Wegen Schengen ist mehr Strenge bei Visavergaben nötig
- ShortId
-
10.4145
- Id
-
20104145
- Updated
-
27.07.2023 19:58
- Language
-
de
- Title
-
Wegen Schengen ist mehr Strenge bei Visavergaben nötig
- AdditionalIndexing
-
2811;08;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;Botschaft im Ausland;Einreise von Ausländern/-innen;öffentliche Ordnung;Personenkontrolle an der Grenze;EDA
- 1
-
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L06K100201020103, Botschaft im Ausland
- L03K080409, EDA
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung nicht, dass sich die allgemeine Sicherheitslage in der Schweiz seit dem Beitritt zu Schengen verschlechtert hat. Die Kriminalitätsquote in der Schweiz blieb insgesamt stabil. Ausserdem ermöglicht Schengen ein international koordiniertes Vorgehen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität. Insbesondere das Schengener Informationssystem erweist sich als ein äusserst effizientes zusätzliches Arbeitsinstrument für Polizei und Grenzwachtkorps. Zu den einzelnen Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Nach Bekanntwerden von Unregelmässigkeiten in einzelnen Vertretungen, die übrigens mit Schengen in keinerlei Zusammenhang stehen, hat das EDA unverzüglich die nötigen eingehenden Massnahmen eingeleitet. Im Juni 2008 hat der Bundesrat entschieden, den Ausgabenplafond des EDA zur Verstärkung des konsularischen Personals für die Umsetzung von Schengen/Dublin um 5,2 Millionen Franken zu erhöhen. Das Parlament hat diese zusätzlichen Mittel mit dem Voranschlag 2009 bewilligt. Der Betrag wurde vollumfänglich für die Einstellung von 25 Karriereangestellten und zusätzlichen Mitarbeitenden in der Sektion Konsularische Angelegenheiten der Direktion für Ressourcen und in der internen Revision (ehemaliges Visainspektorat) beim Generalsekretariat eingesetzt, die sich mit Visafragen befassen. Die Stärkung der internen Revision ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Controllings und zur Intensivierung der Sicherheitsmassnahmen. So kann dieser Dienst bei Verdacht auf Korruption oder Betrug sofort reagieren und ohne Verzug die nötigen Massnahmen ergreifen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Wiederherstellung des angestrebten Gleichgewichts zwischen versetzbaren und lokalen Angestellten und trägt zur Verbesserung der Sicherheitsmassnahmen im Bereich der Visavergabe bei. Zudem hatte die Schweiz letztes Jahr zehn Visa-Sachbearbeiter (Spezialisten der EZV) zur Steigerung der Qualität bei der Visavergabe in exponierten CH-Vertretungen im Einsatz.</p><p>2. Auch wenn der Visavergabeprozess im Wesentlichen gleich geblieben ist, sind im Hinblick auf die Inkraftsetzung von Schengen in der Schweiz sowohl rechtliche als auch technische und organisatorische Anpassungen vorgenommen worden, um vor allem neue Schengen-spezifische Verfahrensschritte in die bestehenden Abläufe zu integrieren. Zu erwähnen ist neben den entsprechenden Anpassungen beim elektronischen Visa-Ausstellungssystem (EVA) namentlich die Einführung des elektronischen Konsultationsverfahrens "Vision", im Rahmen dessen die Visavergabe von einem anderen (nicht zuständigen) Schengen-Staat verhindert werden kann, wenn dies Gründe der inneren Sicherheit nahelegen. Sodann werden vor der Visa-Erteilung nicht nur die nationalen Datenbanken, sondern neu auch systematisch und in automatisierter Form das Schengener Informationssystem (SIS) abgefragt. Durch diese Abfrage können die Mitgliedstaaten Personen, die nicht in die Schweiz einreisen dürfen, ein Schengen-Visum verweigern und umgekehrt. Die Teilnahme der Schweiz an einem einheitlichen Schengener Visainformationssystem stellt dank der gemeinsamen Datenbank einen grossen Fortschritt im Bereich Sicherheit dar.