IWF. Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen und Risiken für die Schweiz
- ShortId
-
10.4138
- Id
-
20104138
- Updated
-
14.11.2025 08:38
- Language
-
de
- Title
-
IWF. Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen und Risiken für die Schweiz
- AdditionalIndexing
-
24;15;Begrenzung des Kreditvolumens;Euro;IWF;Ländervergleich;Rezession;Antikrisenplan;Staatsverschuldung;Kredit
- 1
-
- L05K1101010104, IWF
- L03K110403, Kredit
- L05K0704020305, Rezession
- L04K11040401, Begrenzung des Kreditvolumens
- L03K110803, Staatsverschuldung
- L04K02022201, Ländervergleich
- L04K11010201, Euro
- L06K070401020201, Antikrisenplan
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Bereits im April 2009 hat der Ministerielle Ausschuss des IWF eine mehrstufige Aufstockung der IWF-Mittel im Grundsatz beschlossen. Falls sich die Lage nicht wesentlich verschlimmert, stellen diese Mittel aus Sicht des Bundesrates ein hinreichendes Krisenbekämpfungsdispositiv für die kommenden Jahre dar. Bei der Aufstockung der Mittel geht es um drei Massnahmen, welche mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten umgesetzt werden:</p><p>a. Die regulären IWF-Mittel sollen über eine Quotenerhöhung von rund 323,9 Milliarden Franken auf rund 710,4 Milliarden Franken erhöht werden. Eine Umsetzung ist nicht vor Ende 2012 zu erwarten, da die entsprechende Resolution noch von den Mitgliedsländern ratifiziert werden muss. Der maximal von der Schweiz bereitgestellte Beitrag wird sich mit dieser Reform von rund 5,2 Milliarden auf rund 8,6 Milliarden Franken erhöhen. Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 den Räten eine entsprechende Botschaft unterbreiten.</p><p>b. Die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV), das Sicherungsnetz des IWF, werden revidiert und von insgesamt rund 50,7 Milliarden auf rund 547,6 Milliarden Franken aufgestockt. Gleichzeitig wird der Teilnehmerkreis ausgedehnt, womit insbesondere auch grosse Schwellenländer finanziell Verantwortung für die Systemstabilität übernehmen. Der Anteil der Schweiz erhöht sich von rund 2,3 Milliarden auf rund 16,2 Milliarden Franken. Vorgesehen ist, dass die Gesamthöhe der NKV mit der Erhöhung der Quoten (vgl. a.) wieder etwas zurückgenommen wird. Die Vorlage zu den revidierten NKV wird im Frühjahr 2011 vom Nationalrat als Zweitrat behandelt.</p><p>c. Zur Überbrückung des Mittelengpasses des IWF bis zum Inkrafttreten der NKV-Reform wurden von 21 Ländern bilaterale Kreditlinien im Umfang von rund 250 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt. Diese Kredite werden seit 2010 beansprucht. Die Schweiz ist bisher nicht beteiligt. Die entsprechende Vorlage, die IWF-Sonderhilfe, wird im Frühjahr 2011 vom Nationalrat als Zweitrat behandelt.</p><p>2. Die IWF-Beiträge der Schweiz sind, wie oben dargelegt, jeweils klar begrenzt. Der Bundesrat rechnet in Anbetracht der Vorhersagen für die weltwirtschaftliche Lage derzeit nicht mit einer weiteren Erhöhung der Beiträge an den IWF.</p><p>3. Der Schweizer Beitrag an die NKV hat seinen Ursprung in der Mitgliedschaft der Schweiz in den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV), zu denen sie bereits 1982 beitrat. Damals hatte die Schweiz einen Anteil von 6,5 Prozent an der Gesamtsumme. An den 1998 geschaffenen NKV betrug der Anteil der Schweiz 4,5 Prozent. Mit der Revision der NKV soll er noch 2,9 Prozent ausmachen.