Gewalt und Misshandlung im Alter
- ShortId
-
10.4123
- Id
-
20104123
- Updated
-
28.07.2023 09:11
- Language
-
de
- Title
-
Gewalt und Misshandlung im Alter
- AdditionalIndexing
-
28;Bericht;Gebrechlichenpflege;Informationskampagne;Gewalt;älterer Mensch
- 1
-
- L04K01010207, Gewalt
- L05K0107010201, älterer Mensch
- L03K020206, Bericht
- L04K01040402, Gebrechlichenpflege
- L05K1201020301, Informationskampagne
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Misshandlungen älterer Menschen sind ein Tabuthema. Während vereinzelt Vorfälle in einzelnen Alters- und Pflegeheimen öffentlich werden (z. B. Entlisberg Zürich), geschieht die Mehrheit der Übergriffe, wie Untersuchungen zeigen, durch betreuende Familienmitglieder. Fachleute schätzen, dass etwa 3 bis 10 Prozent aller Betagten (etwa 50 000 ältere Menschen) in der Schweiz physisch oder psychisch Opfer von Gewalt werden. Die Tendenz ist steigend - aus demografischen Gründen und wegen Überforderung betreuender Personen im Umgang mit älteren Menschen (besonders bei einer Demenz). Hilfe für Betroffene bieten u. a. die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA), in der Westschweiz und im Tessin die Organisation "alter ego". Einzelne Kantone haben Ombudsstellen für das Alter, die sich aber um Probleme in Institutionen kümmern. UBA und "alter ego" leisten mit freiwilligen Fachpersonen verschiedener Bereiche (Pflege, Finanzen, Recht, Medizin, Vormundschaft) Hilfe in Konflikt - und Gewaltsituationen. Das Netzwerk UBA z. B. arbeitet regional und mit anderen Organisationen zusammen (SRK, Pro Senectute, Spitex, Curaviva). Aber es muss die ganze Schweiz mit Gewaltpräventionsangeboten abgedeckt sein. Es braucht die Sensibilisierung der Bevölkerung, systematische Aus- und Weiterbildungen pflegender Fachleute und Angehöriger und eine regelmässige schweizweite Situationsanalyse. Das erfordert eine nationale Koordination. Im Bereich Kinderschutz und -rechte sind Bund und BSV schon sehr aktiv. Sie fördern die nötigen Aufgaben finanziell. Im Altersbereich ist dies nicht der Fall. Es fehlt an Unterstützung für eine nationale Koordinations- und Beschwerdestelle. Gesuche auf der Basis von Artikel 101bis des AHV-Gesetzes gibt es, sind aber seit mehr als einem Jahr pendent. </p>
- <p>Wie in anderen Lebensbereichen und Altersgruppen ist auch Gewalt im Alter ein vielschichtiges Phänomen. Ohne an dieser Stelle eine abschliessende Definition von Gewaltformen und -situationen geben zu können, sind die gezielten, auf ältere Leute ausgerichteten Gewalt- und Eigentumsdelikte im öffentlichen Raum (z. B. Entreissdiebstähle), die Gewalt im sozialen Nahraum (häusliche Gewalt, auch in der Paarbeziehung von älteren Menschen, Gewalt in der familialen Pflegebeziehung) und Gewalt im institutionellen Kontext (z. B. Pflegeheim) zu nennen. Einen diesbezüglichen Überblick gibt auch eine Studie des deutschen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über Kriminalitäts- und Gewalterfahrungen im Leben älterer Menschen bzw. zu Gefährdungen älterer und pflegebedürftiger Menschen (<a href="http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen">http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen</a>). In Zusammenhang mit Gewalt im Alter müssen zudem die physischen oder verbalen Angriffe und sexuellen Belästigungen von Pflegenden durch Pflegebedürftige thematisiert werden, wie dies z. B. der Fachkongress 2011 von Curaviva Schweiz tut. Gewalt im Alter ist ein Thema, das in den Fachkreisen diskutiert und mit verschiedenen Massnahmen angegangen wird.