IWF. Risiken für die Schweiz und Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen
- ShortId
-
10.4139
- Id
-
20104139
- Updated
-
28.07.2023 11:25
- Language
-
de
- Title
-
IWF. Risiken für die Schweiz und Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen
- AdditionalIndexing
-
24;15;Bankgeschäft;Spekulationskapital;Geldpolitik;finanzielle Zusammenarbeit;Euro;währungspolitische Zusammenarbeit;Schweizerische Nationalbank;IWF;Referendum bei Staatsverträgen;Europäisches Währungssystem;Kredit
- 1
-
- L05K1101010104, IWF
- L03K110403, Kredit
- L04K11010201, Euro
- L05K0801020505, Referendum bei Staatsverträgen
- L03K110102, Europäisches Währungssystem
- L03K110301, Geldpolitik
- L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
- L03K110402, Bankgeschäft
- L05K1106020110, Spekulationskapital
- L04K10010206, finanzielle Zusammenarbeit
- L04K11010406, währungspolitische Zusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Völkerrechtliche Verträge, wie jener zur Teilnahme der Schweiz an den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF), unterstehen gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum, sofern sie (1) unbefristet und unkündbar sind, (2) den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder (3) wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Falle, wie in der Botschaft des Bundesrates vom 8. September 2010 dargelegt, nicht erfüllt. Die NKV sind zeitlich befristet und kündbar. Die NKV sehen keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor. Die NKV enthalten des Weiteren weder wichtige rechtsetzende Bestimmungen, noch erfordert die Teilnahme der Schweiz an den NKV den Erlass von Bundesgesetzen. Mit Artikel 10 des Nationalbankgesetzes besteht die rechtliche Grundlage für eine entsprechende NKV-Teilnahme der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die Schweiz bereits. Zudem übernimmt der Bund im Rahmen der NKV keine finanziellen Verpflichtungen. </p><p>2. Die derzeitige Entwicklung an den Finanzmärkten des Euroraums ist auf die schwierige haushaltspolitische Lage einzelner Euro-Staaten sowie die damit einhergehende Verunsicherung der Marktteilnehmer zurückzuführen. Ursachen dieser Entwicklung sind einerseits das aussergewöhnliche Ausmass der jüngsten Finanzkrise und die damit einhergehenden nationalen Stabilisierungsmassnahmen, andererseits aber auch ausgeprägte strukturelle Defizite einzelner Staaten des Euroraums. Diese Schuldenproblematik stellt für die EU eine wichtige Herausforderung dar. Die von einzelnen Euro-Staaten mit der EU und dem IWF ausgehandelten Wirtschaftsprogramme bergen indes die Chance, die notwendigen Reformmassnahmen in diesen Staaten zu beschleunigen und somit zur erforderlichen Rückkehr zu einer nachhaltigen Finanzpolitik beizutragen. Die von der EU angestossenen Reformen, die auf eine Verbesserung des Rahmenwerks zur Einhaltung der Fiskal- und Haushaltsdisziplin aller Mitgliedstaaten hinwirken, sind daher zu begrüssen. Ein glaubhaftes und zugleich ambitioniertes Rahmenwerk kann massgeblich zur Stärkung der Finanzstabilität in der EU bzw. im Euroraum beitragen. </p><p>Ein Austritt von Staaten aus der Europäischen Währungsunion ist hingegen rechtlich nicht vorgesehen. Aufgrund fehlender Regeln und Mechanismen wäre ein Auseinanderbrechen des Eurosystems deshalb mit zahlreichen, weitreichenden Unsicherheiten verbunden, was sich auf die Stabilität in Europa und im internationalen Finanzsystem gravierend auswirken dürfte.