Eine dezentrale inländische Weizen-Müllerei sicherstellen

ShortId
10.4098
Id
20104098
Updated
28.07.2023 08:15
Language
de
Title
Eine dezentrale inländische Weizen-Müllerei sicherstellen
AdditionalIndexing
55;Dumping;Handel mit Agrarerzeugnissen;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;Müllerei;Getreidemehl;Sicherung der Versorgung;Weichweizen
1
  • L05K1402030109, Müllerei
  • L06K140202050602, Weichweizen
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
  • L06K140203030104, Getreidemehl
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L05K0703010102, Dumping
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf den 1. Juli 2010 senkte der Bund den Mehlzoll von 65 auf 50 Franken je 100 Kilogramm Mehl. Die Senkung des Mehlzolls und die damit verbundene Marktöffnung bringen verschiedene Risiken für die inländische Wertschöpfungskette Getreide mit sich:</p><p>a. Kommt vermehrt billiges Mehl in die Schweiz, werden der Getreideanbau und die Vermahlung ohne Begleitmassnahmen finanziell nicht mehr rentabel sein, und die Schweizer Weichweizen-Müllereien können mit den EU-Dumping-Preisen nicht mehr konkurrenzieren. Eine neue Studie der Hochschule St. Gallen zeigt, dass sie wesentliche Standortnachteile gegenüber den EU-Betrieben haben, die auch durch eine Optimierung der Kostenstrukturen nicht wettgemacht werden können. Mit steigenden Mehlimporten werden die Bauern den Getreideanbau reduzieren und vermehrt auf Futterweiden oder Grünbrache umstellen.</p><p>b. Die Versorgungssicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn wir in der Schweiz genügend Getreide anbauen und die Mühlen konkurrenzfähig bleiben. Der Mehlzoll ist kein Industrieschutz. Er stellte in der Schweiz seit der Hungersnot Anfang des 20. Jahrhunderts einen genügenden Getreideanbau sicher und verhinderte bis heute übermässige Importe von billigerem Mehl. Steigende Importe führen zu einer ungewünschten Auslandabhängigkeit. </p><p>c. Dezentrale inländische Müllereien reduzieren das Risiko und halten für Krisenzeiten die Pflichtlager. </p><p>d. Dezentrale Betriebe sind auch aus ökologischer Sicht sinnvoll, da sie ohne grosse Transporte eine günstige Belieferung der lokalen Bäckereien sicherstellen.</p><p>e. Die Qualität des ausländischen Mehls liegt unter dem Schweizer Standard.</p><p>f. Durch den inländischen Getreideanbau entlasten wir den Getreide-Weltmarkt. In Zeiten der Lebensmittelverknappung ist es ethisch unverantwortlich, Ländern mit Hungersnot billiges Mehl vor der Nase wegzuschnappen.</p><p>Getreide und ihre Erzeugnisse gehören zu den wichtigsten Grundnahrungsmitteln. Eine weitere Marktliberalisierung ohne finanzielle Kompensationen schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Bauern und Mühlen. Die vorgenommene Reduktion des Grenzschutzes für Mehl war unverantwortlich.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort auf die Interpellation Maissen Theo 10.3768 am 10. November 2010 ausführlich zur vorliegenden Thematik geäussert. Seit dem 1. Juli 2010 sind die Zollansätze für verarbeitetes Getreide zur menschlichen Ernährung an die Grenzbelastungen der Rohstoffe gekoppelt. Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass der ergänzend zur Grenzbelastung der Rohstoffe gewährte Zollzuschlag für Weichweizenmehl für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Mühlenbetriebe ausreicht und damit Mehlimporte weitgehend vermieden werden können. Bei hohen Getreidepreisen auf den internationalen Märkten werden die Grenzbelastungen für Brotgetreide und Mehle reduziert. Somit wird die unnötige Belastung der zweiten Verarbeitungsstufe und der Konsumenten vermieden. Diesem Grundsatz folgend wurde der Zollansatz für Weichweizenmehl per 1. Januar 2011 unter Beibehaltung des maximalen Zollzuschlags von 20 Franken je 100 Kilogramm von Fr. 50.70 auf Fr. 44.40 je 100 Kilogramm gesenkt. Bei fallenden internationalen Rohstoffpreisen werden die Grenzbelastungen wiederum angehoben.