</p><p>Ermittelt wurde der Schweizer Beitrag jeweils unter Berücksichtigung der internationalen Bedeutung des Schweizerfrankens und der Systemrelevanz des schweizerischen Finanzplatzes. Unter den bisherigen NKV-Teilnehmern leistet die Schweiz weiterhin den achtgrössten Beitrag. Von den neuen NKV-Teilnehmern leistet nur China mehr. Dies spiegelt das Interesse der Schweiz an stabilen Verhältnissen im internationalen Finanzsystem. Mit ihrem Beitrag unterstreicht die Schweiz das Bekenntnis, massgeblich und nachhaltig zur Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems beizutragen. Diese Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, geht mit dem Anspruch auf eine adäquate Vertretung in den Entscheidgremien des IWF einher.</p><p>4. Der IWF kann Mittel nur in einer Höhe verpflichten, wie er sie - nach Rückstellungen - auch auszahlen kann. Seine gegenwärtige Mittelknappheit hängt auch damit zusammen, dass Versicherungslinien in ausserordentlicher Höhe zugunsten von Mexiko, Polen und Kolumbien gesprochen wurden. Diese drei Programme machen rund die Hälfte der laufenden Verpflichtungen des IWF aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kreditlinien aktiviert werden müssen, bleibt weiterhin gering.</p><p>Im IWF hat sich die Schweiz jeweils sehr kritisch zur Versicherungsrolle des IWF gestellt und insbesondere auch auf das "moralische Risiko" derartiger vorsorglicher Finanzierungen hingewiesen. Nicht zuletzt aufgrund der übermässigen Bindung von Ressourcen setzt sie sich für eine baldige grundsätzliche Überprüfung dieser Instrumente ein.</p><p>5. Grundsätzlich kann der IWF Kredite nur unter der Bedingung bewilligen, dass mittelfristig eine nachhaltige Schuldensituation erreicht werden kann. Sind die Zinssätze höher als die Wachstumsrate der Volkswirtschaft, besteht das Ziel des IWF-Programms darin, das Land auf einen stabilen Wachstumspfad zurückzubringen. Mit Sparmassnahmen sollen dann einerseits mehr Mittel für die Schuldenbedienung bereitgestellt werden. Andererseits soll durch Strukturreformen (inklusive Restrukturierungen im Bankensektor) das längerfristige Wachstumspotenzial erhöht werden. Gleichzeitig bewirkt die Stabilisierung der Wirtschaft eine Senkung des Zinsniveaus.</p><p>6. Der Bundesrat verfolgt die Situation und befasst sich mit der Entwicklung im Euroraum und den Risiken für die Schweiz. Er geht grundsätzlich davon aus, dass der Euro fortbestehen wird und dass er die relevante Währung für das Gros der Schweizer Exporte bleiben wird. Ein Aufbrechen oder eine Reorganisation des Euroraums hätte aller Voraussicht nach gravierende Auswirkungen auf die Volkswirtschaften in Europa und so auch auf die Schweiz. Ein derartiger Umbruch ist möglichst zu vermeiden. Gelingt dies nicht, dann ist eine möglichst geordnete Anpassung wichtig. </p><p>Der Bundesrat berücksichtigt drei Szenarien für den weiteren Krisenverlauf im Euroraum, wozu auch der Extremfall eines teilweisen Zusammenbruchs der Währungsunion gehört. Untersucht werden die Auswirkungen (i) auf die Exportwirtschaft und das Wachstum, (ii) auf die Wechselkursentwicklung, (iii) auf die Gewinnausschüttungen der SNB, (iv) auf die Risikopositionen der Finanzinstitute und Pensionskassen, (v) auf die Rahmenbedingungen für die Steuerverhandlungen der Schweiz sowie (vi) auf die finanzielle Einbindung der Schweiz. Unter den gegebenen Umständen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass eine Auflösung der Währungsunion wahrscheinlich ist.