine Entschädigung für diese Leistung, tragen aber die Kosten Nutzungen Dritter. So wird der Waldeigentümer durch die Erholungsnutzung mit Kosten aufgrund von Littering und Wildschäden (durch Störung des Wildes) usw. belastet. Teilweise vorgesehene Entschädigungen decken nur ausnahmsweise den tatsächlich entstandenen Schaden.</p><p>Die Öffentlichkeit ist heute Trittbrettfahrerin der durch Waldeigentümer erbrachten Waldleistungen, weil faire rechtliche Rahmenbedingungen fehlen. Gewinne und Nutzen sind externalisiert und die Kosten beim Waldeigentümer internalisiert. Unter diesen Bedingungen können die Waldleistungen nicht nachhaltig gewährleistet werden.</p><p>Im Sinne des Verursacherprinzips, der Schaffung von Nutzniessergerechtigkeit und der Sicherstellung der nachhaltigen Waldleistungen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die Verursacher bzw. Nutzniesser die verursachten Kosten bzw. die bezogenen Waldleistungen angemessen abgelten. Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für ein Fairplay im Wald aufzuzeigen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Postulat in der Formulierung zu weit geht, indem verlangt wird sicherzustellen, dass die im Wald erbrachten Leistungen für die Öffentlichkeit angemessen abgegolten werden. Das Postulat nimmt das Resultat einer Abklärung bereits vorweg und lässt dem Bundesrat keinen hinreichenden Handlungsspielraum.</p><p>Zudem fehlt weiterhin eine Abgrenzung zwischen einer naturnahen Waldbewirtschaftung gemäss Waldgesetz als Basisleistung und zusätzlich erwarteten oder verpflichtenden Leistungen, welche bei den Waldeigentümern zu Mehraufwendungen oder zu Mindererträgen führen (siehe auch Antwort des Bundesrates zur Motion 10.3188, Schaffung von wertschätzenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Waldeigentümer).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, der aufzeigt, wie sichergestellt werden kann, dass die im Wald erbrachten Leistungen für die Öffentlichkeit, welche über das gesetzlich verlangte Minimum hinausgehen, von den Nutzniessern bzw. Verursachern angemessen abgegolten werden. Der Bericht zeigt die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, den Finanzierungsbedarf sowie die Finanzierungsquellen auf.</p>
- Schaffung von wertschätzenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Waldleistungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Waldbewirtschaftung wird gemeinhin als defizitär bezeichnet. Als Gründe werden verschiedentlich Strukturen und Holzmarktbedingungen genannt. Diese Begründungen sind, wie Studien des Bafu belegen, nur ein Teil der Wahrheit.</p><p>Zwei Beispiele zur Begründung:</p><p>1. Grundwasseranbieter sparen pro Jahr 80 Millionen Franken ein, wenn sie das Wasser im Wald gewinnen, weil sie dieses normalerweise nicht aufbereiten müssen. Für diese Reinigungsleistungen durch ihr Grundeigentum werden Waldbesitzer nicht bezahlt, haben aber die Mehrkosten (von bis zu 360 Franken pro Hektare und Jahr) aufgrund der aktuell mangelhaften rechtlichen Rahmenbedingungen zu tragen.</p><p>2. Der Erholungsnutzen der Schweizer Bevölkerung aus dem Wald beträgt gemäss einer Studie des Bafu rund 10 Milliarden Franken pro Jahr. Waldeigentümer erhalten heute keine Entschädigung für diese Leistung, tragen aber die Kosten Nutzungen Dritter. So wird der Waldeigentümer durch die Erholungsnutzung mit Kosten aufgrund von Littering und Wildschäden (durch Störung des Wildes) usw. belastet. Teilweise vorgesehene Entschädigungen decken nur ausnahmsweise den tatsächlich entstandenen Schaden.</p><p>Die Öffentlichkeit ist heute Trittbrettfahrerin der durch Waldeigentümer erbrachten Waldleistungen, weil faire rechtliche Rahmenbedingungen fehlen. Gewinne und Nutzen sind externalisiert und die Kosten beim Waldeigentümer internalisiert. Unter diesen Bedingungen können die Waldleistungen nicht nachhaltig gewährleistet werden.</p><p>Im Sinne des Verursacherprinzips, der Schaffung von Nutzniessergerechtigkeit und der Sicherstellung der nachhaltigen Waldleistungen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die Verursacher bzw. Nutzniesser die verursachten Kosten bzw. die bezogenen Waldleistungen angemessen abgelten. Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für ein Fairplay im Wald aufzuzeigen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Postulat in der Formulierung zu weit geht, indem verlangt wird sicherzustellen, dass die im Wald erbrachten Leistungen für die Öffentlichkeit angemessen abgegolten werden. Das Postulat nimmt das Resultat einer Abklärung bereits vorweg und lässt dem Bundesrat keinen hinreichenden Handlungsspielraum.</p><p>Zudem fehlt weiterhin eine Abgrenzung zwischen einer naturnahen Waldbewirtschaftung gemäss Waldgesetz als Basisleistung und zusätzlich erwarteten oder verpflichtenden Leistungen, welche bei den Waldeigentümern zu Mehraufwendungen oder zu Mindererträgen führen (siehe auch Antwort des Bundesrates zur Motion 10.3188, Schaffung von wertschätzenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Waldeigentümer).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, der aufzeigt, wie sichergestellt werden kann, dass die im Wald erbrachten Leistungen für die Öffentlichkeit, welche über das gesetzlich verlangte Minimum hinausgehen, von den Nutzniessern bzw. Verursachern angemessen abgegolten werden. Der Bericht zeigt die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, den Finanzierungsbedarf sowie die Finanzierungsquellen auf.</p>
- Schaffung von wertschätzenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Waldleistungen
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