</p><p>Brotgetreideanbau und -verarbeitung in der Schweiz tragen unbestritten massgeblich zur Versorgungssicherheit bei. Der Selbstversorgungsgrad für Brotgetreide beträgt rund 85 Prozent und ist viel höher als im Durchschnitt der pflanzlichen Produkte (45 Prozent). Im Rahmen des Zollkontingentes von 70 000 Tonnen werden vorwiegend aus den Nachbarländern biologisch angebautes Getreide und spezifische Qualitäten eingeführt. Gemäss der Einfuhrstatistik wurden 2009 netto rund 400 Tonnen Weichweizenmehl importiert. Seit der Reduktion des Zollzuschlags von Fr. 34.30 auf 20 Franken je 100 Kilogramm per 1. Juli 2010 sind keine substanziellen Veränderungen festzustellen. Im Gegensatz zu den in der 2009 von der Universität St. Gallen erstellten Studie "Auswirkungen einer Agrarmarktliberalisierung auf die Schweizerischen Weichweizen-Mühlenunternehmen" unterstellten Freihandelsbedingungen wird über den agrarpolitisch bedingten Rohstoffschutz hinaus noch ein sehr substanzieller Schutz der Weichweizenmühlen gewährt.</p><p>Der Beitrag an eine sichere Versorgung ist und bleibt gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung eine zentrale Aufgabe der Landwirtschaft und soll unter allen Zukunftsszenarien gebührend berücksichtigt werden. Im Hinblick auf einen weitgehenden Abbau des Grenzschutzes durch einen Abschluss der Doha-Runde der WTO und/oder eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich hat das Parlament der Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zugestimmt. So soll der Lebensmittelkette genügend Zeit eingeräumt und sollen die nötigen Mittel bereitgestellt werden, um sich verstärkt auf absehbare Wettbewerbsbedingungen ausrichten zu können.</p><p>Um wettbewerbsfähige Betriebe im Agrar- und Lebensmittelbereich zu fördern und gleichzeitig dezentrale Verarbeitungsstrukturen zu erhalten, sind andere Strategien und Instrumente als eine Anhebung des Mehlzolls erforderlich: eine Positionierung der gesamten Wertschöpfungskette auf hoher Qualität und optimaler Kundendienstleistung, ein weiterentwickeltes Direktzahlungssystem, das die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft - auch die Versorgungssicherheit - sicherstellt, und eine Regionalpolitik, die gezielt und umfassend gegen effektive Standortnachteile wirkt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Interesse der Versorgungssicherheit Massnahmen zu ergreifen, um eine dezentrale inländische Weichweizen-Müllerei sicherzustellen und übermässige Einfuhren von ausländischem Mehl durch angemessene Mehlzölle zu verhindern.</p>
  • Eine dezentrale inländische Weizen-Müllerei sicherstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf den 1. Juli 2010 senkte der Bund den Mehlzoll von 65 auf 50 Franken je 100 Kilogramm Mehl. Die Senkung des Mehlzolls und die damit verbundene Marktöffnung bringen verschiedene Risiken für die inländische Wertschöpfungskette Getreide mit sich:</p><p>a. Kommt vermehrt billiges Mehl in die Schweiz, werden der Getreideanbau und die Vermahlung ohne Begleitmassnahmen finanziell nicht mehr rentabel sein, und die Schweizer Weichweizen-Müllereien können mit den EU-Dumping-Preisen nicht mehr konkurrenzieren. Eine neue Studie der Hochschule St. Gallen zeigt, dass sie wesentliche Standortnachteile gegenüber den EU-Betrieben haben, die auch durch eine Optimierung der Kostenstrukturen nicht wettgemacht werden können. Mit steigenden Mehlimporten werden die Bauern den Getreideanbau reduzieren und vermehrt auf Futterweiden oder Grünbrache umstellen.</p><p>b. Die Versorgungssicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn wir in der Schweiz genügend Getreide anbauen und die Mühlen konkurrenzfähig bleiben. Der Mehlzoll ist kein Industrieschutz. Er stellte in der Schweiz seit der Hungersnot Anfang des 20. Jahrhunderts einen genügenden Getreideanbau sicher und verhinderte bis heute übermässige Importe von billigerem Mehl. Steigende Importe führen zu einer ungewünschten Auslandabhängigkeit. </p><p>c. Dezentrale inländische Müllereien reduzieren das Risiko und halten für Krisenzeiten die Pflichtlager. </p><p>d. Dezentrale Betriebe sind auch aus ökologischer Sicht sinnvoll, da sie ohne grosse Transporte eine günstige Belieferung der lokalen Bäckereien sicherstellen.</p><p>e. Die Qualität des ausländischen Mehls liegt unter dem Schweizer Standard.</p><p>f. Durch den inländischen Getreideanbau entlasten wir den Getreide-Weltmarkt. In Zeiten der Lebensmittelverknappung ist es ethisch unverantwortlich, Ländern mit Hungersnot billiges Mehl vor der Nase wegzuschnappen.