</p><p>7. Die EU hat Anfang Mai 2010 mit dem European Financial Stabilisation Mechanism (EFSM) und der European Financial Stability Facility (EFSF) zwei Finanzierungsinstrumente eingerichtet, die eine umfassende finanzielle Unterstützung von Euro-Staaten, im Falle der EFSM auch EU-Staaten ausserhalb des Euroraums, ermöglichen. Die Errichtung dieser Instrumente erfolgte angesichts der sich unmittelbar abzeichnenden Finanzierungsprobleme einzelner Euro-Staaten. Der Rettungsschirm wurde in seiner heutigen Konstruktion dabei bewusst als Übergangslösung eingerichtet, der es den EU- bzw. Euro-Staaten erlaubt, kurzfristig auf die Marktsituation im Euroraum zu reagieren, aber gleichzeitig den Weg zum Aufbau eines ständigen Stabilitätsmechanismus ebnet. Mit der Übergangslösung EFSF hat die EU die nötige Zeit für den Aufbau eines solchen Mechanismus gewinnen können. So wird die EFSF bis Juni 2013 liquidiert oder spätestens dann, sobald nach diesem Termin alle Forderungen der EFSF bedient wurden. Ab Mitte 2013 soll der European Stability Mechanism (ESM) als ständiger Stabilisierungsmechanismus bereitstehen.</p><p>8. Die wirtschaftlich bedeutendsten Länder werden alle Mitglieder der revidierten NKV sein. Von den Ländern der G-20 gehören zurzeit nur Argentinien, Indonesien und die Türkei nicht zum Kreis der Teilnehmer an den revidierten NKV. Längerfristig ist denkbar, dass auch diese oder andere Länder den NKV beitreten werden. Dies ist auch gemäss den Statuten der geänderten NKV vorgesehen, wobei die Zulassung eines neuen Teilnehmers in der Regel zu einer proportionalen Reduktion der Kreditvereinbarungen aller bisherigen Teilnehmer führt, oder es wird der Gesamtbetrag um den oder die neuen Beiträge erhöht. Dem Beitritt eines neuen NKV-Teilnehmers müssen der IWF und die NKV-Teilnehmer, die zusammen 85 Prozent aller Kreditvereinbarungen vertreten, zustimmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Beitritt zu den geänderten Neuen IWF-Kreditvereinbarungen sowie den Devisen-Käufen der Schweizerischen Nationalbank stellen sich verschiedene Fragen bezüglich der Risikolage für die Schweiz:</p><p>1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Krise auf die drei weiteren PIIGS-Staaten oder gar noch darüber hinaus ausweitet. Könnten damit auf absehbare Zeit neue, noch wesentlich grössere NKV-Verpflichtungen auf die Schweiz zukommen?</p><p>2. Welche Beträge sind der schweizerischen Volkswirtschaft wie auch den Steuerpflichtigen zuzumuten, um weiter für die finanzpolitischen Missstände anderer Länder in die Pflicht genommen zu werden? Sieht der Bundesrat eine maximale Obergrenze von Beiträgen durch die Schweiz? Wenn ja, welche?</p><p>3. Weshalb hat etwa Deutschland einen verhältnismässig deutlich geringeren Beitrag zu entrichten? Ist er nicht der Meinung, die Schweiz zahle überproportional viel im Verhältnis zu anderen Staaten?</p><p>4. Ist er mit Blick auf die neuen Versicherungselemente der Meinung, dass die neu verfügbaren Mittel ausreichen, wenn in mittelgrossen Ökonomien gleichzeitig Zahlungsschwierigkeiten auftreten?</p><p>5. Wie sollen Staatsschulden eingetrieben werden, wenn die Zinslasten über den Wachstumsraten liegen? Hat der IWF ein konkretes Konzept gegen die Überschuldung der Staaten?</p><p>6. Welche Auswirkungen könnte ein allfälliges Aufbrechen oder eine Reorganisation des Euros auf die Schweiz, unsere Währungsreserven, Pensionskassen, Banken usw. haben? Hat er an verschiedene Varianten gedacht?</p><p>7. Mehrfach wurde versichert, dass der zwischenstaatlich gespannte Euro-Schutzschirm nicht über das Jahr 2013 hinaus verlängert werden könne. Gibt es rechtliche Gründe, die einer Verlängerung entgegenstehen? Oder sind es allein politische Gründe? Um welche Gründe handelt es sich genau? Und was soll stattdessen nach 2013 kommen?</p><p>8. Verschiedene starke Volkswirtschaften fehlen unter den Teilnehmerstaaten. Ist absehbar, dass neue Teilnehmer dem NKV beitreten? Würde dadurch die Summe der Kreditvereinbarungen erhöht, oder würden die Verpflichtungen der bestehenden Teilnehmer reduziert?</p>
