Keine Reptilienhäute aus tierquälerischer Produktion in der Schweiz

ShortId
10.4104
Id
20104104
Updated
28.07.2023 14:04
Language
de
Title
Keine Reptilienhäute aus tierquälerischer Produktion in der Schweiz
AdditionalIndexing
52;15;Einfuhrbeschränkung;Lederwaren- und Handschuhindustrie;Tierwelt;Schuhindustrie;Indonesien;Tierhaut und Fell;Tierschutz
1
  • L04K14020505, Tierhaut und Fell
  • L04K03030301, Indonesien
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L04K06030307, Tierwelt
  • L05K0705050202, Lederwaren- und Handschuhindustrie
  • L05K0705050204, Schuhindustrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die "Rundschau" hat am 6. Oktober 2010 einen Beitrag ausgestrahlt, der anhand schockierender Bilder aufgezeigt hat, wie Schlangen und Echsen für Uhrenarmbänder und andere modische Accessoires oftmals auf grausame Art und Weise sterben müssen. Die Tiere wurden massiv gequält: Schlangen, denen bei lebendigem Leib die Haut abgezogen wird; Echsen, die mit zusammengeschnürten Beinen in Plastiksäcke gestopft werden. Taschen, Schuhe und Uhrenbänder und sogar Hüllen für das iPhone aus Reptilienleder sind auch in der Schweiz begehrt. Pro Jahr werden gegen eine Million Tierhäute in die Schweiz importiert. Das Bundesamt für Veterinärwesen kontrolliert zwar jede Sendung stichprobenweise. Allerdings kann das Bundesamt gemäss "Rundschau" nicht garantieren, dass Indonesien beim Handel mit Tierhäuten das Artenschutzabkommen einhält. Bis dieser Sachverhalt geklärt ist, dürfen deshalb Tierhäute aus fraglichen Ländern nicht mehr importiert werden. </p><p>Weiter soll der Bundesrat die Gesetzgebung (Tierschutzgesetz, allenfalls weitere) insofern ergänzen, als in Zukunft Reptilienhäute nicht mehr in die Schweiz importiert werden können, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen, analog der parlamentarischen Initiative 09.428, "Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte". Das Importverbot für tierquälerisch hergestellte Reptilienprodukte kann allenfalls in die Gesetzesdebatte zur parlamentarischen Initiative 09.428 einbezogen werden.</p>
  • <p>Gemäss Tierschutzgesetz hat der Bundesrat bereits heute die Kompetenz, aus Gründen des Tierschutzes und des Artenschutzes die Einfuhr von Tierprodukten an Bedingungen zu knüpfen, einzuschränken oder zu verbieten (Art. 14 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes; SR 455). Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass ein Einfuhrverbot der Problematik der Transport- und Tötungsmethoden für Reptilien in Indonesien nicht gerecht wird. </p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, den Einfluss der Schweiz dort einzubringen, wo eine nachhaltige Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Zu diesem Zweck wurde in einem ersten Schritt das Cites-Sekretariat - die nach dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (Cites) zuständige Oberbehörde für die Kontrolle des internationalen Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten - informiert und ersucht, die indonesischen Behörden zu einer Stellungnahme aufzufordern. Weiter wurde die Welttiergesundheitsorganisation (OIE) als weltweit zuständige Behörde in Tierschutzfragen über die Zustände in Indonesien unterrichtet und aufgefordert, weltweit gültige Tierschutznormen beim Transport und bei der Schlachtung von Reptilien (analog zu bestehenden Normen für Nutztiere) zu erstellen. Der Direktor der OIE hat der Schweiz bereits geantwortet, dass die Thematik in der Tierschutzkommission der OIE aufgenommen werde. Zusätzlich werden das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und das Cites-Sekretariat die Problematik an einem internationalen Workshop zum Handel mit Schlangen in Asien thematisieren. Schliesslich wurde die betroffene Branche anlässlich einer Informationsveranstaltung des BVET über die Problematik von Reptilleder aus Indonesien informiert. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Massnahmen den Bedürfnissen der Tiere und auch denjenigen der lokalen Bevölkerung, welche von der nachhaltigen Nutzung ihrer Ressourcen lebt, besser nachkommen als ein Importstopp.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><p>- sofort sämtliche Importe von Reptilienhäuten aus Indonesien zu stoppen; dies, solange nicht geklärt ist, wie diese Häute tatsächlich gewonnen werden, und solange die Schweiz über keine Garantie verfügt, dass Indonesien beim Handel mit Tierhäuten das Artenschutzabkommen und die international anerkannten Tierschutznormen einhält. </p><p>- die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit in Zukunft Reptilienhäute nicht mehr in die Schweiz importiert werden, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen.</p>
