Gründe für die Neuausschreibung der lokalen Radio- und Fernsehkonzessionen
- ShortId
-
10.5032
- Id
-
20105032
- Updated
-
27.07.2023 21:28
- Language
-
de
- Title
-
Gründe für die Neuausschreibung der lokalen Radio- und Fernsehkonzessionen
- AdditionalIndexing
-
34;Ausschreibung;Massenmedium;Sendekonzession;Gesetz
- 1
-
- L05K1202050110, Sendekonzession
- L05K0701030502, Ausschreibung
- L04K12020501, Massenmedium
- L05K0503010102, Gesetz
- Texts
-
- <p>Die Neuausschreibung der Konzessionen entspricht dem klaren Willen des Gesetzgebers.</p><p>Gemäss Artikel 45 RTVG müssen Konzessionen "in der Regel öffentlich ausgeschrieben" werden. Ein Abweichen von dieser Regel soll nur punktuell und in Ausnahmefällen möglich sein. Das Parlament hat ferner in den Beratungen eine Bestimmung deutlich abgelehnt, die den bestehenden Veranstaltern bei der Neukonzessionierung Vorteile eingeräumt hätte.</p><p>Diese Praxis ist im Übrigen nicht neu: Schon Mitte der Neunzigerjahre wurden in Anwendung des alten RTVG alle UKW-Konzessionen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens erteilt.</p>
- <p>Die Neuausschreibung der lokalen Radio- und Fernsehkonzessionen wäre nicht nötig gewesen. Das Gesetz hätte es zugelassen, die bisherige Praxis fortzusetzen, d. h., die alten Konzessionen zu verlängern und die neuen Gesetzesbestimmungen als neue Konzessionsvoraussetzungen aufzunehmen.</p><p>Wer hat aus welchen Gründen den Entscheid getroffen, sämtliche Konzessionen neu auszuschreiben und von der bisherigen Praxis abzuweichen?</p>
- Gründe für die Neuausschreibung der lokalen Radio- und Fernsehkonzessionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Neuausschreibung der Konzessionen entspricht dem klaren Willen des Gesetzgebers.</p><p>Gemäss Artikel 45 RTVG müssen Konzessionen "in der Regel öffentlich ausgeschrieben" werden. Ein Abweichen von dieser Regel soll nur punktuell und in Ausnahmefällen möglich sein. Das Parlament hat ferner in den Beratungen eine Bestimmung deutlich abgelehnt, die den bestehenden Veranstaltern bei der Neukonzessionierung Vorteile eingeräumt hätte.</p><p>Diese Praxis ist im Übrigen nicht neu: Schon Mitte der Neunzigerjahre wurden in Anwendung des alten RTVG alle UKW-Konzessionen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens erteilt.</p>
- <p>Die Neuausschreibung der lokalen Radio- und Fernsehkonzessionen wäre nicht nötig gewesen. Das Gesetz hätte es zugelassen, die bisherige Praxis fortzusetzen, d. h., die alten Konzessionen zu verlängern und die neuen Gesetzesbestimmungen als neue Konzessionsvoraussetzungen aufzunehmen.</p><p>Wer hat aus welchen Gründen den Entscheid getroffen, sämtliche Konzessionen neu auszuschreiben und von der bisherigen Praxis abzuweichen?</p>
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