Versorgungslücke durch Übergangskonzessionen
- ShortId
-
10.5036
- Id
-
20105036
- Updated
-
27.07.2023 20:27
- Language
-
de
- Title
-
Versorgungslücke durch Übergangskonzessionen
- AdditionalIndexing
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34;Ausschreibung;Massenmedium;privates Massenmedium;Radio- und Fernsehgebühren;Sendekonzession
- 1
-
- L05K1202050110, Sendekonzession
- L05K0701030502, Ausschreibung
- L04K12020501, Massenmedium
- L05K1202050106, privates Massenmedium
- L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
- Texts
-
- <p>Die Fragen 10.5035 bis 10.5039 thematisieren die Auswirkungen einer fehlenden Übergangslösung nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Veranstalter Tele Ostschweiz und Radio Grischa sowie die Gebührenzahlenden in diesen Versorgungsgebieten. Sie beruhen allerdings auf der irrigen Annahme, dass eine solche Übergangslösung nicht oder noch nicht besteht. Das UVEK hat aber Tele Ostschweiz und Radio Grischa bereits am 29. Januar 2010 eine Übergangskonzession mit Gebührensplitting erteilt. Damit erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Fragen.</p>
- <p>- Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass einige der von der Übergangskonzession betroffenen Veranstalter ohne Gebührensplittinganteile ihren Sendebetrieb aus Kostengründen massiv reduzieren oder sogar einstellen müssen?</p><p>- Welche Alternativen existieren, bzw. welche Massnahmen ergreift das zuständige Departement, um diese drohende Versorgungslücke zu füllen?</p>
- Versorgungslücke durch Übergangskonzessionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Fragen 10.5035 bis 10.5039 thematisieren die Auswirkungen einer fehlenden Übergangslösung nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Veranstalter Tele Ostschweiz und Radio Grischa sowie die Gebührenzahlenden in diesen Versorgungsgebieten. Sie beruhen allerdings auf der irrigen Annahme, dass eine solche Übergangslösung nicht oder noch nicht besteht. Das UVEK hat aber Tele Ostschweiz und Radio Grischa bereits am 29. Januar 2010 eine Übergangskonzession mit Gebührensplitting erteilt. Damit erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Fragen.</p>
- <p>- Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass einige der von der Übergangskonzession betroffenen Veranstalter ohne Gebührensplittinganteile ihren Sendebetrieb aus Kostengründen massiv reduzieren oder sogar einstellen müssen?</p><p>- Welche Alternativen existieren, bzw. welche Massnahmen ergreift das zuständige Departement, um diese drohende Versorgungslücke zu füllen?</p>
- Versorgungslücke durch Übergangskonzessionen
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