</p><p>3. Weder die EU noch ein einzelner Schengen-Staat hat ein Interesse an einer "nachlässigen" Visavergabe. Neben den nationalen Instrumenten zur Behördenaufsicht bestehen unter Schengen verschiedene Möglichkeiten, die das gegenseitige Vertrauen in die richtige Anwendung der gemeinsamen Standards stärken. Zu nennen sind die regelmässigen Evaluationen, im Rahmen derer die Anwendungspraxis einzelner Schengen-Staaten von Expertenteams der übrigen Partnerstaaten überprüft und gegebenfalls eine entsprechende Nachbesserung moniert wird. Darüber hinaus fördert Schengen auch die Verstärkung der lokalen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, womit die Schweizer Auslandvertretungen sich im Bereich der Visavergabe nun auch mit anderen Schengen-Staaten vor Ort regelmässig austauschen und so ihre Praxis gegenseitig abstimmen und verbessern. Schliesslich sei auch darauf hingewiesen, dass die Schweiz, wie die anderen Schengen-Staaten, eine Liste von konsultationspflichtigen Ländern führt. Wenn ein Staatsangehöriger eines Landes dieser Liste ein Visumgesuch in einer Vertretung eines anderen Schengen-Staates stellt, werden die schweizerischen Behörden systematisch konsultiert und können gegen die Erteilung eines Schengenvisums Einwand erheben. </p><p>4. Die derzeitige Visavergabe der Schweiz funktioniert auf der Basis nationaler Datenbanken, namentlich des Systems EVA. Voraussichtlich Ende Juni 2011 werden diese durch das neue Visainformationssystem (VIS) abgelöst. Auf diesen Zeitpunkt hin werden das zentrale Visainformationssystem (C-VIS) und die nationalen Systeme der Schengen-Staaten, darunter auch dasjenige der Schweiz, für die Einführung bereit sein, wonach der Anschluss der Auslandvertretungen wie geplant erfolgen kann. </p><p>5./6. Der Schengener Visakodex gibt den Schengen-Staaten in klar eingegrenzten Ausnahmefällen die Möglichkeit, Visa auch dann auszustellen, wenn nicht sämtliche Einreisevoraussetzungen erfüllt sind. So kann die Einreise im Einzelfall bewilligt werden, wenn humanitäre Gründe, ein übergeordnetes nationales Interesse oder internationale Verpflichtungen dies gebieten. In einem solchen Fall wird allerdings kein Schengen-Visum ausgestellt, sondern ein Visum, das nur auf das Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats beschränkt ist. Ausnahmevisa werden von der Schweiz erst seit dem "Beitritt" zum Schengen-Raum ausgestellt. Die Schweizer Vertretungen greifen sehr zurückhaltend auf dieses Instrument zurück (2009: 1051; 2010: 2585; bei insgesamt rund 400 000 Schengen-Visa pro Jahr) und immer in Absprache mit der Zentrale. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Visa für Personen, die internationale Organisationen in Genf besuchen.</p><p>7. Der Bundesrat verfolgt die globale Entwicklung im Bereich der Visagesuche sehr aufmerksam. Das EDA bemüht sich, rasch auf festgestellte neue Entwicklungen zu reagieren, und hat entsprechende Kontrollinstrumente und Indikatoren eingeführt, mit denen Massnahmen zur Anpassung der Personaldotierung von Schweizer Auslandvertretungen priorisiert werden können. Bei der Entscheidfindung werden also das Geschäftsvolumen und die festgestellten Trends berücksichtigt. Daher kann es vorkommen, dass Personal an einem Standort abgebaut und an einem anderen zusätzlich eingesetzt wird.</p><p>8. Die Rechtsgrundlage für die Erstellung der Visa sind das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und die Verordnung über die Einreise und die Visaerteilung (VEV). Das Bundesamt für Migration (BFM) ist für die Visaerteilung zuständig. Es teilt diese Zuständigkeit mit dem EDA und seinen Auslandvertretungen sowie den Kantonen.</p><p>Das BFM konkretisiert das übergeordnete Recht mittels Weisungen zuhanden der visaausstellenden Behörden und wirkt bei der Aus- und Weiterbildung mit. Schliesslich beaufsichtigen das EDA und das EJPD gemeinsam den Vollzug der Rechtsgrundlagen. Namentlich wird der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) angefragt, wenn die Visagesuche von Personen eingereicht werden, welche die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. Der NDB wird ausserdem bei Gesuchen konsultiert, die aus Ländern stammen, die ein Risiko für die Wahrung der inneren Sicherheit darstellen. Die gegenwärtige Behördenorganisation hat sich in der Praxis bewährt. