6. IV-Revision. Wiedereingliederung. Rolle der Bundesverwaltung

ShortId
10.4109
Id
20104109
Updated
28.07.2023 13:05
Language
de
Title
6. IV-Revision. Wiedereingliederung. Rolle der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
28;04;behinderte/r Arbeitnehmer/in;Bundesverwaltung;sechste IV-Revision;geschützter Arbeitsplatz;berufliche Wiedereingliederung
1
  • L06K010401030401, sechste IV-Revision
  • L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K0702030310, geschützter Arbeitsplatz
  • L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das mit der 6. IV-Revision gesetzte Wiedereingliederungsziel von allen Beteiligten grosse Anstrengungen verlangt. Der Bundesrat ist bereit, sich seiner Verantwortung als Arbeitgeber, dem gegenüber der Privatwirtschaft eine gewisse Vorbildfunktion zukommt, zu stellen und im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen eine aktive Rolle zu spielen. So begrüsst er es insbesondere, dass einzelne Departemente bereits konkrete Massnahmen zur Förderung der Integration getroffen haben. Das EDI beispielsweise hat einen Massnahmenplan mit klaren Zielvorgaben (namentlich die Einführung von Arbeitstrainings, Praktika, Personalverleih, Schulung der Führungskräfte) zur Erhöhung der Zahl der Beschäftigten mit einer Behinderung erarbeitet und die Stelle eines Integrationsbeauftragten geschaffen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. In der Bundesverwaltung ist seit dem 1. Juli 2009 ein neues Konzept für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Herzstück des Konzeptes ist ein finanzielles Anreizsystem für die Verwaltungseinheiten. Mit diesem Konzept will der Bundesrat die Integration von Menschen mit Behinderungen weiter fördern. Seine Anstrengungen als sozialer Arbeitgeber wird er voraussichtlich mit der Definition eines Sollwertes für die Bundesverwaltung für die Legislaturperiode 2012-2015 zusätzlich untermauern. Der Bundesrat geht nach heutiger Beurteilung davon aus, dass die Ziele der 6. IV-Revision in der Bundesverwaltung mit den bestehenden Instrumenten erreicht werden können.</p><p>2. Zudem wird der Bundesrat im Anschluss an die im Dezember 2010 verabschiedete Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015 Vorgaben für die Beschäftigung und die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung erlassen.</p><p>Diese Vorgaben sehen vor, dass die Departemente auf ihre eigenen Bedürfnisse abgestimmte Lösungen finden, um Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung anbieten zu können und um eine dauerhafte berufliche Integration zu gewährleisten. Die Handlungsfelder erstrecken sich auf die Rekrutierung von stellensuchenden Menschen mit Behinderungen; ferner betreffen sie den Erhalt des Arbeitsplatzes für den Fall, dass eine Angestellte oder ein Angestellter behindert wird, die Förderung der Chancengleichheit sowie die Nichtdiskriminierung.</p><p>Die Departemente und die Bundesämter werden aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kredite Menschen mit Behinderungen zu rekrutieren und anzustellen. Ausgeschriebene Stellen sollen zudem jeder und jedem, mit oder ohne Behinderung, offenstehen.</p><p>3. Die Bundesverwaltung beabsichtigt, nach Möglichkeit anteilsmässig zu ihrer Grösse Trainingsarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Geht man von einer proportionalen Verteilung der im Rahmen der 6. IV-Revision zu überprüfenden 17 000 Renten auf die Arbeitgeber aus, sind dies für die Bundesverwaltung 135 Trainingsarbeitsplätze.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision ist aufgegleist. Zahlreiche Personen, die im Moment eine Rente beziehen und wiedereingliederungsfähig sind, müssen eine Stelle im Arbeitsmarkt finden. Die Unternehmen sind aufgerufen, ihren Teil dazu beizutragen und betroffene Personen anzustellen. Auch der Bund als wichtiger Arbeitgeber muss seine Verantwortung bei der Wiedereingliederung wahrnehmen.</p><p>1. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um seine Verantwortung im Wiedereingliederungsprozess wahrzunehmen?</p><p>2. Verfügt jedes Departement über einen Integrationsplan für Rentenbezügerinnen und -bezüger, die vor der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess stehen?</p><p>3. Wie viele Personen können nach Ansicht des Bundesrates vernünftigerweise im Rahmen dieser neuen Massnahmen in der Verwaltung eingegliedert werden?</p>