</p><p>3. Es gibt eine Reihe von Kriterien, die für den Zusammenschluss von Staaten zu einer Währungsunion sprechen. Dazu gehören beispielsweise die Offenheit der Volkswirtschaft, die Mobilität von Arbeit und Kapital oder auch der politische Willen zur Integration. Die Staaten des Euroraums erfüllen - wenn auch nicht vollumfänglich - viele der Kriterien, die grundsätzlich für den Zusammenschluss zu einer Währungsunion sprechen. Es zeigt sich zudem, dass manche Kriterien auch erst in Reaktion auf einen Zusammenschluss erfüllt werden. Im Euroraum kann dies beispielsweise durch die Bindung aller Teilnehmer auf eine auf die Preisstabilität verpflichtete gemeinschaftliche Geldpolitik belegt werden. Solche Fortschritte schliessen jedoch nicht aus, dass nachhaltige Verbesserungen z. B. zur Reduktion der wirtschaftlichen Ungleichgewichte innerhalb des Euroraums oder im Bereich der Haushaltsdisziplin in einzelnen Staaten erforderlich bleiben, um negative externe Effekte für die anderen Teilnehmerstaaten zu begrenzen.</p><p>4. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht der Bundesrat keinen Anlass, die Zukunft des Euros infrage zu stellen. Er geht davon aus, dass die Euro-Staaten einer gemeinsamen Währung verbunden bleiben. Die gegenwärtigen Herausforderungen im Euroraum sollten als Chance für eine zukünftig besser abgestimmte und vor allem nachhaltigere Finanzpolitik genutzt werden.</p><p>5. Die Geldpolitik der SNB ist gemäss Artikel 5 des Nationalbankgesetzes auf die Preisstabilität ausgerichtet, wobei konjunkturellen Entwicklungen Rechnung getragen wird. Im Rahmen dieser Aufgabe trägt die SNB auch zur Stabilität des Finanzsystems bei. Die zuletzt expansive Geldpolitik entspricht also dem Mandat der SNB. Die umfassende Versorgung der Finanzmärkte mit Liquidität hat angesichts der Verunsicherung im Zuge der jüngsten Finanzkrise einen wichtigen Stabilitätsbeitrag geleistet. Gleichzeitig dienten die seit 2009 vorgenommenen Devisenmarktinterventionen der Begrenzung von deflationären Risiken einer massiven Euro-Abwertung. Naturgemäss ist der Aufbau von namhaften Devisenbeständen mit Marktrisiken verbunden. Aus diesem Grund bildet die SNB Rückstellungen für Währungsreserven. Allfälligen Inflationsrisiken kann die SNB entgegentreten, indem sie die Liquidität in den Finanzmärkten wieder abschöpft, was sie mit der Ausgabe von Schuldverschreibungen (SNB-Bills) sowie von geldabschöpfenden Wertpapierpensionsgeschäften (Repos) bereits tut. Zudem gab die SNB in ihrer letzten Lagebeurteilung im Dezember 2010 zu erkennen, dass bei der gegenwärtig expansiven Geldpolitik in der langen Frist ein Anpassungsbedarf besteht. Die Beurteilung, wann ein angemessener Zeitpunkt für eine Erhöhung der Leitzinsen vorliegt, liegt entsprechend ihrem Mandat in der Verantwortung der SNB. </p><p>6. Mit der neuen Bundesverfassung, welche am 1. Januar 2000 in Kraft trat, wurde die Verankerung der Goldbindung des Frankens in der Verfassung aufgehoben. Auf Gesetzesstufe wurde die Lösung des Frankens vom Gold im neuen Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel, welches am 1. Mai 2000 in Kraft trat, umgesetzt. Die Aufhebung der Goldbindung des Frankens ermöglicht der SNB eine marktnahe Bewertung und einen flexiblen Einsatz ihrer Goldreserven. Die Goldbestände haben seither eine vergleichbare Funktion wie die Devisenanlagen der SNB. Sie wirken vertrauensbildend und eignen sich zudem auch zur Diversifikation der Währungsreserven, da Gold gerade in Krisenzeiten tendenziell stark nachgefragt wird und an Wert gewinnt.