Anspruch auf angemessenen Lohnersatz bei Aufschub des Mutterschaftsurlaubs

ShortId
10.4125
Id
20104125
Updated
24.06.2025 23:50
Language
de
Title
Anspruch auf angemessenen Lohnersatz bei Aufschub des Mutterschaftsurlaubs
AdditionalIndexing
28;Geburt;Mutterschaftsversicherung;Mutterschaftsurlaub;Erwerbsersatzordnung;Frist
1
  • L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
  • L05K0104030101, Mutterschaftsurlaub
  • L05K0503020802, Frist
  • L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
  • L06K010703040102, Geburt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Ziel des Mutterschaftsurlaubes ist es, dass sich die Mutter von den Anstrengungen der Schwangerschaft und der Geburt ausruhen, sich um das Neugeborene kümmern und die Mutter-Kind-Beziehung aufbauen kann. Muss das Neugeborene aus gesundheitlichen Gründen länger im Spital bleiben, wird die Dauer des Mutterschaftsurlaubs, in dem sich die Mutter zu Hause intensiv um ihr Kind kümmern kann, verkürzt. Aus diesem Grund hat die Mutter aus rechtlicher Sicht (Art. 16c Abs. 2 EOG) die Möglichkeit, den Anfang der Mutterschaftsentschädigung auf den Tag zu verschieben, an dem sie das Kind nach Hause nehmen kann. Genau ab diesem Moment beginnen die Taggeldauszahlungen für 14 Wochen.</p><p>Die Mutter ist nach geltendem Arbeitsgesetz verpflichtet, während 8 Wochen nach der Niederkunft nicht zu arbeiten. Da die Zahlungen der Mutterschaftsentschädigung bei Aufschub an dem Tag, an dem das Kind nach Hause kommt, beginnen, entsteht für die Mutter eine erwerbslose Zeit.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, Lösungsvorschläge auszuarbeiten und zu prüfen, damit die Zeit zwischen Geburt und Beginn des Mutterschaftsurlaubs angemessen entschädigt werden kann.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Lösungsvorschläge auszuarbeiten und zu prüfen, damit Mütter, welche den Beginn der Zahlung der Mutterschaftsurlaubs-Taggelder gemäss Artikel 16c Absatz 2 EOG aufschieben, einen angemessenen Anspruch auf Lohnersatz haben.</p>
  • Anspruch auf angemessenen Lohnersatz bei Aufschub des Mutterschaftsurlaubs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Ziel des Mutterschaftsurlaubes ist es, dass sich die Mutter von den Anstrengungen der Schwangerschaft und der Geburt ausruhen, sich um das Neugeborene kümmern und die Mutter-Kind-Beziehung aufbauen kann. Muss das Neugeborene aus gesundheitlichen Gründen länger im Spital bleiben, wird die Dauer des Mutterschaftsurlaubs, in dem sich die Mutter zu Hause intensiv um ihr Kind kümmern kann, verkürzt. Aus diesem Grund hat die Mutter aus rechtlicher Sicht (Art. 16c Abs. 2 EOG) die Möglichkeit, den Anfang der Mutterschaftsentschädigung auf den Tag zu verschieben, an dem sie das Kind nach Hause nehmen kann. Genau ab diesem Moment beginnen die Taggeldauszahlungen für 14 Wochen.</p><p>Die Mutter ist nach geltendem Arbeitsgesetz verpflichtet, während 8 Wochen nach der Niederkunft nicht zu arbeiten. Da die Zahlungen der Mutterschaftsentschädigung bei Aufschub an dem Tag, an dem das Kind nach Hause kommt, beginnen, entsteht für die Mutter eine erwerbslose Zeit.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, Lösungsvorschläge auszuarbeiten und zu prüfen, damit die Zeit zwischen Geburt und Beginn des Mutterschaftsurlaubs angemessen entschädigt werden kann.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Lösungsvorschläge auszuarbeiten und zu prüfen, damit Mütter, welche den Beginn der Zahlung der Mutterschaftsurlaubs-Taggelder gemäss Artikel 16c Absatz 2 EOG aufschieben, einen angemessenen Anspruch auf Lohnersatz haben.</p>
    • Anspruch auf angemessenen Lohnersatz bei Aufschub des Mutterschaftsurlaubs

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