Krankenversicherung. Wählbare Franchisen und Vertragsdauer
- ShortId
-
10.4161
- Id
-
20104161
- Updated
-
24.06.2025 23:40
- Language
-
de
- Title
-
Krankenversicherung. Wählbare Franchisen und Vertragsdauer
- AdditionalIndexing
-
2841;Versicherungsvertrag;Solidarität;Krankenversicherung;Frist;Selbstbehalt
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011303, Selbstbehalt
- L04K11100113, Versicherungsvertrag
- L05K0503020802, Frist
- L04K08020226, Solidarität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die wählbaren Franchisen geben Anrecht auf eine substanzielle Reduktion der Prämie. Mit dieser im KVG verankerten Möglichkeit stellt sich die Frage des Weiterbestandes der gewünschten Solidarität in der Sozialversicherung. Diese Frage stellt sich, weil die Personen mit gutem Gesundheitszustand, Junge oder Wohlhabende im Allgemeinen aufgrund der tieferen Prämien höhere Franchisen wählen. Diese Realität hat zur Folge, dass die gewünschte Solidarität nicht optimal ist, denn die Verminderung der Prämieneinnahmen muss durch die Versicherten mit der ordentlichen Franchise getragen werden. Das aktuelle System erlaubt es, die Franchisen jedes Jahr zu ändern, d. h., z. B. eine tiefere Franchise zu wählen, wenn der Leistungsbezug steigt. Um die Solidarität zwischen "Gesunden" und "Kranken" garantieren zu können, ist es notwendig, dass die Vertragsdauer für die wählbaren Franchisen verlängert werden kann. Nach der Ablehnung des Paketes "Massnahmen zur Eindämmung der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" ist es dringlich, eine echte Partnerschaft zwischen Versicherten und Versicherern einzuführen, die durch das KVG vorgesehene Solidarität zu stärken sowie das Versicherungsprinzip, mit Rechten und Pflichten sowohl für die Versicherer als auch für die Versicherten, zu stärken.</p>
- <p>Die Vorlage Managed Care (04.062), welche zurzeit im Parlament beraten wird, sieht in Artikel 41d Absatz 1 KVG die Möglichkeit einer längeren Vertragsdauer bei den wählbaren Franchisen vor. Der Bundesrat unterstützt diese Regelung und ist deshalb mit dem Anliegen der Motion einverstanden. Er erwartet, dass das Parlament diese Vorlage mit der Regelung von Artikel 41d bald verabschieden wird und die Motion auf diese Weise erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Änderungsvorschlag zu Artikel 62 KVG zu erarbeiten, damit eine längere Vertragsdauer bei den wählbaren Franchisen eingeführt werden kann. Ziel dieser Änderung ist es, die Solidarität zwischen "Gesunden" und "Kranken" und zwischen "Jungen" und "älteren Personen" zu stärken.</p>
- Krankenversicherung. Wählbare Franchisen und Vertragsdauer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die wählbaren Franchisen geben Anrecht auf eine substanzielle Reduktion der Prämie. Mit dieser im KVG verankerten Möglichkeit stellt sich die Frage des Weiterbestandes der gewünschten Solidarität in der Sozialversicherung. Diese Frage stellt sich, weil die Personen mit gutem Gesundheitszustand, Junge oder Wohlhabende im Allgemeinen aufgrund der tieferen Prämien höhere Franchisen wählen. Diese Realität hat zur Folge, dass die gewünschte Solidarität nicht optimal ist, denn die Verminderung der Prämieneinnahmen muss durch die Versicherten mit der ordentlichen Franchise getragen werden. Das aktuelle System erlaubt es, die Franchisen jedes Jahr zu ändern, d. h., z. B. eine tiefere Franchise zu wählen, wenn der Leistungsbezug steigt. Um die Solidarität zwischen "Gesunden" und "Kranken" garantieren zu können, ist es notwendig, dass die Vertragsdauer für die wählbaren Franchisen verlängert werden kann. Nach der Ablehnung des Paketes "Massnahmen zur Eindämmung der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" ist es dringlich, eine echte Partnerschaft zwischen Versicherten und Versicherern einzuführen, die durch das KVG vorgesehene Solidarität zu stärken sowie das Versicherungsprinzip, mit Rechten und Pflichten sowohl für die Versicherer als auch für die Versicherten, zu stärken.</p>
- <p>Die Vorlage Managed Care (04.062), welche zurzeit im Parlament beraten wird, sieht in Artikel 41d Absatz 1 KVG die Möglichkeit einer längeren Vertragsdauer bei den wählbaren Franchisen vor. Der Bundesrat unterstützt diese Regelung und ist deshalb mit dem Anliegen der Motion einverstanden. Er erwartet, dass das Parlament diese Vorlage mit der Regelung von Artikel 41d bald verabschieden wird und die Motion auf diese Weise erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Änderungsvorschlag zu Artikel 62 KVG zu erarbeiten, damit eine längere Vertragsdauer bei den wählbaren Franchisen eingeführt werden kann. Ziel dieser Änderung ist es, die Solidarität zwischen "Gesunden" und "Kranken" und zwischen "Jungen" und "älteren Personen" zu stärken.</p>
- Krankenversicherung. Wählbare Franchisen und Vertragsdauer
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