Amtshilfeabkommen zwischen der Schweiz und den USA in Sachen UBS. Vorläufige Anwendung
- ShortId
-
10.5119
- Id
-
20105119
- Updated
-
28.07.2023 07:38
- Language
-
de
- Title
-
Amtshilfeabkommen zwischen der Schweiz und den USA in Sachen UBS. Vorläufige Anwendung
- AdditionalIndexing
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12;Rechtshilfe;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Grossbank;Steuerhinterziehung;USA
- 1
-
- L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
- L05K1001020402, Rechtshilfe
- L05K1104010104, Grossbank
- L04K11070604, Steuerhinterziehung
- L04K03050305, USA
- Texts
-
- <p>Am 19. August 2009 hat die Schweiz mit den USA ein Amtshilfeabkommen in Sachen UBS-Kundendaten abgeschlossen. Am 21. Januar 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall schwerer und fortgesetzter Steuerhinterziehung letztinstanzlich entschieden, dass in vergleichbaren Fällen Amtshilfe rechtlich nicht zulässig sei. Der Bundesrat will das Abkommen nun rechtlich anpassen. Die zuständigen Kommissionen werden um Zustimmung zu einer vorläufigen Anwendung des geänderten, vom Parlament noch nicht genehmigten Abkommens ersucht.</p><p>Was kehrt der Bundesrat vor, wenn die Kommissionen die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung verweigern?</p>
- Amtshilfeabkommen zwischen der Schweiz und den USA in Sachen UBS. Vorläufige Anwendung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 19. August 2009 hat die Schweiz mit den USA ein Amtshilfeabkommen in Sachen UBS-Kundendaten abgeschlossen. Am 21. Januar 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall schwerer und fortgesetzter Steuerhinterziehung letztinstanzlich entschieden, dass in vergleichbaren Fällen Amtshilfe rechtlich nicht zulässig sei. Der Bundesrat will das Abkommen nun rechtlich anpassen. Die zuständigen Kommissionen werden um Zustimmung zu einer vorläufigen Anwendung des geänderten, vom Parlament noch nicht genehmigten Abkommens ersucht.</p><p>Was kehrt der Bundesrat vor, wenn die Kommissionen die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung verweigern?</p>
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