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, daran etwas zu ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen und der damit verbundenen Aufhebung der Grenzkontrollen hat sich die allgemeine Sicherheitslage in unserem Land verschlechtert. Die Schweiz ist gezwungen, EU-Vorgaben bei der Visabefreiung zu übernehmen. Als jüngste Beispiele dienen Bosnien und Albanien. Schon im letzten Jahr wurde die Visapflicht für Bürger von Mazedonien und Serbien aufgehoben. </p><p>All dies wird für die Schweiz nicht ohne Folgen bleiben. Wegen derartiger Beschlüsse wird eine strenge Visavergabe durch Schweizer Botschaften in Ländern ausserhalb des Schengen-Raumes noch wichtiger.</p><p>In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen: </p><p>1. Welche Massnahmen hat das EDA seit den aufgeflogenen Visaskandalen (z. B. in Pakistan) mittlerweile umgesetzt, und welches sind die Erfahrungen?</p><p>2. Welchen Einfluss hat die Schengen-Mitgliedschaft auf den konkreten Visavergabe-Prozess unserer Botschaften im Ausland?</p><p>3. Wie stellt das EDA sicher, dass durch andere Staaten nachlässig vergebene Schengen-Visa nicht zur unkontrollierten Einreise von unerwünschten Personen in die Schweiz führen? </p><p>4. Stimmt es, dass die für das Schengen-Visasystem dringend benötigten Datenbanken und Systeme für viele Schweizer Botschaften ausserhalb des Schengen-Raumes noch nicht operationell sind? Was sind die Konsequenzen?</p><p>5. Stimmt es, dass viele Schweizer Botschaften ausserhalb des Schengen-Raumes Ausnahme-Visa erteilen (z. B. aus "humanitären" Gründen), wenn die Antragsteller etwa die vorgegebenen Fristen und Bedingungen nicht einhalten?</p><p>6. Wie viele solcher Ausnahme-Visa, welche nicht den ordentlichen Fristen und Bedingungen entsprachen, wurden in den vergangenen fünf Jahren weltweit ausgestellt? (Auflistung nach Jahr) </p><p>7. Stimmt es, dass viele Visa-Abteilungen auf Schweizer Botschaften ausserhalb des Schengen-Raumes chronisch überlastet sind? Ist es richtig, dass das EDA in diesem Bereich Personal abzubauen gedenkt?</p><p>8. Wie stellt sich der Bundesrat zur Forderung, die Visa-Abteilungen nicht mehr dem EDA zu unterstellen, sondern dem EJPD (wo das Fedpol angesiedelt ist), dem EFD (mit dem Grenzschutz) oder dem VBS (mit dem Nachrichtendienst)?</p>
- Wegen Schengen ist mehr Strenge bei Visavergaben nötig
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung nicht, dass sich die allgemeine Sicherheitslage in der Schweiz seit dem Beitritt zu Schengen verschlechtert hat. Die Kriminalitätsquote in der Schweiz blieb insgesamt stabil. Ausserdem ermöglicht Schengen ein international koordiniertes Vorgehen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität. Insbesondere das Schengener Informationssystem erweist sich als ein äusserst effizientes zusätzliches Arbeitsinstrument für Polizei und Grenzwachtkorps. Zu den einzelnen Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Nach Bekanntwerden von Unregelmässigkeiten in einzelnen Vertretungen, die übrigens mit Schengen in keinerlei Zusammenhang stehen, hat das EDA unverzüglich die nötigen eingehenden Massnahmen eingeleitet. Im Juni 2008 hat der Bundesrat entschieden, den Ausgabenplafond des EDA zur Verstärkung des konsularischen Personals für die Umsetzung von Schengen/Dublin um 5,2 Millionen Franken zu erhöhen. Das Parlament hat diese zusätzlichen Mittel mit dem Voranschlag 2009 bewilligt. Der Betrag wurde vollumfänglich für die Einstellung von 25 Karriereangestellten und zusätzlichen Mitarbeitenden in der Sektion Konsularische Angelegenheiten der Direktion für Ressourcen und in der internen Revision (ehemaliges Visainspektorat) beim Generalsekretariat eingesetzt, die sich mit Visafragen befassen. Die Stärkung der internen Revision ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Controllings und zur Intensivierung der Sicherheitsmassnahmen. So kann dieser Dienst bei Verdacht auf Korruption oder Betrug sofort reagieren und ohne Verzug die nötigen Massnahmen ergreifen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Wiederherstellung des angestrebten Gleichgewichts zwischen versetzbaren und lokalen Angestellten und trägt zur Verbesserung der Sicherheitsmassnahmen im Bereich der Visavergabe bei. Zudem hatte die Schweiz letztes Jahr zehn Visa-Sachbearbeiter (Spezialisten der EZV) zur Steigerung der Qualität bei der Visavergabe in exponierten CH-Vertretungen im Einsatz.