</p><p>7. Das Ziel der vom IWF beschlossenen Programme (wie jene zur Unterstützung von Griechenland und Irland) ist die Unterstützung einer geordneten wirtschaftspolitischen Anpassung. Dadurch wird ein Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsystems geleistet. Diese Programme dienen nicht der Finanzierung von Spekulationsgeschäften deutscher und französischer Banken. Das finanzielle Engagement dieser Banken in Griechenland und Irland ist gemäss öffentlicher Statistiken der Bank für internationalen Zahlungsausgleich gemessen an den gesamten Auslandsforderungen dieser Banken moderat. </p><p>Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen die IWF-Programme zugunsten von Irland und Griechenland keine Massnahmen zur Restrukturierung der öffentlichen Schuld vor. Ein geordneter Einbezug der Gläubiger in die Krisenlösung wäre grundsätzlich wünschenswert, birgt aber die Gefahr negativer Reaktionen an den Finanzmärkten, die sich in der gegenwärtig ohnehin angespannten Lage gravierend auswirken könnten.</p><p>8. Die internationale Staatengemeinschaft kann durch den IWF Ländern in einer wirtschaftlichen Notlage Kredite gewähren. Diese Kredite sind naturgemäss mit bedeutenden Risiken verbunden. Sie sind jedoch durch die Rolle und Funktionsweise des IWF hinreichend abgesichert. Der IWF ist denn auch seinen Verbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedern in der Vergangenheit immer nachgekommen. Bei der Kreditvergabe des IWF bestehen die Forderungen der IWF-Mitglieder - sei es über die Bereitstellung der Quote, die Gewährung von bilateralen Krediten oder die Gewährung von Mitteln über die NKV - nicht gegenüber dem Programmland, sondern gegenüber dem IWF. Bei solchen Forderungen ist das Ausfallrisiko gering, denn eine Reihe von Instrumenten des IWF trägt dazu bei, die mit den gewährten Krediten verbundenen Risiken zu minimieren:</p><p>Erstens geniesst der IWF de facto einen bevorzugten Gläubigerstatus. Schuldnerländer erfüllen ihre Verpflichtungen immer zuerst gegenüber dem IWF, eine Tatsache, die von den anderen privaten und öffentlichen Gläubigern wahrgenommen wird. Zweitens begrenzt der IWF das Volumen seiner Kredite und hat Kriterien definiert, welche Kredite diese Grenzen überschreiten dürfen. Drittens enthalten die mit den Ländern vereinbarten Programme strenge Auflagen, die in der Regel vierteljährlich überprüft werden. Grundsätzlich kann der IWF bei Nichterfüllung der Programmschritte die in Aussicht gestellten Hilfen kürzen oder verwehren. Viertens stellt der IWF sicher, dass seine Gelder von den Zentralbanken der Empfängerländer korrekt verwendet werden. Die entsprechenden sog. Safeguards Assessments gehen gleichzeitig allfällige Schwächen in der Gouvernanz an. Fünftens baut er Reserven auf, in Höhe von 20 Prozent der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen aus den regulären Mitteln und den bilateralen Kreditlinien (sowie den NKV, sofern diese aktiviert sind). Per Ende Dezember 2010 betrugen diese Reserven rund 110 Milliarden Dollar. Schliesslich bildet der IWF Rückstellungen, die bei Ausfällen herbeigezogen werden können. Diese Rückstellungen liegen momentan bei umgerechnet rund 11 Milliarden Franken und sollen mittelfristig auf rund 22 Milliarden Franken aufgestockt werden. </p><p>9. Die Schweiz ist aufgrund der systemischen Bedeutung ihres Finanzplatzes und der fortgeschrittenen Integration ihrer Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft auf ein stabiles