Versorgungslücke durch Übergangskonzessionen

ShortId
10.5036
Id
20105036
Updated
27.07.2023 20:27
Language
de
Title
Versorgungslücke durch Übergangskonzessionen
AdditionalIndexing
34;Ausschreibung;Massenmedium;privates Massenmedium;Radio- und Fernsehgebühren;Sendekonzession
1
  • L05K1202050110, Sendekonzession
  • L05K0701030502, Ausschreibung
  • L04K12020501, Massenmedium
  • L05K1202050106, privates Massenmedium
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
Texts
  • <p>Die Fragen 10.5035 bis 10.5039 thematisieren die Auswirkungen einer fehlenden Übergangslösung nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Veranstalter Tele Ostschweiz und Radio Grischa sowie die Gebührenzahlenden in diesen Versorgungsgebieten. Sie beruhen allerdings auf der irrigen Annahme, dass eine solche Übergangslösung nicht oder noch nicht besteht. Das UVEK hat aber Tele Ostschweiz und Radio Grischa bereits am 29. Januar 2010 eine Übergangskonzession mit Gebührensplitting erteilt. Damit erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Fragen.</p>
  • <p>- Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass einige der von der Übergangskonzession betroffenen Veranstalter ohne Gebührensplittinganteile ihren Sendebetrieb aus Kostengründen massiv reduzieren oder sogar einstellen müssen?</p><p>- Welche Alternativen existieren, bzw. welche Massnahmen ergreift das zuständige Departement, um diese drohende Versorgungslücke zu füllen?</p>
  • Versorgungslücke durch Übergangskonzessionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fragen 10.5035 bis 10.5039 thematisieren die Auswirkungen einer fehlenden Übergangslösung nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Veranstalter Tele Ostschweiz und Radio Grischa sowie die Gebührenzahlenden in diesen Versorgungsgebieten. Sie beruhen allerdings auf der irrigen Annahme, dass eine solche Übergangslösung nicht oder noch nicht besteht. Das UVEK hat aber Tele Ostschweiz und Radio Grischa bereits am 29. Januar 2010 eine Übergangskonzession mit Gebührensplitting erteilt. Damit erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Fragen.</p>
    • <p>- Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass einige der von der Übergangskonzession betroffenen Veranstalter ohne Gebührensplittinganteile ihren Sendebetrieb aus Kostengründen massiv reduzieren oder sogar einstellen müssen?</p><p>- Welche Alternativen existieren, bzw. welche Massnahmen ergreift das zuständige Departement, um diese drohende Versorgungslücke zu füllen?</p>
    • Versorgungslücke durch Übergangskonzessionen

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