Verbreiterung des Autobahnabschnitts Härkingen-Wiggertal

ShortId
10.5189
Id
20105189
Updated
28.07.2023 08:17
Language
de
Title
Verbreiterung des Autobahnabschnitts Härkingen-Wiggertal
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Nationalstrassenbau;Rechtsschutz;Aargau;Solothurn (Kanton)
1
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L05K0301010115, Solothurn (Kanton)
  • L05K0301010101, Aargau
Texts
  • <p>Beim Bundesverwaltungsgericht sind gegenwärtig fünf Beschwerden gegen die Plangenehmigungsverfügung des UVEK hängig. Die Gemeinden Gunzgen, Boningen und Härkingen fordern zusätzliche Lärmschutzmassnahmen. Die Raststättenbetreiber Gunzgen-Nord und -Süd fordern Entschädigungen wegen der temporären Schliessung der Zufahrten zu den Raststätten. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Beschwerden und der damit fehlenden Plangenehmigung konnten durch das Bundesamt für Strassen noch keine Bauarbeiten ausgeschrieben werden. Die Verzögerungen betragen im jetzigen Zeitpunkt ungefähr ein Jahr. Aus der verlängerten Planungsdauer und der auflaufenden Teuerung ergeben sich Mehrkosten in der Höhe von ungefähr 10 Millionen Franken.</p>
  • <p>Das Seco erklärt in seinem Bericht vom 26. Februar 2010 über den Stand der Umsetzung der ersten und zweiten Stufe der Konjunktur-Stabilisierungsmassnahmen, dass die Realisierung des Projekts zur Verbreiterung des Autobahnabschnitts Härkingen-Wiggertal auf sechs Spuren durch mehrere Einsprachen gebremst wird.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, sowohl über diese Einspracheverfahren als auch über die dadurch bedingten Verzögerungen bei der Verwendung der für das Projekt bereitgestellten finanziellen Mittel zu informieren.</p>
  • Verbreiterung des Autobahnabschnitts Härkingen-Wiggertal
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beim Bundesverwaltungsgericht sind gegenwärtig fünf Beschwerden gegen die Plangenehmigungsverfügung des UVEK hängig. Die Gemeinden Gunzgen, Boningen und Härkingen fordern zusätzliche Lärmschutzmassnahmen. Die Raststättenbetreiber Gunzgen-Nord und -Süd fordern Entschädigungen wegen der temporären Schliessung der Zufahrten zu den Raststätten. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Beschwerden und der damit fehlenden Plangenehmigung konnten durch das Bundesamt für Strassen noch keine Bauarbeiten ausgeschrieben werden. Die Verzögerungen betragen im jetzigen Zeitpunkt ungefähr ein Jahr. Aus der verlängerten Planungsdauer und der auflaufenden Teuerung ergeben sich Mehrkosten in der Höhe von ungefähr 10 Millionen Franken.</p>
    • <p>Das Seco erklärt in seinem Bericht vom 26. Februar 2010 über den Stand der Umsetzung der ersten und zweiten Stufe der Konjunktur-Stabilisierungsmassnahmen, dass die Realisierung des Projekts zur Verbreiterung des Autobahnabschnitts Härkingen-Wiggertal auf sechs Spuren durch mehrere Einsprachen gebremst wird.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, sowohl über diese Einspracheverfahren als auch über die dadurch bedingten Verzögerungen bei der Verwendung der für das Projekt bereitgestellten finanziellen Mittel zu informieren.</p>
    • Verbreiterung des Autobahnabschnitts Härkingen-Wiggertal

Back to List