internationales Währungs- und Finanzsystem angewiesen. Sie trägt somit vor allem im eigenen Interesse Verantwortung, zur Stabilität ihr nahestehender Volkswirtschaften - wie jene des Euroraums - im Rahmen ihrer Möglichkeiten beizutragen. Krisenmechanismen der internationalen Staatengemeinschaft, wie z. B. die NKV des IWF, erlauben der Schweiz dabei, ihre Mittel der Währungshilfe möglichst effizient sowie mit vergleichsweise geringen Risiken einzusetzen, und gewährleisten, dass ihre finanzielle Unterstützung an klare wirtschaftspolitische Reformforderungen geknüpft wird. </p><p>10. Die IWF-Programme zielen darauf ab, eine Umsetzung von Reformen in den Programmländern zu initiieren oder abzuschliessen, die unter anderem den Aufbau einer nachhaltigen nationalen Finanzpolitik ermöglichen. Die Programme tragen massgeblich dazu bei, dass durch die Bereitstellung externer wirtschaftspolitischer Expertise Staaten mit beständigen Defiziten eine Konsolidierung ihrer Haushalte erreichen können. Die enge Verknüpfung der Auszahlung von finanziellen Mitteln an das Erreichen von Reformschritten gewährleistet dabei eine kontinuierliche Überprüfung des Reformprogramms. Auf diese Weise kann eine nachhaltige Wirtschaftsstruktur geschaffen und die Notwendigkeit einer Unterstützung durch Drittstaaten mittelfristig überwunden werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es scheint, als versuche man zu flicken, was sich nicht mehr flicken lässt. Schweizer Steuermilliarden sollen für eine gescheiterte Währung ausgegeben werden. Natürlich ist unser Interesse an einem stabilen Europa immens. Eine nachhaltige Wirkung wird hier aber nicht erzielt.</p><p>1. Gestützt auf welche rechtlichen Grundlagen untersteht dieser Bundesbeschluss von derart hoher politischer wie finanzieller Tragweite nicht dem Staatsvertragsreferendum?</p><p>2. Wird wirklich Stabilität geschaffen, indem immer grössere Blasen entstehen? Könnte dies die Folgen eines Platzens nicht schwerwiegend vergrössern? Wäre eine grundlegende Euro-Reform (Ausschluss einzelner Länder, Teilung in Nord-/Süd-Euro usw.), bei welcher man zugibt, dass die makroökonomischen Ungleichgewichte innerhalb Europas mit dem marktwidrigen Fehlkonstrukt Euro nicht ausgeschaltet werden können und der heutige Euro so nicht funktionieren kann, nicht besser für Sicherheit und Stabilität in Europa und der Schweiz?</p><p>3. Sind die Staaten der Eurozone nicht zu unterschiedlich für eine gemeinsame Währung?</p><p>4. Glaubt der Bundesrat an die Zukunft des Euros in der heutigen Form?</p><p>5. Die Geldmenge der Schweizerischen Nationalbank hat sich beinahe so stark vergrössert wie jene vom Fed und von der EZB. Sieht er in der ultraexpansiven Geldpolitik keine Gefahr für die Stabilität und den Wohlstand der Schweiz? Wie soll möglichen Gefahren (z. B. Währungsrisiken, Geldentwertung usw.) entgegengewirkt werden?</p><p>6. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Edelmetalle für die Währungssicherheit der Schweiz?</p><p>7. Werden mit den Milliarden indirekt nicht primär masslose Spekulationsgeschäfte ausländischer Banken finanziert? Werden nicht einfach diejenigen Darlehen vor allem deutscher und französischer Banken zurückbezahlt, welche diese den faktisch bankrotten Staaten zu sehr hohen Zinsen zur Verfügung gestellt haben? Plant der IWF eine - bisher oft bei Staatspleiten umgesetzte - Beteiligung der Gläubiger?</p><p>8. Welche Sicherheiten leistet der IWF für seine Milliarden-Ansprüche gegenüber der Schweiz?</p><p>9. Welche Verantwortung trägt die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied und als Nicht-Euro-Land für die entstandene Krise? Welche Verantwortung tragen Schweizer Steuerzahler für Spekulationsgeschäfte ausländischer Banken?</p><p>10. Ist es richtig, wenn wirtschaftlich erfolgreiche Staaten notorischen Defizitsündern dauerhaft unter die Arme greifen sollen?</p>
