Wahl des SRG-Generaldirektors

ShortId
10.5181
Id
20105181
Updated
28.07.2023 09:51
Language
de
Title
Wahl des SRG-Generaldirektors
AdditionalIndexing
34;Unternehmensleitung;Wahlsystem;SRG
1
  • L05K1202050108, SRG
  • L05K0703040303, Unternehmensleitung
  • L04K08010303, Wahlsystem
Texts
  • <p>Der Wahl des neuen Generaldirektors ist ein langes und professionell geführtes Wahlverfahren vorausgegangen. Das Anforderungsprofil wurde im Verlauf dieses Verfahrens nicht geändert. Schliesslich hat der Verwaltungsrat am 18. Mai 2010 auf Empfehlung seines Nominationsausschusses Herrn de Weck gewählt, und die Delegiertenversammlung hat diese Wahl am selben Tag mit überwältigendem Mehr bestätigt. Aus Rücksicht auf die Unabhängigkeit der SRG hat der Gesetzgeber bei der letzten RTVG-Revision die Wahl des Generaldirektors ausschliesslich den SRG-Gremien überlassen. Der Bundesrat hat keine Wahl- oder Genehmigungsrechte mehr. Bundesrat Leuenberger wurde zu Beginn des Auswahlverfahrens vom Verwaltungsratspräsidenten der SRG angefragt, welche Kriterien aus der Sicht des Medienministers für das Anforderungsprofil wichtig seien. Diese Frage beantwortete Bundesrat Leuenberger dahingehend, dass der neue SRG-Generaldirektor über gute Managementfähigkeiten verfügen sowie Gewähr für eine hohe journalistische Qualität des Schweizer Fernsehens und Radios bieten sollte. Dieselben Kriterien nannte er auch gegenüber den beiden Bundesvertretern im Verwaltungsrat der SRG. Darüber hinaus nahm Bundesrat Leuenberger keinerlei Einfluss auf das Auswahlverfahren, insbesondere nicht in personeller Hinsicht, war in diesen Gesprächen doch nie die Rede von einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten.</p>
  • <p>- Wie beurteilt der Bundesrat den Ablauf der Wahl des neuen SRG-Generaldirektors und insbesondere den Umstand, dass die Kriterien während des laufenden Wahlverfahrens geändert wurden?</p><p>- Aus welchem Grund hat der Verwaltungsrat das Anforderungsprofil neu gestaltet?</p><p>- War Bundesrat Leuenberger in das Wahlverfahren in irgendeiner Art involviert?</p>
  • Wahl des SRG-Generaldirektors
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Wahl des neuen Generaldirektors ist ein langes und professionell geführtes Wahlverfahren vorausgegangen. Das Anforderungsprofil wurde im Verlauf dieses Verfahrens nicht geändert. Schliesslich hat der Verwaltungsrat am 18. Mai 2010 auf Empfehlung seines Nominationsausschusses Herrn de Weck gewählt, und die Delegiertenversammlung hat diese Wahl am selben Tag mit überwältigendem Mehr bestätigt. Aus Rücksicht auf die Unabhängigkeit der SRG hat der Gesetzgeber bei der letzten RTVG-Revision die Wahl des Generaldirektors ausschliesslich den SRG-Gremien überlassen. Der Bundesrat hat keine Wahl- oder Genehmigungsrechte mehr. Bundesrat Leuenberger wurde zu Beginn des Auswahlverfahrens vom Verwaltungsratspräsidenten der SRG angefragt, welche Kriterien aus der Sicht des Medienministers für das Anforderungsprofil wichtig seien. Diese Frage beantwortete Bundesrat Leuenberger dahingehend, dass der neue SRG-Generaldirektor über gute Managementfähigkeiten verfügen sowie Gewähr für eine hohe journalistische Qualität des Schweizer Fernsehens und Radios bieten sollte. Dieselben Kriterien nannte er auch gegenüber den beiden Bundesvertretern im Verwaltungsrat der SRG. Darüber hinaus nahm Bundesrat Leuenberger keinerlei Einfluss auf das Auswahlverfahren, insbesondere nicht in personeller Hinsicht, war in diesen Gesprächen doch nie die Rede von einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten.</p>
    • <p>- Wie beurteilt der Bundesrat den Ablauf der Wahl des neuen SRG-Generaldirektors und insbesondere den Umstand, dass die Kriterien während des laufenden Wahlverfahrens geändert wurden?</p><p>- Aus welchem Grund hat der Verwaltungsrat das Anforderungsprofil neu gestaltet?</p><p>- War Bundesrat Leuenberger in das Wahlverfahren in irgendeiner Art involviert?</p>
    • Wahl des SRG-Generaldirektors

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