Das Bundesamt für Migration behindert die Ausübung des Beschwerderechts

ShortId
10.5010
Id
20105010
Updated
28.07.2023 08:55
Language
de
Title
Das Bundesamt für Migration behindert die Ausübung des Beschwerderechts
AdditionalIndexing
2811;Rechtsschutz;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Dubliner Abkommen;Asylverfahren;Ausweisung
1
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L06K090201010104, Dubliner Abkommen
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L05K0501020202, Ausweisung
  • L06K010801020102, Ausschaffung
Texts
  • <p>Am 28. Juli 2009 wurde ein Asylsuchender aus der Schweiz ausgewiesen. Seine Anwältin wurde jedoch erst am 29. September darüber informiert. Mit einer Zwischenverfügung vom 5. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht einen schweren Verstoss gegen das grundlegende Verfahrensrecht festgestellt.</p><p>Welche Arbeitsphilosophie haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration, wenn sie die Ausübung des Beschwerderechts behindern und gegen das Verfahrensrecht verstossen, sodass die Behörde von einem Gericht zurechtgewiesen werden muss?</p>
  • Das Bundesamt für Migration behindert die Ausübung des Beschwerderechts
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 28. Juli 2009 wurde ein Asylsuchender aus der Schweiz ausgewiesen. Seine Anwältin wurde jedoch erst am 29. September darüber informiert. Mit einer Zwischenverfügung vom 5. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht einen schweren Verstoss gegen das grundlegende Verfahrensrecht festgestellt.</p><p>Welche Arbeitsphilosophie haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration, wenn sie die Ausübung des Beschwerderechts behindern und gegen das Verfahrensrecht verstossen, sodass die Behörde von einem Gericht zurechtgewiesen werden muss?</p>
    • Das Bundesamt für Migration behindert die Ausübung des Beschwerderechts

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