- IWF. Risiken für die Schweiz und Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Völkerrechtliche Verträge, wie jener zur Teilnahme der Schweiz an den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF), unterstehen gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum, sofern sie (1) unbefristet und unkündbar sind, (2) den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder (3) wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Falle, wie in der Botschaft des Bundesrates vom 8. September 2010 dargelegt, nicht erfüllt. Die NKV sind zeitlich befristet und kündbar. Die NKV sehen keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor. Die NKV enthalten des Weiteren weder wichtige rechtsetzende Bestimmungen, noch erfordert die Teilnahme der Schweiz an den NKV den Erlass von Bundesgesetzen. Mit Artikel 10 des Nationalbankgesetzes besteht die rechtliche Grundlage für eine entsprechende NKV-Teilnahme der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die Schweiz bereits. Zudem übernimmt der Bund im Rahmen der NKV keine finanziellen Verpflichtungen. </p><p>2. Die derzeitige Entwicklung an den Finanzmärkten des Euroraums ist auf die schwierige haushaltspolitische Lage einzelner Euro-Staaten sowie die damit einhergehende Verunsicherung der Marktteilnehmer zurückzuführen. Ursachen dieser Entwicklung sind einerseits das aussergewöhnliche Ausmass der jüngsten Finanzkrise und die damit einhergehenden nationalen Stabilisierungsmassnahmen, andererseits aber auch ausgeprägte strukturelle Defizite einzelner Staaten des Euroraums. Diese Schuldenproblematik stellt für die EU eine wichtige Herausforderung dar. Die von einzelnen Euro-Staaten mit der EU und dem IWF ausgehandelten Wirtschaftsprogramme bergen indes die Chance, die notwendigen Reformmassnahmen in diesen Staaten zu beschleunigen und somit zur erforderlichen Rückkehr zu einer nachhaltigen Finanzpolitik beizutragen. Die von der EU angestossenen Reformen, die auf eine Verbesserung des Rahmenwerks zur Einhaltung der Fiskal- und Haushaltsdisziplin aller Mitgliedstaaten hinwirken, sind daher zu begrüssen. Ein glaubhaftes und zugleich ambitioniertes Rahmenwerk kann massgeblich zur Stärkung der Finanzstabilität in der EU bzw. im Euroraum beitragen. </p><p>Ein Austritt von Staaten aus der Europäischen Währungsunion ist hingegen rechtlich nicht vorgesehen. Aufgrund fehlender Regeln und Mechanismen wäre ein Auseinanderbrechen des Eurosystems deshalb mit zahlreichen, weitreichenden Unsicherheiten verbunden, was sich auf die Stabilität in Europa und im internationalen Finanzsystem gravierend auswirken dürfte.