Beseitigung der Heiratsstrafe

ShortId
10.4127
Id
20104127
Updated
11.03.2025 11:13
Language
de
Title
Beseitigung der Heiratsstrafe
AdditionalIndexing
24;Konkubinat;alleinstehende Person;Gleichbehandlung;verheiratete Person;Ehepaarbesteuerung
1
  • L05K1107040303, Ehepaarbesteuerung
  • L04K01030507, verheiratete Person
  • L04K01030504, Konkubinat
  • L05K0107010101, alleinstehende Person
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Trotz vereinzelten Revisionen der Ehegattenbesteuerung und der Kinderabzüge sind verheiratete Paare nach wie vor gegenüber unverheirateten Paaren sowie Alleinstehenden steuerlich massiv benachteiligt. Insbesondere sind alle Einverdienerehepaare, aber auch ein guter Teil der Doppelverdienerehepaare und ein Grossteil der Rentner-Ehepaare durch die "progressive Wirkung des Ja-Wortes" diskriminiert. Zudem sind Einverdiener- gegenüber Doppelverdienerehepaaren wegen unterschiedlicher Abzüge benachteiligt. Diese weder ökonomisch noch familienpolitisch zu rechtfertigende Heiratsstrafe ist endlich zu beseitigen.</p><p>Eine Revision ist umso dringlicher, als die diesbezügliche Vernehmlassung fast einhellig Handlungsbedarf nachgewiesen hat. Gescheitert ist eine Revision bisher daran, dass auch zwischen den Kantonen keine Einigung über den Lösungsweg erzielt werden konnte. Dieser Systementscheid, vorzugsweise zugunsten des sogenannten Teilsplitting-Modells, darf nicht länger auf die lange Bank geschoben werden. Es ist den Hunderttausenden von betroffenen Ehepaaren bei dieser Sachlage nicht zumutbar, bis zu einer umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung vertröstet zu werden, bis die heutige klare Diskriminierung beseitigt wird.</p>
  • <p>Vor einer umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung sollte ursprünglich entschieden werden, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder künftig getrennt zu besteuern sind. Die im Jahr 2007 durchgeführte Vernehmlassung zu diesem Systementscheid zeigte jedoch auf, dass eine breitabgestützte Lösung, die eine grundsätzliche Änderung des heutigen Systems beinhaltet, offenbar nicht möglich war, da zu diesem Zeitpunkt kein gesellschaftspolitischer Konsens darüber bestand, wie die demografischen und sozioökonomischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte im Steuersystem abzubilden sind. Auch das Parlament selber sandte hierzu keine klaren Zeichen aus; vielmehr überwies es zum Systementscheid Vorstösse, die einander diametral entgegengesetzt waren. </p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass die Besteuerung grundsätzlich unabhängig von Zivilstand und allfälliger Erwerbstätigkeit entsprechend der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat. Er begrüsst daher die Bestrebungen des Motionärs, die Diskussion über ausgewogene Belastungsrelationen zwischen den diversen Familienkonstellationen wieder aufzunehmen. Eine Lösungsfindung setzt jedoch voraus, dass die verschiedenen politischen Lager gewillt sind, sich auf eine bestimmte Vorgehensweise zu einigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit die heutige Benachteiligung von Verheirateten gegenüber Konkubinatspaaren und Alleinstehenden sowie von Einverdiener- gegenüber Doppelverdienerehepaaren im Steuerrecht auf Bundes- und Kantonsebene beseitigt wird.</p>
  • Beseitigung der Heiratsstrafe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Trotz vereinzelten Revisionen der Ehegattenbesteuerung und der Kinderabzüge sind verheiratete Paare nach wie vor gegenüber unverheirateten Paaren sowie Alleinstehenden steuerlich massiv benachteiligt. Insbesondere sind alle Einverdienerehepaare, aber auch ein guter Teil der Doppelverdienerehepaare und ein Grossteil der Rentner-Ehepaare durch die "progressive Wirkung des Ja-Wortes" diskriminiert. Zudem sind Einverdiener- gegenüber Doppelverdienerehepaaren wegen unterschiedlicher Abzüge benachteiligt. Diese weder ökonomisch noch familienpolitisch zu rechtfertigende Heiratsstrafe ist endlich zu beseitigen.</p><p>Eine Revision ist umso dringlicher, als die diesbezügliche Vernehmlassung fast einhellig Handlungsbedarf nachgewiesen hat. Gescheitert ist eine Revision bisher daran, dass auch zwischen den Kantonen keine Einigung über den Lösungsweg erzielt werden konnte. Dieser Systementscheid, vorzugsweise zugunsten des sogenannten Teilsplitting-Modells, darf nicht länger auf die lange Bank geschoben werden. Es ist den Hunderttausenden von betroffenen Ehepaaren bei dieser Sachlage nicht zumutbar, bis zu einer umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung vertröstet zu werden, bis die heutige klare Diskriminierung beseitigt wird.</p>
    • <p>Vor einer umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung sollte ursprünglich entschieden werden, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder künftig getrennt zu besteuern sind. Die im Jahr 2007 durchgeführte Vernehmlassung zu diesem Systementscheid zeigte jedoch auf, dass eine breitabgestützte Lösung, die eine grundsätzliche Änderung des heutigen Systems beinhaltet, offenbar nicht möglich war, da zu diesem Zeitpunkt kein gesellschaftspolitischer Konsens darüber bestand, wie die demografischen und sozioökonomischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte im Steuersystem abzubilden sind. Auch das Parlament selber sandte hierzu keine klaren Zeichen aus; vielmehr überwies es zum Systementscheid Vorstösse, die einander diametral entgegengesetzt waren. </p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass die Besteuerung grundsätzlich unabhängig von Zivilstand und allfälliger Erwerbstätigkeit entsprechend der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat. Er begrüsst daher die Bestrebungen des Motionärs, die Diskussion über ausgewogene Belastungsrelationen zwischen den diversen Familienkonstellationen wieder aufzunehmen. Eine Lösungsfindung setzt jedoch voraus, dass die verschiedenen politischen Lager gewillt sind, sich auf eine bestimmte Vorgehensweise zu einigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit die heutige Benachteiligung von Verheirateten gegenüber Konkubinatspaaren und Alleinstehenden sowie von Einverdiener- gegenüber Doppelverdienerehepaaren im Steuerrecht auf Bundes- und Kantonsebene beseitigt wird.</p>
    • Beseitigung der Heiratsstrafe

Back to List