Energiepool Schweiz hält Zahlungsfristen nicht ein

ShortId
10.5017
Id
20105017
Updated
28.07.2023 12:27
Language
de
Title
Energiepool Schweiz hält Zahlungsfristen nicht ein
AdditionalIndexing
66;Buchführung;Einspeisevergütung;Kraftwerk;Frist
1
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
  • L04K07030201, Buchführung
  • L05K0503020802, Frist
  • L03K170302, Kraftwerk
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist über die Fristen und die Dauer der ersten Auszahlungen im Jahr 2009 informiert. Das Problem stellt sich bei den kleinen Produktionsanlagen. Hier ist die Dauer zwischen dem Zeitpunkt, in dem der Strom produziert wurde (pro abgeschlossenem Quartal), und der Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung beträchtlich. Das liegt daran, dass im Ablauf mehrere Beteiligte die Daten ablesen und plausibilisieren müssen, d. h., dass geprüft wird, ob die jeweilige Anlage auch tatsächlich die angegebene Menge Strom produzieren kann. Erst anschliessend können die Zahlungen vorgenommen werden. Zudem erfolgt die Auslesung der Daten bei Kleinstanlagen noch nicht vollständig elektronisch.</p><p>Der detaillierte Ablauf bei den kleinen Anlagen ist wie folgt: Zunächst lesen die Verteilnetzbetreiber bei den Produzenten jedes Quartal die produzierte Menge an Strom ab. Das geschieht in der Regel vor Ort. Die Verteilnetzbetreiber erfassen diese Mengen in einer Datenbank, damit später die gelieferten Mengen bis zu den Endkunden dokumentiert werden können. Es handelt sich um die Datenbank für die sogenannten Herkunftsnachweise. Swissgrid bereitet die Angaben auf und plausibilisiert sie.</p><p>Erst ab diesem Zeitpunkt stehen die Daten Energiepool Schweiz AG zur Verfügung. Die Firma Energiepool Schweiz AG wurde durch das Bundesamt für Energie (BFE) mit der Abwicklung der Energie- und Finanzflüsse in Zusammenhang mit der kostendeckenden Einspeisevergütung beauftragt. </p><p>Energiepool Schweiz AG berechnet für alle Anlagen den genauen Betrag und stellt zuhanden des Fonds der kostendeckenden Einspeisevergütung eine Rechnung. Nachdem der Fonds die Rechnung beglichen hat, überweist Energiepool Schweiz AG den Produzenten quartalsweise ihre Vergütung. Bei den grossen Anlagen kann Energiepool Schweiz AG die Auszahlungen schneller auslösen, weil sie direkt über Produktionsdaten verfügen, die vor Ort ermittelt und automatisch viertelstündlich an Energiepool Schweiz AG übertragen werden.</p><p>Grössere Verzögerungen gegenüber den vorgegebenen Abläufen ergaben sich im Jahr 2009 vor allem beim ersten Mal (Abrechnungen erstes Quartal 2009). Bei den folgenden Abrechnungsetappen konnte die Lage bereits verbessert werden. Das BFE geht davon aus, dass sich das Ganze einpendelt.</p>
  • <p>Im Rahmen der kostendeckenden Einspeisevergütung für Kilowattstunden aus Kleinwasserkraftwerken scheint es so, dass Energiepool Schweiz die bezogenen Energieleistungen anstatt innerhalb der vertraglich festgelegten Frist von 45 Tagen nach dem betreffenden Quartal, erst nach 90 Tagen bezahlt. Dies hat zur Folge, dass die Betreiber dieser Kleinkraftwerke in finanzielle Schwierigkeiten geraten.</p><p>Ist der Bundesrat darüber auf dem Laufenden, und was gedenkt er zu tun, um dieses Missverhältnis rasch zu beheben?</p>
  • Energiepool Schweiz hält Zahlungsfristen nicht ein
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist über die Fristen und die Dauer der ersten Auszahlungen im Jahr 2009 informiert. Das Problem stellt sich bei den kleinen Produktionsanlagen. Hier ist die Dauer zwischen dem Zeitpunkt, in dem der Strom produziert wurde (pro abgeschlossenem Quartal), und der Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung beträchtlich. Das liegt daran, dass im Ablauf mehrere Beteiligte die Daten ablesen und plausibilisieren müssen, d. h., dass geprüft wird, ob die jeweilige Anlage auch tatsächlich die angegebene Menge Strom produzieren kann. Erst anschliessend können die Zahlungen vorgenommen werden. Zudem erfolgt die Auslesung der Daten bei Kleinstanlagen noch nicht vollständig elektronisch.</p><p>Der detaillierte Ablauf bei den kleinen Anlagen ist wie folgt: Zunächst lesen die Verteilnetzbetreiber bei den Produzenten jedes Quartal die produzierte Menge an Strom ab. Das geschieht in der Regel vor Ort. Die Verteilnetzbetreiber erfassen diese Mengen in einer Datenbank, damit später die gelieferten Mengen bis zu den Endkunden dokumentiert werden können. Es handelt sich um die Datenbank für die sogenannten Herkunftsnachweise. Swissgrid bereitet die Angaben auf und plausibilisiert sie.</p><p>Erst ab diesem Zeitpunkt stehen die Daten Energiepool Schweiz AG zur Verfügung. Die Firma Energiepool Schweiz AG wurde durch das Bundesamt für Energie (BFE) mit der Abwicklung der Energie- und Finanzflüsse in Zusammenhang mit der kostendeckenden Einspeisevergütung beauftragt. </p><p>Energiepool Schweiz AG berechnet für alle Anlagen den genauen Betrag und stellt zuhanden des Fonds der kostendeckenden Einspeisevergütung eine Rechnung. Nachdem der Fonds die Rechnung beglichen hat, überweist Energiepool Schweiz AG den Produzenten quartalsweise ihre Vergütung. Bei den grossen Anlagen kann Energiepool Schweiz AG die Auszahlungen schneller auslösen, weil sie direkt über Produktionsdaten verfügen, die vor Ort ermittelt und automatisch viertelstündlich an Energiepool Schweiz AG übertragen werden.</p><p>Grössere Verzögerungen gegenüber den vorgegebenen Abläufen ergaben sich im Jahr 2009 vor allem beim ersten Mal (Abrechnungen erstes Quartal 2009). Bei den folgenden Abrechnungsetappen konnte die Lage bereits verbessert werden. Das BFE geht davon aus, dass sich das Ganze einpendelt.</p>
    • <p>Im Rahmen der kostendeckenden Einspeisevergütung für Kilowattstunden aus Kleinwasserkraftwerken scheint es so, dass Energiepool Schweiz die bezogenen Energieleistungen anstatt innerhalb der vertraglich festgelegten Frist von 45 Tagen nach dem betreffenden Quartal, erst nach 90 Tagen bezahlt. Dies hat zur Folge, dass die Betreiber dieser Kleinkraftwerke in finanzielle Schwierigkeiten geraten.</p><p>Ist der Bundesrat darüber auf dem Laufenden, und was gedenkt er zu tun, um dieses Missverhältnis rasch zu beheben?</p>
    • Energiepool Schweiz hält Zahlungsfristen nicht ein

Back to List