</p><p>3. Es gibt eine Reihe von Kriterien, die für den Zusammenschluss von Staaten zu einer Währungsunion sprechen. Dazu gehören beispielsweise die Offenheit der Volkswirtschaft, die Mobilität von Arbeit und Kapital oder auch der politische Willen zur Integration. Die Staaten des Euroraums erfüllen - wenn auch nicht vollumfänglich - viele der Kriterien, die grundsätzlich für den Zusammenschluss zu einer Währungsunion sprechen. Es zeigt sich zudem, dass manche Kriterien auch erst in Reaktion auf einen Zusammenschluss erfüllt werden. Im Euroraum kann dies beispielsweise durch die Bindung aller Teilnehmer auf eine auf die Preisstabilität verpflichtete gemeinschaftliche Geldpolitik belegt werden. Solche Fortschritte schliessen jedoch nicht aus, dass nachhaltige Verbesserungen z. B. zur Reduktion der wirtschaftlichen Ungleichgewichte innerhalb des Euroraums oder im Bereich der Haushaltsdisziplin in einzelnen Staaten erforderlich bleiben, um negative externe Effekte für die anderen Teilnehmerstaaten zu begrenzen.</p><p>4. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht der Bundesrat keinen Anlass, die Zukunft des Euros infrage zu stellen. Er geht davon aus, dass die Euro-Staaten einer gemeinsamen Währung verbunden bleiben. Die gegenwärtigen Herausforderungen im Euroraum sollten als Chance für eine zukünftig besser abgestimmte und vor allem nachhaltigere Finanzpolitik genutzt werden.</p><p>5. Die Geldpolitik der SNB ist gemäss Artikel 5 des Nationalbankgesetzes auf die Preisstabilität ausgerichtet, wobei konjunkturellen Entwicklungen Rechnung getragen wird. Im Rahmen dieser Aufgabe trägt die SNB auch zur Stabilität des Finanzsystems bei. Die zuletzt expansive Geldpolitik entspricht also dem Mandat der SNB. Die umfassende Versorgung der Finanzmärkte mit Liquidität hat angesichts der Verunsicherung im Zuge der jüngsten Finanzkrise einen wichtigen Stabilitätsbeitrag geleistet. Gleichzeitig dienten die seit 2009 vorgenommenen Devisenmarktinterventionen der Begrenzung von deflationären Risiken einer massiven Euro-Abwertung. Naturgemäss ist der Aufbau von namhaften Devisenbeständen mit Marktrisiken verbunden. Aus diesem Grund bildet die SNB Rückstellungen für Währungsreserven. Allfälligen Inflationsrisiken kann die SNB entgegentreten, indem sie die Liquidität in den Finanzmärkten wieder abschöpft, was sie mit der Ausgabe von Schuldverschreibungen (SNB-Bills) sowie von geldabschöpfenden Wertpapierpensionsgeschäften (Repos) bereits tut. Zudem gab die SNB in ihrer letzten Lagebeurteilung im Dezember 2010 zu erkennen, dass bei der gegenwärtig expansiven Geldpolitik in der langen Frist ein Anpassungsbedarf besteht. Die Beurteilung, wann ein angemessener Zeitpunkt für eine Erhöhung der Leitzinsen vorliegt, liegt entsprechend ihrem Mandat in der Verantwortung der SNB. </p><p>6. Mit der neuen Bundesverfassung, welche am 1. Januar 2000 in Kraft trat, wurde die Verankerung der Goldbindung des Frankens in der Verfassung aufgehoben. Auf Gesetzesstufe wurde die Lösung des Frankens vom Gold im neuen Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel, welches am 1. Mai 2000 in Kraft trat, umgesetzt. Die Aufhebung der Goldbindung des Frankens ermöglicht der SNB eine marktnahe Bewertung und einen flexiblen Einsatz ihrer Goldreserven. Die Goldbestände haben seither eine vergleichbare Funktion wie die Devisenanlagen der SNB. Sie wirken vertrauensbildend und eignen sich zudem auch zur Diversifikation der Währungsreserven, da Gold gerade in Krisenzeiten tendenziell stark nachgefragt wird und an Wert gewinnt.