Sexarbeit und Gesundheitsschutz
- ShortId
-
10.4113
- Id
-
20104113
- Updated
-
28.07.2023 09:53
- Language
-
de
- Title
-
Sexarbeit und Gesundheitsschutz
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsrisiko;Arbeitssicherheit;Prostitution
- 1
-
- L04K01010211, Prostitution
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L05K0702050202, Arbeitssicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Gestützt auf die in Artikel 3 der Bundesverfassung festgehaltene Kompetenzausscheidung stellt die Gesundheitsversorgung eine öffentliche Aufgabe der Kantone dar. Bereits in der Antwort zur Anfrage Janiak 00.1032 hat der Bundesrat festgehalten, "dass es in der Verantwortung der Kantone liegt, auch in diesem Gesundheitsbereich (Sexarbeit) die aus ihrer Sicht adäquaten Massnahmen sicherzustellen". Eine Bundeszuständigkeit besteht allerdings insoweit, als der Bund im Rahmen des Epidemiengesetzes (SR 818.101) bei übertragbaren Krankheiten über die Kompetenz verfügt, eine geeignete Bekämpfungsstrategie festzulegen. Für deren Umsetzung sind die Kantone zuständig. Der Bundesrat ist von diesem Grundsatz auch in der Botschaft vom 3. Dezember 2010 zur Totalrevision des Epidemiengesetzes nicht abgewichen.</p><p>Der Bundesrat hat am 24. November 2010 das Nationale Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (STI) 2011-2017 (NPHS) verabschiedet. Dieses fokussiert die Prävention stärker als bisher auf besonders betroffene oder gefährdete Zielgruppen, dazu gehören auch Sexworkerinnen und Sexworker. Mit dieser Strategie verfügen Kantone, Gemeinden und private Organisationen über eine Grundlage, um in diesem Bereich adäquate Massnahmen in die Wege zu leiten. Insbesondere gilt dies für den Vorschlag, im Rahmen einer kantonalen bzw. kommunalen Regelung des Sexgewerbes die Minimalstandards der Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen (Verfügbarkeit von Präservativen und Gleitmitteln, Zugang zu Information für Anbieter und Kunden, Betreuung durch Präventionsmitarbeitende) festzuschreiben und damit die Rahmenbedingungen der Ausübung von Sexarbeit zu verbessern.</p><p>2. Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Anfrage Gobbi 10.1098 ausgeführt hat, wurden die Empfehlungen, welche im Rahmen der 2008 veröffentlichten Studie "Der Sexmarkt in der Schweiz" abgegeben wurden, weitgehend umgesetzt. Deshalb besteht auf Bundesebene kein weiterer Handlungsbedarf. Des Weiteren liegt den Kantonen mit dem NPHS eine Bekämpfungsstrategie mit Vorschlägen zu Massnahmen auch für den Bereich Sexarbeit vor. Neu wird beispielsweise der Zugang zu Beratung und Testung für die Zielgruppe noch einfacher als bisher gestaltet. Hierfür sollen bestehende Präventionsstrukturen der Kantone und Gemeinden genutzt und an die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst werden (Quelle: NPHS, www.bag.admin.ch/aids). Im Rahmen des Monitorings und der Evaluation des Programms werden der Gesundheitszustand von Sexarbeitenden in Bezug auf sexuell übertragbare Infektionen und deren Arbeitsbedingungen erneut zu prüfen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit dem Thema Sexarbeit wird immer wieder über Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution von Minderjährigen gesprochen. Weniger oft ist der Gesundheitszustand der Sexarbeiterinnen ein Thema. Sexarbeiterinnen sind jedoch unterschiedlichsten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Im Vordergrund stehen dabei die Gefahr der Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten, das Problem der Abhängigkeit von Drogen und psychische Probleme.</p><p>Die Studie mit dem Titel "Der Sexmarkt in der Schweiz" geht u. a. der Frage der Prävention und der Förderung der Gesundheit von Sexarbeiterinnen nach. Aufgezeigt wird in der Studie auch, wie unterschiedlich in den Kantonen und Gemeinden der rechtliche Rahmen für Sexarbeit ist.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hält er die heutige Regelungsdichte auf Bundesebene für genügend?</p><p>2. Leitet er aufgrund der Studie Handlungsempfehlungen und Massnahmen ab, und wenn ja, welche?</p>