- IWF. Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen und Risiken für die Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Bereits im April 2009 hat der Ministerielle Ausschuss des IWF eine mehrstufige Aufstockung der IWF-Mittel im Grundsatz beschlossen. Falls sich die Lage nicht wesentlich verschlimmert, stellen diese Mittel aus Sicht des Bundesrates ein hinreichendes Krisenbekämpfungsdispositiv für die kommenden Jahre dar. Bei der Aufstockung der Mittel geht es um drei Massnahmen, welche mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten umgesetzt werden:</p><p>a. Die regulären IWF-Mittel sollen über eine Quotenerhöhung von rund 323,9 Milliarden Franken auf rund 710,4 Milliarden Franken erhöht werden. Eine Umsetzung ist nicht vor Ende 2012 zu erwarten, da die entsprechende Resolution noch von den Mitgliedsländern ratifiziert werden muss. Der maximal von der Schweiz bereitgestellte Beitrag wird sich mit dieser Reform von rund 5,2 Milliarden auf rund 8,6 Milliarden Franken erhöhen. Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 den Räten eine entsprechende Botschaft unterbreiten.</p><p>b. Die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV), das Sicherungsnetz des IWF, werden revidiert und von insgesamt rund 50,7 Milliarden auf rund 547,6 Milliarden Franken aufgestockt. Gleichzeitig wird der Teilnehmerkreis ausgedehnt, womit insbesondere auch grosse Schwellenländer finanziell Verantwortung für die Systemstabilität übernehmen. Der Anteil der Schweiz erhöht sich von rund 2,3 Milliarden auf rund 16,2 Milliarden Franken. Vorgesehen ist, dass die Gesamthöhe der NKV mit der Erhöhung der Quoten (vgl. a.) wieder etwas zurückgenommen wird. Die Vorlage zu den revidierten NKV wird im Frühjahr 2011 vom Nationalrat als Zweitrat behandelt.</p><p>c. Zur Überbrückung des Mittelengpasses des IWF bis zum Inkrafttreten der NKV-Reform wurden von 21 Ländern bilaterale Kreditlinien im Umfang von rund 250 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt. Diese Kredite werden seit 2010 beansprucht. Die Schweiz ist bisher nicht beteiligt. Die entsprechende Vorlage, die IWF-Sonderhilfe, wird im Frühjahr 2011 vom Nationalrat als Zweitrat behandelt.</p><p>2. Die IWF-Beiträge der Schweiz sind, wie oben dargelegt, jeweils klar begrenzt. Der Bundesrat rechnet in Anbetracht der Vorhersagen für die weltwirtschaftliche Lage derzeit nicht mit einer weiteren Erhöhung der Beiträge an den IWF.</p><p>3. Der Schweizer Beitrag an die NKV hat seinen Ursprung in der Mitgliedschaft der Schweiz in den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV), zu denen sie bereits 1982 beitrat. Damals hatte die Schweiz einen Anteil von 6,5 Prozent an der Gesamtsumme. An den 1998 geschaffenen NKV betrug der Anteil der Schweiz 4,5 Prozent. Mit der Revision der NKV soll er noch 2,9 Prozent ausmachen.</p><p>Ermittelt wurde der Schweizer Beitrag jeweils unter Berücksichtigung der internationalen Bedeutung des Schweizerfrankens und der Systemrelevanz des schweizerischen Finanzplatzes. Unter den bisherigen NKV-Teilnehmern leistet die Schweiz weiterhin den achtgrössten Beitrag. Von den neuen NKV-Teilnehmern leistet nur China mehr. Dies spiegelt das Interesse der Schweiz an stabilen Verhältnissen im internationalen Finanzsystem. Mit ihrem Beitrag unterstreicht die Schweiz das Bekenntnis, massgeblich und nachhaltig zur Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems beizutragen. Diese Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, geht mit dem Anspruch auf eine adäquate Vertretung in den Entscheidgremien des IWF einher.