Swisscom. Fastweb
- ShortId
-
10.5003
- Id
-
20105003
- Updated
-
28.07.2023 09:28
- Language
-
de
- Title
-
Swisscom. Fastweb
- AdditionalIndexing
-
34;Geldwäscherei;Tochtergesellschaft;Swisscom;strafbare Handlung
- 1
-
- L05K1202020107, Swisscom
- L06K070304010205, Tochtergesellschaft
- L05K1106020104, Geldwäscherei
- L04K05010201, strafbare Handlung
- Texts
-
- <p>1. Der Entscheid zur Übernahme von Fastweb stand in der abschliessenden Zuständigkeit des Verwaltungsrates von Swisscom. Zuständig für die Wahrnehmung der Aktionärsinteressen seitens der Eidgenossenschaft ist der Bundesrat. Die vorbereitenden Departemente sind das UVEK und das EFD. Das Instrument zur Wahrnehmung der Aktionärsinteressen des Bundes gegenüber Swisscom sind die strategischen Ziele des Bundesrates. Der Bundesrat stellte fest, dass die Übernahme von Fastweb im Einklang mit den strategischen Zielen stand, und erhob infolgedessen keine Einwände dagegen.</p><p>Von den Anschuldigungen der italienischen Untersuchungsbehörden hinsichtlich Geldwäscherei und organisiertem Verbrechen gegen Fastweb bzw. frühere und aktuelle Exponenten dieses Unternehmens erfuhr der Bundesrat zeitgleich mit Swisscom am 23. Februar 2010.</p><p>Um der anhaltenden Preiserosion im traditionellen Schweizer Telekom-Geschäft zu begegnen, war und ist Swisscom auf rentables Wachstum sowohl in neuen inländischen Geschäftsfeldern (z. B. IT-Outsourcing, Digital-TV) als auch auf ausländischen Wachstumsmärkten angewiesen. Das Breitbandgeschäft in Italien bietet nicht nur attraktive Wachstumschancen, Fastweb zählt auch zu den innovativsten und technologisch führenden Telekom-Unternehmen in Europa. </p><p>Der Erfolg bestätigt die Strategie von Swisscom: Fastweb trägt heute einen wachsenden Anteil zum Umsatz, Ergebnis und Cashflow des Konzerns bei.</p><p>Vor dem Entscheid zur Übernahme von Fastweb, den der Verwaltungsrat von Swisscom im März 2007 fällte, war öffentlich bekannt, dass gegen einzelne Personen im Umfeld von Fastweb Ermittlungen wegen Mehrwertsteuervergehen im Gange waren. Im Zuge der Due Diligence (eingehende Prüfung der Bücher von Fastweb vor der Übernahme) beurteilte Swisscom dieses Risiko und kam - gestützt auf die damals vorliegenden Informationen - zum Schluss, dass kein Anlass besteht, das Risiko als wesentlich einzustufen. Insbesondere gab es keinerlei Hinweise auf mögliche Verbindungen zur organisierten Kriminalität. In den Gesprächen, die Swisscom im Vorfeld der Übernahme von Fastweb mit den einzelnen Mitgliedern des Bundesrates führte, wurde dieses Risiko entsprechend auch nicht thematisiert.</p><p>Im Rahmen der Due Diligence gab Swisscom zwei unabhängige Gutachten bei international renommierten Buchprüfungs- bzw. Steuerberatungsgesellschaften in Auftrag. Beide Gutachten stellten fest, dass hinter den Transaktionen, die damals Gegenstand von Ermittlungen der italienischen Untersuchungsbehörden waren, echte Leistungen standen, die Geschäfte also nicht fingiert waren, und dass Fastweb die Mehrwertsteuer korrekt gehandhabt hatte. Die gesamte kriminelle Dimension, wie sie durch die Strafverfolgungsbehörde vermutet wird, war damals weder bekannt, noch wäre sie erkennbar gewesen. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft nahmen über drei Jahre in Anspruch, bevor der Verdacht der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität gegen Personen in der italienischen Telekom-Branche erhärtet werden konnte.</p>
- <p>1. Wie war der zuständige Bundesrat, Moritz Leuenberger, über den Kauf der Fastweb und das laufende Verfahren gegen sie informiert?</p><p>2. Aus welchen Gründen hat Swisscom die Fastweb erworben, obwohl sie vom laufenden Verfahren wusste?</p><p>3. Welche Investmentbanken bzw. Gesellschaften haben die vorgängige Prüfung bei Fastweb durchgeführt?</p><p>Warum haben sie die weitreichende Verstrickung in mafiöse Geldwäscherei- und Steuerdelikte nicht festgestellt?</p>