</p><p>7. Das Ziel der vom IWF beschlossenen Programme (wie jene zur Unterstützung von Griechenland und Irland) ist die Unterstützung einer geordneten wirtschaftspolitischen Anpassung. Dadurch wird ein Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsystems geleistet. Diese Programme dienen nicht der Finanzierung von Spekulationsgeschäften deutscher und französischer Banken. Das finanzielle Engagement dieser Banken in Griechenland und Irland ist gemäss öffentlicher Statistiken der Bank für internationalen Zahlungsausgleich gemessen an den gesamten Auslandsforderungen dieser Banken moderat. </p><p>Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen die IWF-Programme zugunsten von Irland und Griechenland keine Massnahmen zur Restrukturierung der öffentlichen Schuld vor. Ein geordneter Einbezug der Gläubiger in die Krisenlösung wäre grundsätzlich wünschenswert, birgt aber die Gefahr negativer Reaktionen an den Finanzmärkten, die sich in der gegenwärtig ohnehin angespannten Lage gravierend auswirken könnten.</p><p>8. Die internationale Staatengemeinschaft kann durch den IWF Ländern in einer wirtschaftlichen Notlage Kredite gewähren. Diese Kredite sind naturgemäss mit bedeutenden Risiken verbunden. Sie sind jedoch durch die Rolle und Funktionsweise des IWF hinreichend abgesichert. Der IWF ist denn auch seinen Verbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedern in der Vergangenheit immer nachgekommen. Bei der Kreditvergabe des IWF bestehen die Forderungen der IWF-Mitglieder - sei es über die Bereitstellung der Quote, die Gewährung von bilateralen Krediten oder die Gewährung von Mitteln über die NKV - nicht gegenüber dem Programmland, sondern gegenüber dem IWF. Bei solchen Forderungen ist das Ausfallrisiko gering, denn eine Reihe von Instrumenten des IWF trägt dazu bei, die mit den gewährten Krediten verbundenen Risiken zu minimieren:</p><p>Erstens geniesst der IWF de facto einen bevorzugten Gläubigerstatus. Schuldnerländer erfüllen ihre Verpflichtungen immer zuerst gegenüber dem IWF, eine Tatsache, die von den anderen privaten und öffentlichen Gläubigern wahrgenommen wird. Zweitens begrenzt der IWF das Volumen seiner Kredite und hat Kriterien definiert, welche Kredite diese Grenzen überschreiten dürfen. Drittens enthalten die mit den Ländern vereinbarten Programme strenge Auflagen, die in der Regel vierteljährlich überprüft werden. Grundsätzlich kann der IWF bei Nichterfüllung der Programmschritte die in Aussicht gestellten Hilfen kürzen oder verwehren. Viertens stellt der IWF sicher, dass seine Gelder von den Zentralbanken der Empfängerländer korrekt verwendet werden. Die entsprechenden sog. Safeguards Assessments gehen gleichzeitig allfällige Schwächen in der Gouvernanz an. Fünftens baut er Reserven auf, in Höhe von 20 Prozent der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen aus den regulären Mitteln und den bilateralen Kreditlinien (sowie den NKV, sofern diese aktiviert sind). Per Ende Dezember 2010 betrugen diese Reserven rund 110 Milliarden Dollar. Schliesslich bildet der IWF Rückstellungen, die bei Ausfällen herbeigezogen werden können. Diese Rückstellungen liegen momentan bei umgerechnet rund 11 Milliarden Franken und sollen mittelfristig auf rund 22 Milliarden Franken aufgestockt werden. </p><p>9. Die Schweiz ist aufgrund der systemischen Bedeutung ihres Finanzplatzes und der fortgeschrittenen Integration ihrer Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft auf ein stabiles internationales Währungs- und Finanzsystem angewiesen. Sie trägt somit vor allem im eigenen Interesse Verantwortung, zur Stabilität ihr nahestehender Volkswirtschaften - wie jene des Euroraums - im Rahmen ihrer Möglichkeiten beizutragen. Krisenmechanismen der internationalen Staatengemeinschaft, wie z. B. die NKV des IWF, erlauben der Schweiz dabei, ihre Mittel der Währungshilfe möglichst effizient sowie mit vergleichsweise geringen Risiken einzusetzen, und gewährleisten, dass