  • Keine Reptilienhäute aus tierquälerischer Produktion in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die "Rundschau" hat am 6. Oktober 2010 einen Beitrag ausgestrahlt, der anhand schockierender Bilder aufgezeigt hat, wie Schlangen und Echsen für Uhrenarmbänder und andere modische Accessoires oftmals auf grausame Art und Weise sterben müssen. Die Tiere wurden massiv gequält: Schlangen, denen bei lebendigem Leib die Haut abgezogen wird; Echsen, die mit zusammengeschnürten Beinen in Plastiksäcke gestopft werden. Taschen, Schuhe und Uhrenbänder und sogar Hüllen für das iPhone aus Reptilienleder sind auch in der Schweiz begehrt. Pro Jahr werden gegen eine Million Tierhäute in die Schweiz importiert. Das Bundesamt für Veterinärwesen kontrolliert zwar jede Sendung stichprobenweise. Allerdings kann das Bundesamt gemäss "Rundschau" nicht garantieren, dass Indonesien beim Handel mit Tierhäuten das Artenschutzabkommen einhält. Bis dieser Sachverhalt geklärt ist, dürfen deshalb Tierhäute aus fraglichen Ländern nicht mehr importiert werden. </p><p>Weiter soll der Bundesrat die Gesetzgebung (Tierschutzgesetz, allenfalls weitere) insofern ergänzen, als in Zukunft Reptilienhäute nicht mehr in die Schweiz importiert werden können, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen, analog der parlamentarischen Initiative 09.428, "Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte". Das Importverbot für tierquälerisch hergestellte Reptilienprodukte kann allenfalls in die Gesetzesdebatte zur parlamentarischen Initiative 09.428 einbezogen werden.</p>
    • <p>Gemäss Tierschutzgesetz hat der Bundesrat bereits heute die Kompetenz, aus Gründen des Tierschutzes und des Artenschutzes die Einfuhr von Tierprodukten an Bedingungen zu knüpfen, einzuschränken oder zu verbieten (Art. 14 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes; SR 455). Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass ein Einfuhrverbot der Problematik der Transport- und Tötungsmethoden für Reptilien in Indonesien nicht gerecht wird. </p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, den Einfluss der Schweiz dort einzubringen, wo eine nachhaltige Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Zu diesem Zweck wurde in einem ersten Schritt das Cites-Sekretariat - die nach dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (Cites) zuständige Oberbehörde für die Kontrolle des internationalen Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten - informiert und ersucht, die indonesischen Behörden zu einer Stellungnahme aufzufordern. Weiter wurde die Welttiergesundheitsorganisation (OIE) als weltweit zuständige Behörde in Tierschutzfragen über die Zustände in Indonesien unterrichtet und aufgefordert, weltweit gültige Tierschutznormen beim Transport und bei der Schlachtung von Reptilien (analog zu bestehenden Normen für Nutztiere) zu erstellen. Der Direktor der OIE hat der Schweiz bereits geantwortet, dass die Thematik in der Tierschutzkommission der OIE aufgenommen werde. Zusätzlich werden das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und das Cites-Sekretariat die Problematik an einem internationalen Workshop zum Handel mit Schlangen in Asien thematisieren. Schliesslich wurde die betroffene Branche anlässlich einer Informationsveranstaltung des BVET über die Problematik von Reptilleder aus Indonesien informiert. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Massnahmen den Bedürfnissen der Tiere und auch denjenigen der lokalen Bevölkerung, welche von der nachhaltigen Nutzung ihrer Ressourcen lebt, besser nachkommen als ein Importstopp.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><p>- sofort sämtliche Importe von Reptilienhäuten aus Indonesien zu stoppen; dies, solange nicht geklärt ist, wie diese Häute tatsächlich gewonnen werden, und solange die Schweiz über keine Garantie verfügt, dass Indonesien beim Handel mit Tierhäuten das Artenschutzabkommen und die international anerkannten Tierschutznormen einhält. </p><p>- die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit in Zukunft Reptilienhäute nicht mehr in die Schweiz importiert werden, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen.</p>
    • Keine Reptilienhäute aus tierquälerischer Produktion in der Schweiz

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