- Swisscom. Fastweb
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Entscheid zur Übernahme von Fastweb stand in der abschliessenden Zuständigkeit des Verwaltungsrates von Swisscom. Zuständig für die Wahrnehmung der Aktionärsinteressen seitens der Eidgenossenschaft ist der Bundesrat. Die vorbereitenden Departemente sind das UVEK und das EFD. Das Instrument zur Wahrnehmung der Aktionärsinteressen des Bundes gegenüber Swisscom sind die strategischen Ziele des Bundesrates. Der Bundesrat stellte fest, dass die Übernahme von Fastweb im Einklang mit den strategischen Zielen stand, und erhob infolgedessen keine Einwände dagegen.</p><p>Von den Anschuldigungen der italienischen Untersuchungsbehörden hinsichtlich Geldwäscherei und organisiertem Verbrechen gegen Fastweb bzw. frühere und aktuelle Exponenten dieses Unternehmens erfuhr der Bundesrat zeitgleich mit Swisscom am 23. Februar 2010.</p><p>Um der anhaltenden Preiserosion im traditionellen Schweizer Telekom-Geschäft zu begegnen, war und ist Swisscom auf rentables Wachstum sowohl in neuen inländischen Geschäftsfeldern (z. B. IT-Outsourcing, Digital-TV) als auch auf ausländischen Wachstumsmärkten angewiesen. Das Breitbandgeschäft in Italien bietet nicht nur attraktive Wachstumschancen, Fastweb zählt auch zu den innovativsten und technologisch führenden Telekom-Unternehmen in Europa. </p><p>Der Erfolg bestätigt die Strategie von Swisscom: Fastweb trägt heute einen wachsenden Anteil zum Umsatz, Ergebnis und Cashflow des Konzerns bei.</p><p>Vor dem Entscheid zur Übernahme von Fastweb, den der Verwaltungsrat von Swisscom im März 2007 fällte, war öffentlich bekannt, dass gegen einzelne Personen im Umfeld von Fastweb Ermittlungen wegen Mehrwertsteuervergehen im Gange waren. Im Zuge der Due Diligence (eingehende Prüfung der Bücher von Fastweb vor der Übernahme) beurteilte Swisscom dieses Risiko und kam - gestützt auf die damals vorliegenden Informationen - zum Schluss, dass kein Anlass besteht, das Risiko als wesentlich einzustufen. Insbesondere gab es keinerlei Hinweise auf mögliche Verbindungen zur organisierten Kriminalität. In den Gesprächen, die Swisscom im Vorfeld der Übernahme von Fastweb mit den einzelnen Mitgliedern des Bundesrates führte, wurde dieses Risiko entsprechend auch nicht thematisiert.</p><p>Im Rahmen der Due Diligence gab Swisscom zwei unabhängige Gutachten bei international renommierten Buchprüfungs- bzw. Steuerberatungsgesellschaften in Auftrag. Beide Gutachten stellten fest, dass hinter den Transaktionen, die damals Gegenstand von Ermittlungen der italienischen Untersuchungsbehörden waren, echte Leistungen standen, die Geschäfte also nicht fingiert waren, und dass Fastweb die Mehrwertsteuer korrekt gehandhabt hatte. Die gesamte kriminelle Dimension, wie sie durch die Strafverfolgungsbehörde vermutet wird, war damals weder bekannt, noch wäre sie erkennbar gewesen. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft nahmen über drei Jahre in Anspruch, bevor der Verdacht der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität gegen Personen in der italienischen Telekom-Branche erhärtet werden konnte.</p>
- <p>1. Wie war der zuständige Bundesrat, Moritz Leuenberger, über den Kauf der Fastweb und das laufende Verfahren gegen sie informiert?</p><p>2. Aus welchen Gründen hat Swisscom die Fastweb erworben, obwohl sie vom laufenden Verfahren wusste?</p><p>3. Welche Investmentbanken bzw. Gesellschaften haben die vorgängige Prüfung bei Fastweb durchgeführt?</p><p>Warum haben sie die weitreichende Verstrickung in mafiöse Geldwäscherei- und Steuerdelikte nicht festgestellt?</p>
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