  • 6. IV-Revision. Wiedereingliederung. Rolle der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das mit der 6. IV-Revision gesetzte Wiedereingliederungsziel von allen Beteiligten grosse Anstrengungen verlangt. Der Bundesrat ist bereit, sich seiner Verantwortung als Arbeitgeber, dem gegenüber der Privatwirtschaft eine gewisse Vorbildfunktion zukommt, zu stellen und im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen eine aktive Rolle zu spielen. So begrüsst er es insbesondere, dass einzelne Departemente bereits konkrete Massnahmen zur Förderung der Integration getroffen haben. Das EDI beispielsweise hat einen Massnahmenplan mit klaren Zielvorgaben (namentlich die Einführung von Arbeitstrainings, Praktika, Personalverleih, Schulung der Führungskräfte) zur Erhöhung der Zahl der Beschäftigten mit einer Behinderung erarbeitet und die Stelle eines Integrationsbeauftragten geschaffen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. In der Bundesverwaltung ist seit dem 1. Juli 2009 ein neues Konzept für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Herzstück des Konzeptes ist ein finanzielles Anreizsystem für die Verwaltungseinheiten. Mit diesem Konzept will der Bundesrat die Integration von Menschen mit Behinderungen weiter fördern. Seine Anstrengungen als sozialer Arbeitgeber wird er voraussichtlich mit der Definition eines Sollwertes für die Bundesverwaltung für die Legislaturperiode 2012-2015 zusätzlich untermauern. Der Bundesrat geht nach heutiger Beurteilung davon aus, dass die Ziele der 6. IV-Revision in der Bundesverwaltung mit den bestehenden Instrumenten erreicht werden können.</p><p>2. Zudem wird der Bundesrat im Anschluss an die im Dezember 2010 verabschiedete Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015 Vorgaben für die Beschäftigung und die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung erlassen.</p><p>Diese Vorgaben sehen vor, dass die Departemente auf ihre eigenen Bedürfnisse abgestimmte Lösungen finden, um Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung anbieten zu können und um eine dauerhafte berufliche Integration zu gewährleisten. Die Handlungsfelder erstrecken sich auf die Rekrutierung von stellensuchenden Menschen mit Behinderungen; ferner betreffen sie den Erhalt des Arbeitsplatzes für den Fall, dass eine Angestellte oder ein Angestellter behindert wird, die Förderung der Chancengleichheit sowie die Nichtdiskriminierung.</p><p>Die Departemente und die Bundesämter werden aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kredite Menschen mit Behinderungen zu rekrutieren und anzustellen. Ausgeschriebene Stellen sollen zudem jeder und jedem, mit oder ohne Behinderung, offenstehen.</p><p>3. Die Bundesverwaltung beabsichtigt, nach Möglichkeit anteilsmässig zu ihrer Grösse Trainingsarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Geht man von einer proportionalen Verteilung der im Rahmen der 6. IV-Revision zu überprüfenden 17 000 Renten auf die Arbeitgeber aus, sind dies für die Bundesverwaltung 135 Trainingsarbeitsplätze.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision ist aufgegleist. Zahlreiche Personen, die im Moment eine Rente beziehen und wiedereingliederungsfähig sind, müssen eine Stelle im Arbeitsmarkt finden. Die Unternehmen sind aufgerufen, ihren Teil dazu beizutragen und betroffene Personen anzustellen. Auch der Bund als wichtiger Arbeitgeber muss seine Verantwortung bei der Wiedereingliederung wahrnehmen.</p><p>1. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um seine Verantwortung im Wiedereingliederungsprozess wahrzunehmen?</p><p>2. Verfügt jedes Departement über einen Integrationsplan für Rentenbezügerinnen und -bezüger, die vor der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess stehen?</p><p>3. Wie viele Personen können nach Ansicht des Bundesrates vernünftigerweise im Rahmen dieser neuen Massnahmen in der Verwaltung eingegliedert werden?</p>
    • 6. IV-Revision. Wiedereingliederung. Rolle der Bundesverwaltung

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