</p><p>4. Der IWF kann Mittel nur in einer Höhe verpflichten, wie er sie - nach Rückstellungen - auch auszahlen kann. Seine gegenwärtige Mittelknappheit hängt auch damit zusammen, dass Versicherungslinien in ausserordentlicher Höhe zugunsten von Mexiko, Polen und Kolumbien gesprochen wurden. Diese drei Programme machen rund die Hälfte der laufenden Verpflichtungen des IWF aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kreditlinien aktiviert werden müssen, bleibt weiterhin gering.</p><p>Im IWF hat sich die Schweiz jeweils sehr kritisch zur Versicherungsrolle des IWF gestellt und insbesondere auch auf das "moralische Risiko" derartiger vorsorglicher Finanzierungen hingewiesen. Nicht zuletzt aufgrund der übermässigen Bindung von Ressourcen setzt sie sich für eine baldige grundsätzliche Überprüfung dieser Instrumente ein.</p><p>5. Grundsätzlich kann der IWF Kredite nur unter der Bedingung bewilligen, dass mittelfristig eine nachhaltige Schuldensituation erreicht werden kann. Sind die Zinssätze höher als die Wachstumsrate der Volkswirtschaft, besteht das Ziel des IWF-Programms darin, das Land auf einen stabilen Wachstumspfad zurückzubringen. Mit Sparmassnahmen sollen dann einerseits mehr Mittel für die Schuldenbedienung bereitgestellt werden. Andererseits soll durch Strukturreformen (inklusive Restrukturierungen im Bankensektor) das längerfristige Wachstumspotenzial erhöht werden. Gleichzeitig bewirkt die Stabilisierung der Wirtschaft eine Senkung des Zinsniveaus.</p><p>6. Der Bundesrat verfolgt die Situation und befasst sich mit der Entwicklung im Euroraum und den Risiken für die Schweiz. Er geht grundsätzlich davon aus, dass der Euro fortbestehen wird und dass er die relevante Währung für das Gros der Schweizer Exporte bleiben wird. Ein Aufbrechen oder eine Reorganisation des Euroraums hätte aller Voraussicht nach gravierende Auswirkungen auf die Volkswirtschaften in Europa und so auch auf die Schweiz. Ein derartiger Umbruch ist möglichst zu vermeiden. Gelingt dies nicht, dann ist eine möglichst geordnete Anpassung wichtig. </p><p>Der Bundesrat berücksichtigt drei Szenarien für den weiteren Krisenverlauf im Euroraum, wozu auch der Extremfall eines teilweisen Zusammenbruchs der Währungsunion gehört. Untersucht werden die Auswirkungen (i) auf die Exportwirtschaft und das Wachstum, (ii) auf die Wechselkursentwicklung, (iii) auf die Gewinnausschüttungen der SNB, (iv) auf die Risikopositionen der Finanzinstitute und Pensionskassen, (v) auf die Rahmenbedingungen für die Steuerverhandlungen der Schweiz sowie (vi) auf die finanzielle Einbindung der Schweiz. Unter den gegebenen Umständen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass eine Auflösung der Währungsunion wahrscheinlich ist.</p><p>7. Die EU hat Anfang Mai 2010 mit dem European Financial Stabilisation Mechanism (EFSM) und der European Financial Stability Facility (EFSF) zwei Finanzierungsinstrumente eingerichtet, die eine umfassende finanzielle Unterstützung von Euro-Staaten, im Falle der EFSM auch EU-Staaten ausserhalb des Euroraums, ermöglichen. Die Errichtung dieser Instrumente erfolgte angesichts der sich unmittelbar abzeichnenden Finanzierungsprobleme einzelner Euro-Staaten. Der Rettungsschirm wurde in seiner heutigen Konstruktion dabei bewusst als Übergangslösung eingerichtet, der es den EU- bzw. Euro-Staaten erlaubt, kurzfristig auf die Marktsituation im Euroraum zu reagieren, aber gleichzeitig den Weg zum Aufbau eines ständigen Stabilitätsmechanismus ebnet. Mit der Übergangslösung EFSF hat die EU die nötige Zeit für den Aufbau eines solchen Mechanismus gewinnen können. So wird die EFSF bis Juni 2013 liquidiert oder spätestens dann, sobald nach diesem Termin alle Forderungen der EFSF bedient wurden. Ab Mitte 2013 soll der European Stability Mechanism (ESM) als ständiger Stabilisierungsmechanismus bereitstehen.