Rechtfertigung der Gebühren ohne Gebührensplitting
- ShortId
-
10.5037
- Id
-
20105037
- Updated
-
27.07.2023 22:01
- Language
-
de
- Title
-
Rechtfertigung der Gebühren ohne Gebührensplitting
- AdditionalIndexing
-
34;Ausschreibung;Ostschweiz;Massenmedium;Graubünden;privates Massenmedium;Radio- und Fernsehgebühren;Sendekonzession
- 1
-
- L05K1202050110, Sendekonzession
- L05K0701030502, Ausschreibung
- L04K12020501, Massenmedium
- L05K1202050106, privates Massenmedium
- L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
- L07K08070102010703, Ostschweiz
- L05K0301010108, Graubünden
- Texts
-
- <p>Die Fragen 10.5035 bis 10.5039 thematisieren die Auswirkungen einer fehlenden Übergangslösung nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Veranstalter Tele Ostschweiz und Radio Grischa sowie die Gebührenzahlenden in diesen Versorgungsgebieten. Sie beruhen allerdings auf der irrigen Annahme, dass eine solche Übergangslösung nicht oder noch nicht besteht. Das UVEK hat aber Tele Ostschweiz und Radio Grischa bereits am 29. Januar 2010 eine Übergangskonzession mit Gebührensplitting erteilt. Damit erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Fragen.</p>
- <p>Wie rechtfertigt es der Bundesrat, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Ostschweiz und im Kanton Graubünden derzeit die vollen Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlen müssen, obwohl die lokalen Veranstalter wie Radio Grischa oder Tele Ostschweiz derzeit keine (Ostschweiz) oder nicht die vollständigen (Graubünden) Gebührensplittinganteile erhalten?</p>
- Rechtfertigung der Gebühren ohne Gebührensplitting
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Fragen 10.5035 bis 10.5039 thematisieren die Auswirkungen einer fehlenden Übergangslösung nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Veranstalter Tele Ostschweiz und Radio Grischa sowie die Gebührenzahlenden in diesen Versorgungsgebieten. Sie beruhen allerdings auf der irrigen Annahme, dass eine solche Übergangslösung nicht oder noch nicht besteht. Das UVEK hat aber Tele Ostschweiz und Radio Grischa bereits am 29. Januar 2010 eine Übergangskonzession mit Gebührensplitting erteilt. Damit erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Fragen.</p>
- <p>Wie rechtfertigt es der Bundesrat, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Ostschweiz und im Kanton Graubünden derzeit die vollen Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlen müssen, obwohl die lokalen Veranstalter wie Radio Grischa oder Tele Ostschweiz derzeit keine (Ostschweiz) oder nicht die vollständigen (Graubünden) Gebührensplittinganteile erhalten?</p>
- Rechtfertigung der Gebühren ohne Gebührensplitting
Back to List