- Sexarbeit und Gesundheitsschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Gestützt auf die in Artikel 3 der Bundesverfassung festgehaltene Kompetenzausscheidung stellt die Gesundheitsversorgung eine öffentliche Aufgabe der Kantone dar. Bereits in der Antwort zur Anfrage Janiak 00.1032 hat der Bundesrat festgehalten, "dass es in der Verantwortung der Kantone liegt, auch in diesem Gesundheitsbereich (Sexarbeit) die aus ihrer Sicht adäquaten Massnahmen sicherzustellen". Eine Bundeszuständigkeit besteht allerdings insoweit, als der Bund im Rahmen des Epidemiengesetzes (SR 818.101) bei übertragbaren Krankheiten über die Kompetenz verfügt, eine geeignete Bekämpfungsstrategie festzulegen. Für deren Umsetzung sind die Kantone zuständig. Der Bundesrat ist von diesem Grundsatz auch in der Botschaft vom 3. Dezember 2010 zur Totalrevision des Epidemiengesetzes nicht abgewichen.</p><p>Der Bundesrat hat am 24. November 2010 das Nationale Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (STI) 2011-2017 (NPHS) verabschiedet. Dieses fokussiert die Prävention stärker als bisher auf besonders betroffene oder gefährdete Zielgruppen, dazu gehören auch Sexworkerinnen und Sexworker. Mit dieser Strategie verfügen Kantone, Gemeinden und private Organisationen über eine Grundlage, um in diesem Bereich adäquate Massnahmen in die Wege zu leiten. Insbesondere gilt dies für den Vorschlag, im Rahmen einer kantonalen bzw. kommunalen Regelung des Sexgewerbes die Minimalstandards der Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen (Verfügbarkeit von Präservativen und Gleitmitteln, Zugang zu Information für Anbieter und Kunden, Betreuung durch Präventionsmitarbeitende) festzuschreiben und damit die Rahmenbedingungen der Ausübung von Sexarbeit zu verbessern.</p><p>2. Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Anfrage Gobbi 10.1098 ausgeführt hat, wurden die Empfehlungen, welche im Rahmen der 2008 veröffentlichten Studie "Der Sexmarkt in der Schweiz" abgegeben wurden, weitgehend umgesetzt. Deshalb besteht auf Bundesebene kein weiterer Handlungsbedarf. Des Weiteren liegt den Kantonen mit dem NPHS eine Bekämpfungsstrategie mit Vorschlägen zu Massnahmen auch für den Bereich Sexarbeit vor. Neu wird beispielsweise der Zugang zu Beratung und Testung für die Zielgruppe noch einfacher als bisher gestaltet. Hierfür sollen bestehende Präventionsstrukturen der Kantone und Gemeinden genutzt und an die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst werden (Quelle: NPHS, www.bag.admin.ch/aids). Im Rahmen des Monitorings und der Evaluation des Programms werden der Gesundheitszustand von Sexarbeitenden in Bezug auf sexuell übertragbare Infektionen und deren Arbeitsbedingungen erneut zu prüfen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit dem Thema Sexarbeit wird immer wieder über Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution von Minderjährigen gesprochen. Weniger oft ist der Gesundheitszustand der Sexarbeiterinnen ein Thema. Sexarbeiterinnen sind jedoch unterschiedlichsten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Im Vordergrund stehen dabei die Gefahr der Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten, das Problem der Abhängigkeit von Drogen und psychische Probleme.</p><p>Die Studie mit dem Titel "Der Sexmarkt in der Schweiz" geht u. a. der Frage der Prävention und der Förderung der Gesundheit von Sexarbeiterinnen nach. Aufgezeigt wird in der Studie auch, wie unterschiedlich in den Kantonen und Gemeinden der rechtliche Rahmen für Sexarbeit ist.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hält er die heutige Regelungsdichte auf Bundesebene für genügend?</p><p>2. Leitet er aufgrund der Studie Handlungsempfehlungen und Massnahmen ab, und wenn ja, welche?</p>
- Sexarbeit und Gesundheitsschutz
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