</p><p>2. Auch wenn der Visavergabeprozess im Wesentlichen gleich geblieben ist, sind im Hinblick auf die Inkraftsetzung von Schengen in der Schweiz sowohl rechtliche als auch technische und organisatorische Anpassungen vorgenommen worden, um vor allem neue Schengen-spezifische Verfahrensschritte in die bestehenden Abläufe zu integrieren. Zu erwähnen ist neben den entsprechenden Anpassungen beim elektronischen Visa-Ausstellungssystem (EVA) namentlich die Einführung des elektronischen Konsultationsverfahrens "Vision", im Rahmen dessen die Visavergabe von einem anderen (nicht zuständigen) Schengen-Staat verhindert werden kann, wenn dies Gründe der inneren Sicherheit nahelegen. Sodann werden vor der Visa-Erteilung nicht nur die nationalen Datenbanken, sondern neu auch systematisch und in automatisierter Form das Schengener Informationssystem (SIS) abgefragt. Durch diese Abfrage können die Mitgliedstaaten Personen, die nicht in die Schweiz einreisen dürfen, ein Schengen-Visum verweigern und umgekehrt. Die Teilnahme der Schweiz an einem einheitlichen Schengener Visainformationssystem stellt dank der gemeinsamen Datenbank einen grossen Fortschritt im Bereich Sicherheit dar.</p><p>3. Weder die EU noch ein einzelner Schengen-Staat hat ein Interesse an einer "nachlässigen" Visavergabe. Neben den nationalen Instrumenten zur Behördenaufsicht bestehen unter Schengen verschiedene Möglichkeiten, die das gegenseitige Vertrauen in die richtige Anwendung der gemeinsamen Standards stärken. Zu nennen sind die regelmässigen Evaluationen, im Rahmen derer die Anwendungspraxis einzelner Schengen-Staaten von Expertenteams der übrigen Partnerstaaten überprüft und gegebenfalls eine entsprechende Nachbesserung moniert wird. Darüber hinaus fördert Schengen auch die Verstärkung der lokalen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, womit die Schweizer Auslandvertretungen sich im Bereich der Visavergabe nun auch mit anderen Schengen-Staaten vor Ort regelmässig austauschen und so ihre Praxis gegenseitig abstimmen und verbessern. Schliesslich sei auch darauf hingewiesen, dass die Schweiz, wie die anderen Schengen-Staaten, eine Liste von konsultationspflichtigen Ländern führt. Wenn ein Staatsangehöriger eines Landes dieser Liste ein Visumgesuch in einer Vertretung eines anderen Schengen-Staates stellt, werden die schweizerischen Behörden systematisch konsultiert und können gegen die Erteilung eines Schengenvisums Einwand erheben. </p><p>4. Die derzeitige Visavergabe der Schweiz funktioniert auf der Basis nationaler Datenbanken, namentlich des Systems EVA. Voraussichtlich Ende Juni 2011 werden diese durch das neue Visainformationssystem (VIS) abgelöst. Auf diesen Zeitpunkt hin werden das zentrale Visainformationssystem (C-VIS) und die nationalen Systeme der Schengen-Staaten, darunter auch dasjenige der Schweiz, für die Einführung bereit sein, wonach der Anschluss der Auslandvertretungen wie geplant erfolgen kann. </p><p>5./6. Der Schengener Visakodex gibt den Schengen-Staaten in klar eingegrenzten Ausnahmefällen die Möglichkeit, Visa auch dann auszustellen, wenn nicht sämtliche Einreisevoraussetzungen erfüllt sind. So kann die Einreise im Einzelfall bewilligt werden, wenn humanitäre Gründe, ein übergeordnetes nationales Interesse oder internationale Verpflichtungen dies gebieten. In einem solchen Fall wird allerdings kein Schengen-Visum ausgestellt, sondern ein Visum, das nur auf das Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats beschränkt ist. Ausnahmevisa werden von der Schweiz erst seit dem "Beitritt" zum Schengen-Raum ausgestellt. Die Schweizer Vertretungen greifen sehr zurückhaltend auf dieses Instrument zurück (2009: 1051; 2010: 2585; bei insgesamt rund 400 000 Schengen-Visa pro Jahr) und immer in Absprache mit der Zentrale. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Visa für Personen, die internationale Organisationen in Genf besuchen.</p><p>7. Der Bundesrat verfolgt die globale Entwicklung im Bereich der Visagesuche sehr aufmerksam. Das EDA bemüht sich, rasch auf festgestellte neue Entwicklungen zu reagieren, und hat entsprechende Kontrollinstrumente und Indikatoren eingeführt, mit denen Massnahmen zur Anpassung der Personaldotierung von Schweizer Auslandvertretungen priorisiert werden können. Bei der Entscheidfindung werden also das Geschäftsvolumen und die festgestellten Trends berücksichtigt. Daher kann es vorkommen, dass Personal an einem Standort abgebaut und an einem anderen zusätzlich eingesetzt wird.</p><p>8. Die Rechtsgrundlage für die Erstellung der Visa sind das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und die Verordnung über die Einreise und die Visaerteilung (VEV). Das Bundesamt für Migration (BFM) ist für die Visaerteilung zuständig. Es teilt diese Zuständigkeit mit dem EDA und seinen Auslandvertretungen sowie den Kantonen.</p><p>Das BFM konkretisiert das übergeordnete Recht mittels Weisungen zuhanden der visaausstellenden Behörden und wirkt bei der Aus- und Weiterbildung mit. Schliesslich beaufsichtigen das EDA und das EJPD gemeinsam den Vollzug der Rechtsgrundlagen. Namentlich wird der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) angefragt, wenn die Visagesuche von Personen eingereicht werden, welche die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. Der NDB wird ausserdem bei Gesuchen konsultiert, die aus Ländern stammen, die ein Risiko für die Wahrung der inneren Sicherheit darstellen. Die gegenwärtige Behördenorganisation hat sich in der Praxis bewährt. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, daran etwas zu ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen und der damit verbundenen Aufhebung der Grenzkontrollen hat sich die allgemeine Sicherheitslage in unserem Land verschlechtert. Die Schweiz ist gezwungen, EU-Vorgaben bei der Visabefreiung zu übernehmen. Als jüngste Beispiele dienen Bosnien und Albanien. Schon im letzten Jahr wurde die Visapflicht für Bürger von Mazedonien und Serbien aufgehoben. </p><p>All dies wird für die Schweiz nicht ohne Folgen bleiben. Wegen derartiger Beschlüsse wird eine strenge Visavergabe durch Schweizer Botschaften in Ländern ausserhalb des Schengen-Raumes noch wichtiger.</p><p>In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen: </p><p>1. Welche Massnahmen hat das EDA seit den aufgeflogenen Visaskandalen (z. B. in Pakistan) mittlerweile umgesetzt, und welches sind die Erfahrungen?</p><p>2. Welchen Einfluss hat die Schengen-Mitgliedschaft auf den konkreten Visavergabe-Prozess unserer Botschaften im Ausland?</p><p>3. Wie stellt das EDA sicher, dass durch andere Staaten nachlässig vergebene Schengen-Visa nicht zur unkontrollierten Einreise von unerwünschten Personen in die Schweiz führen? </p><p>4. Stimmt es, dass die für das Schengen-Visasystem dringend benötigten Datenbanken und Systeme für viele Schweizer Botschaften ausserhalb des Schengen-Raumes noch nicht operationell sind? Was sind die Konsequenzen?</p><p>5. Stimmt es, dass viele Schweizer Botschaften ausserhalb des Schengen-Raumes Ausnahme-Visa erteilen (z. B. aus "humanitären" Gründen), wenn die Antragsteller etwa die vorgegebenen Fristen und Bedingungen nicht einhalten?</p><p>6. Wie viele solcher Ausnahme-Visa, welche nicht den ordentlichen Fristen und Bedingungen entsprachen, wurden in den vergangenen fünf Jahren weltweit ausgestellt? (Auflistung nach Jahr) </p><p>7. Stimmt es, dass viele Visa-Abteilungen auf Schweizer Botschaften ausserhalb des Schengen-Raumes chronisch überlastet sind? Ist es richtig, dass das EDA in diesem Bereich Personal abzubauen gedenkt?</p><p>8. Wie stellt sich der Bundesrat zur Forderung, die Visa-Abteilungen nicht mehr dem EDA zu unterstellen, sondern dem EJPD (wo das Fedpol angesiedelt ist), dem EFD (mit dem Grenzschutz) oder dem VBS (mit dem Nachrichtendienst)?</p>
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