</p><p>Getreide und ihre Erzeugnisse gehören zu den wichtigsten Grundnahrungsmitteln. Eine weitere Marktliberalisierung ohne finanzielle Kompensationen schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Bauern und Mühlen. Die vorgenommene Reduktion des Grenzschutzes für Mehl war unverantwortlich.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort auf die Interpellation Maissen Theo 10.3768 am 10. November 2010 ausführlich zur vorliegenden Thematik geäussert. Seit dem 1. Juli 2010 sind die Zollansätze für verarbeitetes Getreide zur menschlichen Ernährung an die Grenzbelastungen der Rohstoffe gekoppelt. Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass der ergänzend zur Grenzbelastung der Rohstoffe gewährte Zollzuschlag für Weichweizenmehl für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Mühlenbetriebe ausreicht und damit Mehlimporte weitgehend vermieden werden können. Bei hohen Getreidepreisen auf den internationalen Märkten werden die Grenzbelastungen für Brotgetreide und Mehle reduziert. Somit wird die unnötige Belastung der zweiten Verarbeitungsstufe und der Konsumenten vermieden. Diesem Grundsatz folgend wurde der Zollansatz für Weichweizenmehl per 1. Januar 2011 unter Beibehaltung des maximalen Zollzuschlags von 20 Franken je 100 Kilogramm von Fr. 50.70 auf Fr. 44.40 je 100 Kilogramm gesenkt. Bei fallenden internationalen Rohstoffpreisen werden die Grenzbelastungen wiederum angehoben.</p><p>Brotgetreideanbau und -verarbeitung in der Schweiz tragen unbestritten massgeblich zur Versorgungssicherheit bei. Der Selbstversorgungsgrad für Brotgetreide beträgt rund 85 Prozent und ist viel höher als im Durchschnitt der pflanzlichen Produkte (45 Prozent). Im Rahmen des Zollkontingentes von 70 000 Tonnen werden vorwiegend aus den Nachbarländern biologisch angebautes Getreide und spezifische Qualitäten eingeführt. Gemäss der Einfuhrstatistik wurden 2009 netto rund 400 Tonnen Weichweizenmehl importiert. Seit der Reduktion des Zollzuschlags von Fr. 34.30 auf 20 Franken je 100 Kilogramm per 1. Juli 2010 sind keine substanziellen Veränderungen festzustellen. Im Gegensatz zu den in der 2009 von der Universität St. Gallen erstellten Studie "Auswirkungen einer Agrarmarktliberalisierung auf die Schweizerischen Weichweizen-Mühlenunternehmen" unterstellten Freihandelsbedingungen wird über den agrarpolitisch bedingten Rohstoffschutz hinaus noch ein sehr substanzieller Schutz der Weichweizenmühlen gewährt.</p><p>Der Beitrag an eine sichere Versorgung ist und bleibt gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung eine zentrale Aufgabe der Landwirtschaft und soll unter allen Zukunftsszenarien gebührend berücksichtigt werden. Im Hinblick auf einen weitgehenden Abbau des Grenzschutzes durch einen Abschluss der Doha-Runde der WTO und/oder eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich hat das Parlament der Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zugestimmt. So soll der Lebensmittelkette genügend Zeit eingeräumt und sollen die nötigen Mittel bereitgestellt werden, um sich verstärkt auf absehbare Wettbewerbsbedingungen ausrichten zu können.</p><p>Um wettbewerbsfähige Betriebe im Agrar- und Lebensmittelbereich zu fördern und gleichzeitig dezentrale Verarbeitungsstrukturen zu erhalten, sind andere Strategien und Instrumente als eine Anhebung des Mehlzolls erforderlich: eine Positionierung der gesamten Wertschöpfungskette auf hoher Qualität und optimaler Kundendienstleistung, ein weiterentwickeltes Direktzahlungssystem, das die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft - auch die Versorgungssicherheit - sicherstellt, und eine Regionalpolitik, die gezielt und umfassend gegen effektive Standortnachteile wirkt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Interesse der Versorgungssicherheit Massnahmen zu ergreifen, um eine dezentrale inländische Weichweizen-Müllerei sicherzustellen und übermässige Einfuhren von ausländischem Mehl durch angemessene Mehlzölle zu verhindern.</p>
    • Eine dezentrale inländische Weizen-Müllerei sicherstellen

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