</p><p>Für die Hilfe und Pflege von Betagten sind grundsätzlich die Kantone zuständig (Artikel 112c Absatz 1 BV). So gibt es, wie im Postulat erwähnt, seitens der Kantone sowie privater Organisationen bereits verschiedene Angebote und entsprechende Bestrebungen zum Thema Gewalt im Alter. Was die Unterstützung einer nationalen Koordinations- und Beschwerdestelle mit Beiträgen nach Artikel 101bis AHVG angeht, so sind zurzeit Abklärungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen bei den zuständigen kantonalen Stellen im Gange über den Bedarf und allfällige Aufgaben einer derartigen Stelle. Zudem werden im Rahmen der laufenden Leistungsverträge nach Artikel 101bis AHVG mit gesamtschweizerisch tätigen gemeinnützigen privaten Institutionen für die verschiedenen Dienstleistungen zugunsten betagter Menschen und ihrer Angehörigen jeweils qualitätssichernde und -fördernde Massnahmen verlangt. Solche dienen gerade auch der Verhinderung von Übergriffen und Missbräuchen. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, wie das Thema Gewalt in den betreffenden Leistungsverträgen bzw. den subventionierten Leistungen allenfalls noch besser berücksichtigt werden kann. </p><p>Insofern wird den Anliegen des Postulates bereits Rechnung getragen. Da das Problem erkannt ist und auch angegangen wird, erachtet der Bundesrat die Erstellung eines Berichtes und weiter gehende Massnahmen im jetzigen Zeitpunkt als nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>1. einen Bericht zum Thema "Gewalt im Alter in der Schweiz" zu erstellen. </p><p>2. rechtliche Grundlagen zu prüfen und wenn nötig zu schaffen für ein aktives Engagement des Bundes zusammen mit den Kantonen in der Prävention und der Bekämpfung von Gewalt im Alter.</p><p>3. Grundlagen für die Initiierung und Unterstützung nationaler Informations- und Präventionskampagnen sowie für konkrete Präventionsprojekte und -massnahmen in Zusammenarbeit mit Fachorganisationen und bestehenden Netzwerken in den verschiedenen Landesteilen der Schweiz zu erarbeiten.</p>
- Gewalt und Misshandlung im Alter
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Misshandlungen älterer Menschen sind ein Tabuthema. Während vereinzelt Vorfälle in einzelnen Alters- und Pflegeheimen öffentlich werden (z. B. Entlisberg Zürich), geschieht die Mehrheit der Übergriffe, wie Untersuchungen zeigen, durch betreuende Familienmitglieder. Fachleute schätzen, dass etwa 3 bis 10 Prozent aller Betagten (etwa 50 000 ältere Menschen) in der Schweiz physisch oder psychisch Opfer von Gewalt werden. Die Tendenz ist steigend - aus demografischen Gründen und wegen Überforderung betreuender Personen im Umgang mit älteren Menschen (besonders bei einer Demenz). Hilfe für Betroffene bieten u. a. die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA), in der Westschweiz und im Tessin die Organisation "alter ego". Einzelne Kantone haben Ombudsstellen für das Alter, die sich aber um Probleme in Institutionen kümmern. UBA und "alter ego" leisten mit freiwilligen Fachpersonen verschiedener Bereiche (Pflege, Finanzen, Recht, Medizin, Vormundschaft) Hilfe in Konflikt - und Gewaltsituationen. Das Netzwerk UBA z. B. arbeitet regional und mit anderen Organisationen zusammen (SRK, Pro Senectute, Spitex, Curaviva). Aber es muss die ganze Schweiz mit Gewaltpräventionsangeboten abgedeckt sein. Es braucht die Sensibilisierung der Bevölkerung, systematische Aus- und Weiterbildungen pflegender Fachleute und Angehöriger und eine regelmässige schweizweite Situationsanalyse. Das erfordert eine nationale Koordination. Im Bereich Kinderschutz und -rechte sind Bund und BSV schon sehr aktiv. Sie fördern die nötigen Aufgaben finanziell. Im Altersbereich ist dies nicht der Fall. Es fehlt an Unterstützung für eine nationale Koordinations- und Beschwerdestelle. Gesuche auf der Basis von Artikel 101bis des AHV-Gesetzes gibt es, sind aber seit mehr als einem Jahr pendent. </p>