ihre finanzielle Unterstützung an klare wirtschaftspolitische Reformforderungen geknüpft wird. </p><p>10. Die IWF-Programme zielen darauf ab, eine Umsetzung von Reformen in den Programmländern zu initiieren oder abzuschliessen, die unter anderem den Aufbau einer nachhaltigen nationalen Finanzpolitik ermöglichen. Die Programme tragen massgeblich dazu bei, dass durch die Bereitstellung externer wirtschaftspolitischer Expertise Staaten mit beständigen Defiziten eine Konsolidierung ihrer Haushalte erreichen können. Die enge Verknüpfung der Auszahlung von finanziellen Mitteln an das Erreichen von Reformschritten gewährleistet dabei eine kontinuierliche Überprüfung des Reformprogramms. Auf diese Weise kann eine nachhaltige Wirtschaftsstruktur geschaffen und die Notwendigkeit einer Unterstützung durch Drittstaaten mittelfristig überwunden werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es scheint, als versuche man zu flicken, was sich nicht mehr flicken lässt. Schweizer Steuermilliarden sollen für eine gescheiterte Währung ausgegeben werden. Natürlich ist unser Interesse an einem stabilen Europa immens. Eine nachhaltige Wirkung wird hier aber nicht erzielt.</p><p>1. Gestützt auf welche rechtlichen Grundlagen untersteht dieser Bundesbeschluss von derart hoher politischer wie finanzieller Tragweite nicht dem Staatsvertragsreferendum?</p><p>2. Wird wirklich Stabilität geschaffen, indem immer grössere Blasen entstehen? Könnte dies die Folgen eines Platzens nicht schwerwiegend vergrössern? Wäre eine grundlegende Euro-Reform (Ausschluss einzelner Länder, Teilung in Nord-/Süd-Euro usw.), bei welcher man zugibt, dass die makroökonomischen Ungleichgewichte innerhalb Europas mit dem marktwidrigen Fehlkonstrukt Euro nicht ausgeschaltet werden können und der heutige Euro so nicht funktionieren kann, nicht besser für Sicherheit und Stabilität in Europa und der Schweiz?</p><p>3. Sind die Staaten der Eurozone nicht zu unterschiedlich für eine gemeinsame Währung?</p><p>4. Glaubt der Bundesrat an die Zukunft des Euros in der heutigen Form?</p><p>5. Die Geldmenge der Schweizerischen Nationalbank hat sich beinahe so stark vergrössert wie jene vom Fed und von der EZB. Sieht er in der ultraexpansiven Geldpolitik keine Gefahr für die Stabilität und den Wohlstand der Schweiz? Wie soll möglichen Gefahren (z. B. Währungsrisiken, Geldentwertung usw.) entgegengewirkt werden?</p><p>6. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Edelmetalle für die Währungssicherheit der Schweiz?</p><p>7. Werden mit den Milliarden indirekt nicht primär masslose Spekulationsgeschäfte ausländischer Banken finanziert? Werden nicht einfach diejenigen Darlehen vor allem deutscher und französischer Banken zurückbezahlt, welche diese den faktisch bankrotten Staaten zu sehr hohen Zinsen zur Verfügung gestellt haben? Plant der IWF eine - bisher oft bei Staatspleiten umgesetzte - Beteiligung der Gläubiger?</p><p>8. Welche Sicherheiten leistet der IWF für seine Milliarden-Ansprüche gegenüber der Schweiz?</p><p>9. Welche Verantwortung trägt die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied und als Nicht-Euro-Land für die entstandene Krise? Welche Verantwortung tragen Schweizer Steuerzahler für Spekulationsgeschäfte ausländischer Banken?</p><p>10. Ist es richtig, wenn wirtschaftlich erfolgreiche Staaten notorischen Defizitsündern dauerhaft unter die Arme greifen sollen?</p>
- IWF. Risiken für die Schweiz und Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen
Back to List