Neues Direktzahlungssystem. Produktion und Umweltschutz

ShortId
10.4121
Id
20104121
Updated
28.07.2023 09:54
Language
de
Title
Neues Direktzahlungssystem. Produktion und Umweltschutz
AdditionalIndexing
55;landwirtschaftliche Produktivität;Leistungsauftrag;Beiträge für ökologische Leistungen;Direktzahlungen;Nahrungsmittel;Reform;Erhaltung der Landwirtschaft;Sicherung der Versorgung
1
  • L04K14010404, Direktzahlungen
  • L05K1401040402, Beiträge für ökologische Leistungen
  • L04K08020310, Reform
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L05K1401050102, landwirtschaftliche Produktivität
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 2011 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats am 10. November 2006 eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat beauftragt hat, einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen. Das Parlament hat die Motion am 14. März 2007 angenommen. Am 6. Mai 2009 hat der Bundesrat den Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Das Parlament hat zum Bericht Stellung genommen und das Konzept als kohärent und zukunftsgerichtet beurteilt. Es hat den Bundesrat in einer Folgemotion der WAK-S (09.3973) beauftragt, das im Bericht vorgeschlagene Konzept auf der Grundlage der multifunktionalen Aufgaben gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung und der im Bericht definierten Zielen zu konkretisieren und dem Parlament bis Ende 2011 eine diesbezügliche Botschaft zu unterbreiten. Im zweiten Quartal 2011 findet dazu voraussichtlich eine Vernehmlassung statt.</p><p>2. Versorgungssicherheitsbeiträge sind ein wichtiges Element des weiterentwickelten Direktzahlungssystems. Damit wird gewährleistet, dass die Produktionskapazität aufrechterhalten wird. Die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln soll gestärkt werden, indem die heutige spezifische Stützung der tierischen und pflanzlichen Produktion in die Versorgungssicherheitsbeiträge integriert und mit einer zusätzlichen Förderung des Ackerbaus sowie der Dauerkulturen ergänzt werden soll. Modellrechnungen zeigen, dass die Kalorienproduktion auch im Rahmen der AP 2014-2017 weiter gesteigert und der Selbstversorgungsgrad wie in den letzten 20 Jahren bei ungefähr 60 Prozent gehalten werden kann.</p><p>3. Das weiterentwickelte Direktzahlungssystem ist viel stärker als das bisherige auf die multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft ausgerichtet. Es eröffnet damit einen viel grösseren Spielraum für unternehmerische Entscheide. So werden die wichtigen Leistungen Versorgungssicherheit und Offenhaltung der Kulturlandschaft mit gezielten Beiträgen unterstützt. Neue Programme bieten den Landwirten zusätzliche Möglichkeiten, ihren Betrieb neben der Produktion marktfähiger Güter auf die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen auszurichten. Die Entkopplung von leistungsbezogenen und sozialorientierten Zahlungen stärkt das Unternehmertum ebenfalls. Dazu kommt, dass die Aufhebung der Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche und Tierzahl und der Limitierung der Direktzahlungen pro Standardarbeitskraft insbesondere wachstumswillige Betriebe weniger einschränken wird.</p><p>4. Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung hat der Bund dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft mit einer nachhaltigen und auf den Markt ausgerichteten Produktion einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der in der Verfassung aufgeführten Aufgaben leistet. Das weiterentwickelte Direktzahlungssystem unterstützt die Landwirtschaft wirksamer in der Marktausrichtung und erlaubt gleichzeitig auch eine effizientere Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. So tragen die Versorgungssicherheitsbeiträge zu einer Zunahme der Kalorienproduktion und damit zur Beibehaltung des bestehenden Selbstversorgungsgrades bei. Mit Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Landschaft offen gehalten, und zusammen mit Beiträgen für die Landschaftsqualität kann eine gepflegte und attraktive Kulturlandschaft erhalten und gefördert werden. Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Luft, Wasser, Biodiversität) kann nachhaltig verbessert werden und wird ebenfalls zielgerichtet unterstützt. Die Pflege der Kulturlandschaft wird mit zielgerichteteren Direktzahlungen sowohl in Bezug auf die Offenhaltung wie auch in Bezug auf die Landschaftsqualität gefördert. Die Direktzahlungen leisten neben weiteren spezifischen Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen zudem einen Beitrag zur dezentralen Besiedlung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Veröffentlichung des Berichtes zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems hat bei den Bauernfamilien Unverständnis, Verunsicherung und Verwirrung ausgelöst. Es zeigt sich klar und deutlich, dass die im Bericht enthaltenen Vorschläge von der mündlichen Orientierung durch den Bundesrat und das BLW zur künftigen Agrarpolitik der Schweiz und zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems sehr stark abweichen.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen, deren Beantwortung hoffentlich zur Klärung beiträgt:</p><p>1. Warum will der Bundesrat ein Direktzahlungssystem vollständig erneuern, das sich als gut erwiesen hat, das von der Bevölkerung akzeptiert wird und das die ökologischen Anforderungen voll und ganz erfüllt?</p><p>2. Die Schweiz hat den tiefsten Selbstversorgungsgrad in Europa und führt Lebensmittel im Wert von 600 Franken pro Person und Jahr ein. Warum soll die Lebensmittelproduktion mit dem neuen Direktzahlungssystem noch weiter gesenkt werden?</p><p>3. Der Bundesrat betont seit Jahren, dass initiative Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter künftig unterstützt werden sollen. Warum werden dann die Schranken für unternehmerisches Handeln mit dem neuen System nicht gesenkt, sondern im Gegenteil erhöht?</p><p>4. Wie sollen die Bauernfamilien in der Schweiz unter immer schwierigeren Bedingungen die in Artikel 104 der Bundesverfassung festgelegten Aufgaben erfüllen können, nämlich "die sichere Versorgung der Bevölkerung, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft sowie die dezentrale Besiedlung des Landes"?</p>
