Wer verfügt über vorenthaltene Gebührensplitting-Gelder?

ShortId
10.5038
Id
20105038
Updated
27.07.2023 21:28
Language
de
Title
Wer verfügt über vorenthaltene Gebührensplitting-Gelder?
AdditionalIndexing
34;Ausschreibung;Massenmedium;privates Massenmedium;Radio- und Fernsehgebühren;Sendekonzession
1
  • L05K1202050110, Sendekonzession
  • L05K0701030502, Ausschreibung
  • L04K12020501, Massenmedium
  • L05K1202050106, privates Massenmedium
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
Texts
  • <p>Die Fragen 10.5035 bis 10.5039 thematisieren die Auswirkungen einer fehlenden Übergangslösung nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Veranstalter Tele Ostschweiz und Radio Grischa sowie die Gebührenzahlenden in diesen Versorgungsgebieten. Sie beruhen allerdings auf der irrigen Annahme, dass eine solche Übergangslösung nicht oder noch nicht besteht. Das UVEK hat aber Tele Ostschweiz und Radio Grischa bereits am 29. Januar 2010 eine Übergangskonzession mit Gebührensplitting erteilt. Damit erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Fragen.</p>
  • <p>- Wie hoch ist der Betrag der Gebührengelder, welche derzeit nicht ausgeschüttet werden, da die Betriebe mit Übergangskonzession keine oder nur beschränkt Mittel aus dem Gebührensplitting erhalten?</p><p>- Wer verfügt über diese Gelder, bzw. wie werden diese eingesetzt?</p>
  • Wer verfügt über vorenthaltene Gebührensplitting-Gelder?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fragen 10.5035 bis 10.5039 thematisieren die Auswirkungen einer fehlenden Übergangslösung nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Veranstalter Tele Ostschweiz und Radio Grischa sowie die Gebührenzahlenden in diesen Versorgungsgebieten. Sie beruhen allerdings auf der irrigen Annahme, dass eine solche Übergangslösung nicht oder noch nicht besteht. Das UVEK hat aber Tele Ostschweiz und Radio Grischa bereits am 29. Januar 2010 eine Übergangskonzession mit Gebührensplitting erteilt. Damit erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Fragen.</p>
    • <p>- Wie hoch ist der Betrag der Gebührengelder, welche derzeit nicht ausgeschüttet werden, da die Betriebe mit Übergangskonzession keine oder nur beschränkt Mittel aus dem Gebührensplitting erhalten?</p><p>- Wer verfügt über diese Gelder, bzw. wie werden diese eingesetzt?</p>
    • Wer verfügt über vorenthaltene Gebührensplitting-Gelder?

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