- <p>Wie in anderen Lebensbereichen und Altersgruppen ist auch Gewalt im Alter ein vielschichtiges Phänomen. Ohne an dieser Stelle eine abschliessende Definition von Gewaltformen und -situationen geben zu können, sind die gezielten, auf ältere Leute ausgerichteten Gewalt- und Eigentumsdelikte im öffentlichen Raum (z. B. Entreissdiebstähle), die Gewalt im sozialen Nahraum (häusliche Gewalt, auch in der Paarbeziehung von älteren Menschen, Gewalt in der familialen Pflegebeziehung) und Gewalt im institutionellen Kontext (z. B. Pflegeheim) zu nennen. Einen diesbezüglichen Überblick gibt auch eine Studie des deutschen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über Kriminalitäts- und Gewalterfahrungen im Leben älterer Menschen bzw. zu Gefährdungen älterer und pflegebedürftiger Menschen (<a href="http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen">http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen</a>). In Zusammenhang mit Gewalt im Alter müssen zudem die physischen oder verbalen Angriffe und sexuellen Belästigungen von Pflegenden durch Pflegebedürftige thematisiert werden, wie dies z. B. der Fachkongress 2011 von Curaviva Schweiz tut. Gewalt im Alter ist ein Thema, das in den Fachkreisen diskutiert und mit verschiedenen Massnahmen angegangen wird.</p><p>Für die Hilfe und Pflege von Betagten sind grundsätzlich die Kantone zuständig (Artikel 112c Absatz 1 BV). So gibt es, wie im Postulat erwähnt, seitens der Kantone sowie privater Organisationen bereits verschiedene Angebote und entsprechende Bestrebungen zum Thema Gewalt im Alter. Was die Unterstützung einer nationalen Koordinations- und Beschwerdestelle mit Beiträgen nach Artikel 101bis AHVG angeht, so sind zurzeit Abklärungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen bei den zuständigen kantonalen Stellen im Gange über den Bedarf und allfällige Aufgaben einer derartigen Stelle. Zudem werden im Rahmen der laufenden Leistungsverträge nach Artikel 101bis AHVG mit gesamtschweizerisch tätigen gemeinnützigen privaten Institutionen für die verschiedenen Dienstleistungen zugunsten betagter Menschen und ihrer Angehörigen jeweils qualitätssichernde und -fördernde Massnahmen verlangt. Solche dienen gerade auch der Verhinderung von Übergriffen und Missbräuchen. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, wie das Thema Gewalt in den betreffenden Leistungsverträgen bzw. den subventionierten Leistungen allenfalls noch besser berücksichtigt werden kann. </p><p>Insofern wird den Anliegen des Postulates bereits Rechnung getragen. Da das Problem erkannt ist und auch angegangen wird, erachtet der Bundesrat die Erstellung eines Berichtes und weiter gehende Massnahmen im jetzigen Zeitpunkt als nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>1. einen Bericht zum Thema "Gewalt im Alter in der Schweiz" zu erstellen. </p><p>2. rechtliche Grundlagen zu prüfen und wenn nötig zu schaffen für ein aktives Engagement des Bundes zusammen mit den Kantonen in der Prävention und der Bekämpfung von Gewalt im Alter.</p><p>3. Grundlagen für die Initiierung und Unterstützung nationaler Informations- und Präventionskampagnen sowie für konkrete Präventionsprojekte und -massnahmen in Zusammenarbeit mit Fachorganisationen und bestehenden Netzwerken in den verschiedenen Landesteilen der Schweiz zu erarbeiten.</p>
- Gewalt und Misshandlung im Alter
Back to List