  • Neues Direktzahlungssystem. Produktion und Umweltschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 2011 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats am 10. November 2006 eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat beauftragt hat, einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen. Das Parlament hat die Motion am 14. März 2007 angenommen. Am 6. Mai 2009 hat der Bundesrat den Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Das Parlament hat zum Bericht Stellung genommen und das Konzept als kohärent und zukunftsgerichtet beurteilt. Es hat den Bundesrat in einer Folgemotion der WAK-S (09.3973) beauftragt, das im Bericht vorgeschlagene Konzept auf der Grundlage der multifunktionalen Aufgaben gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung und der im Bericht definierten Zielen zu konkretisieren und dem Parlament bis Ende 2011 eine diesbezügliche Botschaft zu unterbreiten. Im zweiten Quartal 2011 findet dazu voraussichtlich eine Vernehmlassung statt.</p><p>2. Versorgungssicherheitsbeiträge sind ein wichtiges Element des weiterentwickelten Direktzahlungssystems. Damit wird gewährleistet, dass die Produktionskapazität aufrechterhalten wird. Die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln soll gestärkt werden, indem die heutige spezifische Stützung der tierischen und pflanzlichen Produktion in die Versorgungssicherheitsbeiträge integriert und mit einer zusätzlichen Förderung des Ackerbaus sowie der Dauerkulturen ergänzt werden soll. Modellrechnungen zeigen, dass die Kalorienproduktion auch im Rahmen der AP 2014-2017 weiter gesteigert und der Selbstversorgungsgrad wie in den letzten 20 Jahren bei ungefähr 60 Prozent gehalten werden kann.</p><p>3. Das weiterentwickelte Direktzahlungssystem ist viel stärker als das bisherige auf die multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft ausgerichtet. Es eröffnet damit einen viel grösseren Spielraum für unternehmerische Entscheide. So werden die wichtigen Leistungen Versorgungssicherheit und Offenhaltung der Kulturlandschaft mit gezielten Beiträgen unterstützt. Neue Programme bieten den Landwirten zusätzliche Möglichkeiten, ihren Betrieb neben der Produktion marktfähiger Güter auf die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen auszurichten. Die Entkopplung von leistungsbezogenen und sozialorientierten Zahlungen stärkt das Unternehmertum ebenfalls. Dazu kommt, dass die Aufhebung der Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche und Tierzahl und der Limitierung der Direktzahlungen pro Standardarbeitskraft insbesondere wachstumswillige Betriebe weniger einschränken wird.</p><p>4. Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung hat der Bund dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft mit einer nachhaltigen und auf den Markt ausgerichteten Produktion einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der in der Verfassung aufgeführten Aufgaben leistet. Das weiterentwickelte Direktzahlungssystem unterstützt die Landwirtschaft wirksamer in der Marktausrichtung und erlaubt gleichzeitig auch eine effizientere Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. So tragen die Versorgungssicherheitsbeiträge zu einer Zunahme der Kalorienproduktion und damit zur Beibehaltung des bestehenden Selbstversorgungsgrades bei. Mit Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Landschaft offen gehalten, und zusammen mit Beiträgen für die Landschaftsqualität kann eine gepflegte und attraktive Kulturlandschaft erhalten und gefördert werden. Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Luft, Wasser, Biodiversität) kann nachhaltig verbessert werden und wird ebenfalls zielgerichtet unterstützt. Die Pflege der Kulturlandschaft wird mit zielgerichteteren Direktzahlungen sowohl in Bezug auf die Offenhaltung wie auch in Bezug auf die Landschaftsqualität gefördert. Die Direktzahlungen leisten neben weiteren spezifischen Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen zudem einen Beitrag zur dezentralen Besiedlung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Veröffentlichung des Berichtes zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems hat bei den Bauernfamilien Unverständnis, Verunsicherung und Verwirrung ausgelöst. Es zeigt sich klar und deutlich, dass die im Bericht enthaltenen Vorschläge von der mündlichen Orientierung durch den Bundesrat und das BLW zur künftigen Agrarpolitik der Schweiz und zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems sehr stark abweichen.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen, deren Beantwortung hoffentlich zur Klärung beiträgt:</p><p>1. Warum will der Bundesrat ein Direktzahlungssystem vollständig erneuern, das sich als gut erwiesen hat, das von der Bevölkerung akzeptiert wird und das die ökologischen Anforderungen voll und ganz erfüllt?</p><p>2. Die Schweiz hat den tiefsten Selbstversorgungsgrad in Europa und führt Lebensmittel im Wert von 600 Franken pro Person und Jahr ein. Warum soll die Lebensmittelproduktion mit dem neuen Direktzahlungssystem noch weiter gesenkt werden?</p><p>3. Der Bundesrat betont seit Jahren, dass initiative Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter künftig unterstützt werden sollen. Warum werden dann die Schranken für unternehmerisches Handeln mit dem neuen System nicht gesenkt, sondern im Gegenteil erhöht?</p><p>4. Wie sollen die Bauernfamilien in der Schweiz unter immer schwierigeren Bedingungen die in Artikel 104 der Bundesverfassung festgelegten Aufgaben erfüllen können, nämlich "die sichere Versorgung der Bevölkerung, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft sowie die dezentrale Besiedlung des Landes"?</p>
    • Neues Direktzahlungssystem. Produktion und Umweltschutz

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