</p><p>8. Die wirtschaftlich bedeutendsten Länder werden alle Mitglieder der revidierten NKV sein. Von den Ländern der G-20 gehören zurzeit nur Argentinien, Indonesien und die Türkei nicht zum Kreis der Teilnehmer an den revidierten NKV. Längerfristig ist denkbar, dass auch diese oder andere Länder den NKV beitreten werden. Dies ist auch gemäss den Statuten der geänderten NKV vorgesehen, wobei die Zulassung eines neuen Teilnehmers in der Regel zu einer proportionalen Reduktion der Kreditvereinbarungen aller bisherigen Teilnehmer führt, oder es wird der Gesamtbetrag um den oder die neuen Beiträge erhöht. Dem Beitritt eines neuen NKV-Teilnehmers müssen der IWF und die NKV-Teilnehmer, die zusammen 85 Prozent aller Kreditvereinbarungen vertreten, zustimmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Beitritt zu den geänderten Neuen IWF-Kreditvereinbarungen sowie den Devisen-Käufen der Schweizerischen Nationalbank stellen sich verschiedene Fragen bezüglich der Risikolage für die Schweiz:</p><p>1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Krise auf die drei weiteren PIIGS-Staaten oder gar noch darüber hinaus ausweitet. Könnten damit auf absehbare Zeit neue, noch wesentlich grössere NKV-Verpflichtungen auf die Schweiz zukommen?</p><p>2. Welche Beträge sind der schweizerischen Volkswirtschaft wie auch den Steuerpflichtigen zuzumuten, um weiter für die finanzpolitischen Missstände anderer Länder in die Pflicht genommen zu werden? Sieht der Bundesrat eine maximale Obergrenze von Beiträgen durch die Schweiz? Wenn ja, welche?</p><p>3. Weshalb hat etwa Deutschland einen verhältnismässig deutlich geringeren Beitrag zu entrichten? Ist er nicht der Meinung, die Schweiz zahle überproportional viel im Verhältnis zu anderen Staaten?</p><p>4. Ist er mit Blick auf die neuen Versicherungselemente der Meinung, dass die neu verfügbaren Mittel ausreichen, wenn in mittelgrossen Ökonomien gleichzeitig Zahlungsschwierigkeiten auftreten?</p><p>5. Wie sollen Staatsschulden eingetrieben werden, wenn die Zinslasten über den Wachstumsraten liegen? Hat der IWF ein konkretes Konzept gegen die Überschuldung der Staaten?</p><p>6. Welche Auswirkungen könnte ein allfälliges Aufbrechen oder eine Reorganisation des Euros auf die Schweiz, unsere Währungsreserven, Pensionskassen, Banken usw. haben? Hat er an verschiedene Varianten gedacht?</p><p>7. Mehrfach wurde versichert, dass der zwischenstaatlich gespannte Euro-Schutzschirm nicht über das Jahr 2013 hinaus verlängert werden könne. Gibt es rechtliche Gründe, die einer Verlängerung entgegenstehen? Oder sind es allein politische Gründe? Um welche Gründe handelt es sich genau? Und was soll stattdessen nach 2013 kommen?</p><p>8. Verschiedene starke Volkswirtschaften fehlen unter den Teilnehmerstaaten. Ist absehbar, dass neue Teilnehmer dem NKV beitreten? Würde dadurch die Summe der Kreditvereinbarungen erhöht, oder würden die Verpflichtungen der bestehenden Teilnehmer reduziert?</p>
- IWF. Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen und Risiken für die Schweiz
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