Sind Übergangskonzessionen sinnvoll?

ShortId
10.5035
Id
20105035
Updated
28.07.2023 13:39
Language
de
Title
Sind Übergangskonzessionen sinnvoll?
AdditionalIndexing
34;Ausschreibung;Ostschweiz;Massenmedium;Aargau;Graubünden;Sendekonzession
1
  • L05K1202050110, Sendekonzession
  • L05K0701030502, Ausschreibung
  • L04K12020501, Massenmedium
  • L05K0301010101, Aargau
  • L07K08070102010703, Ostschweiz
  • L05K0301010108, Graubünden
Texts
  • <p>Die Fragen 10.5035 bis 10.5039 thematisieren die Auswirkungen einer fehlenden Übergangslösung nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Veranstalter Tele Ostschweiz und Radio Grischa sowie die Gebührenzahlenden in diesen Versorgungsgebieten. Sie beruhen allerdings auf der irrigen Annahme, dass eine solche Übergangslösung nicht oder noch nicht besteht. Das UVEK hat aber Tele Ostschweiz und Radio Grischa bereits am 29. Januar 2010 eine Übergangskonzession mit Gebührensplitting erteilt. Damit erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Fragen.</p>
  • <p>Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Rückweisungsentscheiden betreffend Radio Argovia, Tele Ostschweiz und Radio Grischa das UVEK aufgefordert, eine Übergangslösung bis zum Abschluss des Verfahrens zu prüfen.</p><p>In welchem Umfang erachtet der Bundesrat eine Übergangskonzession als realistisch, um insbesondere in der Ostschweiz und im Kanton Graubünden den Service public regional zu gewährleisten, die Arbeitsplätze zu sichern und den Know-how-Verlust abzuwenden?</p>
  • Sind Übergangskonzessionen sinnvoll?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fragen 10.5035 bis 10.5039 thematisieren die Auswirkungen einer fehlenden Übergangslösung nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Veranstalter Tele Ostschweiz und Radio Grischa sowie die Gebührenzahlenden in diesen Versorgungsgebieten. Sie beruhen allerdings auf der irrigen Annahme, dass eine solche Übergangslösung nicht oder noch nicht besteht. Das UVEK hat aber Tele Ostschweiz und Radio Grischa bereits am 29. Januar 2010 eine Übergangskonzession mit Gebührensplitting erteilt. Damit erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Fragen.</p>
    • <p>Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Rückweisungsentscheiden betreffend Radio Argovia, Tele Ostschweiz und Radio Grischa das UVEK aufgefordert, eine Übergangslösung bis zum Abschluss des Verfahrens zu prüfen.</p><p>In welchem Umfang erachtet der Bundesrat eine Übergangskonzession als realistisch, um insbesondere in der Ostschweiz und im Kanton Graubünden den Service public regional zu gewährleisten, die Arbeitsplätze zu sichern und den Know-how-Verlust abzuwenden?</p>
    • Sind Übergangskonzessionen sinnvoll?

Back to List