Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
- ShortId
-
10.4147
- Id
-
20104147
- Updated
-
27.07.2023 20:37
- Language
-
de
- Title
-
Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
- AdditionalIndexing
-
48;Autobahn;Nationalstrassenbau;Verkehrsinfrastruktur;Verkehrsstau;Fonds
- 1
-
- L05K1803010201, Autobahn
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L04K11090203, Fonds
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L04K18010219, Verkehrsstau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Laut der Botschaft des Bundesrats vom 11. November 2003 zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz werden im Jahr 2020 405 Kilometer der Nationalstrassen überlastet sein. Jedoch können nur 81 Kilometer mit den derzeit im Rahmen des Infrastrukturfonds zur Verfügung stehenden Mitteln ausgebaut werden.</p><p>Die Situation wird sich auch über 2020 hinaus verschlechtern, da nach Schätzungen des Bundesamts für Raumentwicklung mit einem durchschnittlichen Anstieg des Strassenverkehrsaufkommens von 20 Prozent bis zum Jahr 2030 gerechnet werden muss. Ein noch stärkerer Anstieg wird auf den Nationalstrassen erwartet, deren Verkehrsaufkommen jährlich um 3 Prozent steigt und deren Anzahl Staustunden sich 2009 vor allem aufgrund von Überlastungen des Systems zum ersten Mal um 18 Prozent erhöht hat (2009: 12 000 Stunden). </p><p>Schon lange vor der Ausarbeitung des Programms zur Beseitigung von Engpässen, nämlich bei der Planung des Infrastrukturfonds, hatte das UVEK den notwendigen Betrag für die Anpassung des Nationalstrassennetzes an zukünftige Bedürfnisse auf 8,5 Milliarden Franken geschätzt. Dieser Betrag wurde im Übrigen von der Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates bei der Behandlung des Infrastrukturfonds gefordert.</p><p>Seitdem wurden die Bedürfnisse vom Bundesamt für Strassen detailiert geprüft, und es wurde deutlich, dass ungefähr 182 Kilometer stark überlasteter Streckenabschnitte, deren Belastung der Belastung derjenigen Abschnitte vergleichbar ist, die im Rahmen des Infrastrukturfonds erweitert werden, nicht ausgebaut werden können, weil die Mittel fehlen. Es kann nicht sein, dass die Funktionalität unseres wichtigsten nationalen Transportnetzes, über das 40 Prozent des motorisierten Individualverkehrs laufen und das für die Bedürfnisse der Sechziger- und Siebzigerjahre ausgelegt war, wegen mangelnder Mittel, verspäteter kantonaler Planungen und fehlender politischer Signale bestimmter Kantone beeinträchtigt wird.</p>
- <p>Für den Infrastrukturfonds hat das Parlament einen Gesamtkredit von 20,8 Milliarden Franken bewilligt. Der Kredit wird wie folgt aufgeteilt: Fertigstellung des Nationalstrassennetzes (8,5 Milliarden Franken), Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (5,5 Milliarden Franken), Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen (6 Milliarden Franken) sowie Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (0,8 Milliarden Franken). Obwohl der Infrastrukturfonds auf eine Dauer von 20 Jahren ausgelegt ist, sind nach drei Jahren Laufzeit bereits rund 85 Prozent des Gesamtkredites einzelnen Projekten und Vorhaben zugewiesen.</p><p>Es trifft daher zu, dass insbesondere für die Engpassbeseitigung, aber auch für den Agglomerationsverkehr zusätzliche finanzielle Mittel benötigt werden. Alleine zur Finanzierung der im Modul 3 der Engpassbeseitigung vorgesehenen Projekte würden mehr als 6 Milliarden Franken benötigt. Wenn gewisse Engpässe über Netzerweiterungen beseitigt werden, belaufen sich die fehlenden Mittel für die verbleibenden im Modul 3 vorgesehenen Projekte immer noch auf gut 3 Milliarden Franken.</p><p>Aufgrund der Befristung des Infrastrukturfonds möchte sich der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt nicht festlegen, ob die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel über eine Aufstockung des Infrastrukturfonds oder über eine zusätzliche Finanzierung zugunsten der Spezialfinanzierung Strassenverkehr generiert werden sollen. Auch ist die langfristige Rolle des Bundes im Bereich Agglomerationsverkehr mit den Kantonen zu klären. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Im Fall einer Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion in einen Prüfauftrag umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesbeschlusses über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds vorzulegen, damit in der ganzen Schweiz die wichtigsten Engpässe auf den Autobahnen beseitigt werden können. </p><p>Angepasst werden sollen insbesondere der Betrag des Gesamtkredits des Infrastrukturfonds und der für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz reservierte Betrag, damit der Bund das Problem der überlasteten Streckenabschnitte angehen kann, die im Modul 3 des Programms zur Engpassbeseitigung aufgelistet und zurzeit nicht finanziert sind.</p>
- Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Laut der Botschaft des Bundesrats vom 11. November 2003 zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz werden im Jahr 2020 405 Kilometer der Nationalstrassen überlastet sein. Jedoch können nur 81 Kilometer mit den derzeit im Rahmen des Infrastrukturfonds zur Verfügung stehenden Mitteln ausgebaut werden.</p><p>Die Situation wird sich auch über 2020 hinaus verschlechtern, da nach Schätzungen des Bundesamts für Raumentwicklung mit einem durchschnittlichen Anstieg des Strassenverkehrsaufkommens von 20 Prozent bis zum Jahr 2030 gerechnet werden muss. Ein noch stärkerer Anstieg wird auf den Nationalstrassen erwartet, deren Verkehrsaufkommen jährlich um 3 Prozent steigt und deren Anzahl Staustunden sich 2009 vor allem aufgrund von Überlastungen des Systems zum ersten Mal um 18 Prozent erhöht hat (2009: 12 000 Stunden). </p><p>Schon lange vor der Ausarbeitung des Programms zur Beseitigung von Engpässen, nämlich bei der Planung des Infrastrukturfonds, hatte das UVEK den notwendigen Betrag für die Anpassung des Nationalstrassennetzes an zukünftige Bedürfnisse auf 8,5 Milliarden Franken geschätzt. Dieser Betrag wurde im Übrigen von der Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates bei der Behandlung des Infrastrukturfonds gefordert.</p><p>Seitdem wurden die Bedürfnisse vom Bundesamt für Strassen detailiert geprüft, und es wurde deutlich, dass ungefähr 182 Kilometer stark überlasteter Streckenabschnitte, deren Belastung der Belastung derjenigen Abschnitte vergleichbar ist, die im Rahmen des Infrastrukturfonds erweitert werden, nicht ausgebaut werden können, weil die Mittel fehlen. Es kann nicht sein, dass die Funktionalität unseres wichtigsten nationalen Transportnetzes, über das 40 Prozent des motorisierten Individualverkehrs laufen und das für die Bedürfnisse der Sechziger- und Siebzigerjahre ausgelegt war, wegen mangelnder Mittel, verspäteter kantonaler Planungen und fehlender politischer Signale bestimmter Kantone beeinträchtigt wird.</p>
- <p>Für den Infrastrukturfonds hat das Parlament einen Gesamtkredit von 20,8 Milliarden Franken bewilligt. Der Kredit wird wie folgt aufgeteilt: Fertigstellung des Nationalstrassennetzes (8,5 Milliarden Franken), Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (5,5 Milliarden Franken), Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen (6 Milliarden Franken) sowie Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (0,8 Milliarden Franken). Obwohl der Infrastrukturfonds auf eine Dauer von 20 Jahren ausgelegt ist, sind nach drei Jahren Laufzeit bereits rund 85 Prozent des Gesamtkredites einzelnen Projekten und Vorhaben zugewiesen.</p><p>Es trifft daher zu, dass insbesondere für die Engpassbeseitigung, aber auch für den Agglomerationsverkehr zusätzliche finanzielle Mittel benötigt werden. Alleine zur Finanzierung der im Modul 3 der Engpassbeseitigung vorgesehenen Projekte würden mehr als 6 Milliarden Franken benötigt. Wenn gewisse Engpässe über Netzerweiterungen beseitigt werden, belaufen sich die fehlenden Mittel für die verbleibenden im Modul 3 vorgesehenen Projekte immer noch auf gut 3 Milliarden Franken.</p><p>Aufgrund der Befristung des Infrastrukturfonds möchte sich der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt nicht festlegen, ob die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel über eine Aufstockung des Infrastrukturfonds oder über eine zusätzliche Finanzierung zugunsten der Spezialfinanzierung Strassenverkehr generiert werden sollen. Auch ist die langfristige Rolle des Bundes im Bereich Agglomerationsverkehr mit den Kantonen zu klären. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Im Fall einer Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion in einen Prüfauftrag umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesbeschlusses über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds vorzulegen, damit in der ganzen Schweiz die wichtigsten Engpässe auf den Autobahnen beseitigt werden können. </p><p>Angepasst werden sollen insbesondere der Betrag des Gesamtkredits des Infrastrukturfonds und der für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz reservierte Betrag, damit der Bund das Problem der überlasteten Streckenabschnitte angehen kann, die im Modul 3 des Programms zur Engpassbeseitigung aufgelistet und zurzeit nicht finanziert sind.</p>
- Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
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