Beschleunigung von Verfahren von öffentlichem Interesse

ShortId
10.4164
Id
20104164
Updated
24.06.2025 23:29
Language
de
Title
Beschleunigung von Verfahren von öffentlichem Interesse
AdditionalIndexing
12;Rechtsschutz;Verkehrsinfrastruktur;öffentliches Grossbauvorhaben;Verfahrensrecht;öffentliche Infrastruktur;Gerichtsverfahren;Vereinfachung von Verfahren;Frist
1
  • L04K05030208, Verfahrensrecht
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L03K050404, Gerichtsverfahren
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L05K0503020802, Frist
  • L05K0705030105, öffentliches Grossbauvorhaben
  • L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Verschiedene umfangreiche Bauvorhaben der öffentlichen Hand verzögern sich wegen Einsprachen oder Rekursen. Jahre verstreichen, bis endlich ein Entscheid gefällt wird. Das öffentliche Interesse wird dadurch ernsthaft beeinträchtigt. Es kann einfach nicht sein, dass die betroffenen Vorhaben bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinausgeschoben werden. Man denke nur zurück an die Gotthardlinie und den Basistunnel und die Streitereien um das Ausschreibungsverfahren und die vom UVEK vorgesehenen Lösungen; heute betrifft es die Eisenbahnlinie des Ceva (Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse), eine Linie, die für die die Landes- und die Kantonsgrenzen übergreifende Agglomeration (Frankreich, Genf und Waadt) von lebenswichtiger Bedeutung ist: Sie ist seit mehr als vier Jahren blockiert wegen Verfahren, erst beim BAV (Bundesamt für Verkehr), dann beim Bundesverwaltungsgericht. Es geht gewiss nicht darum, den legitimen Anspruch der betroffenen Personen, ihre Rechte wahrzunehmen und für ihre Interessen einzustehen, zu beschneiden. Vielmehr geht es darum, die Anpassungen an den Verfahren und an der Organisation vorzunehmen, die ohne Zweifel möglich sind, und dabei ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der individuellen Rechte und dem Beschleunigungsgebot zu schaffen. </p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, mit welchen Massnahmen sich Verfahren, die für die Prüfung von Vorhaben von öffentlichem Interesse gelten, insbesondere gerichtliche Verfahren, beschleunigt werden könnten, und die Ergebnisse der Untersuchung dem Parlament zu unterbreiten. Man könnte beispielsweise kurze und unverrückbare Fristen vorsehen und in der Verwaltung und in den Gerichten mehr Fachpersonen für die Behandlung der Einsprachen und Rekurse zur Verfügung stellen.</p>
  • Beschleunigung von Verfahren von öffentlichem Interesse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Verschiedene umfangreiche Bauvorhaben der öffentlichen Hand verzögern sich wegen Einsprachen oder Rekursen. Jahre verstreichen, bis endlich ein Entscheid gefällt wird. Das öffentliche Interesse wird dadurch ernsthaft beeinträchtigt. Es kann einfach nicht sein, dass die betroffenen Vorhaben bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinausgeschoben werden. Man denke nur zurück an die Gotthardlinie und den Basistunnel und die Streitereien um das Ausschreibungsverfahren und die vom UVEK vorgesehenen Lösungen; heute betrifft es die Eisenbahnlinie des Ceva (Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse), eine Linie, die für die die Landes- und die Kantonsgrenzen übergreifende Agglomeration (Frankreich, Genf und Waadt) von lebenswichtiger Bedeutung ist: Sie ist seit mehr als vier Jahren blockiert wegen Verfahren, erst beim BAV (Bundesamt für Verkehr), dann beim Bundesverwaltungsgericht. Es geht gewiss nicht darum, den legitimen Anspruch der betroffenen Personen, ihre Rechte wahrzunehmen und für ihre Interessen einzustehen, zu beschneiden. Vielmehr geht es darum, die Anpassungen an den Verfahren und an der Organisation vorzunehmen, die ohne Zweifel möglich sind, und dabei ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der individuellen Rechte und dem Beschleunigungsgebot zu schaffen. </p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, mit welchen Massnahmen sich Verfahren, die für die Prüfung von Vorhaben von öffentlichem Interesse gelten, insbesondere gerichtliche Verfahren, beschleunigt werden könnten, und die Ergebnisse der Untersuchung dem Parlament zu unterbreiten. Man könnte beispielsweise kurze und unverrückbare Fristen vorsehen und in der Verwaltung und in den Gerichten mehr Fachpersonen für die Behandlung der Einsprachen und Rekurse zur Verfügung stellen.</p>
    • Beschleunigung von Verfahren von öffentlichem Interesse

Back to List