Ist der Bundesrat bereit, der Bevölkerung um den Flughafen Zürich die garantierten sieben Stunden Nachtruhe zu gewähren?

ShortId
10.5204
Id
20105204
Updated
27.07.2023 20:45
Language
de
Title
Ist der Bundesrat bereit, der Bevölkerung um den Flughafen Zürich die garantierten sieben Stunden Nachtruhe zu gewähren?
AdditionalIndexing
48;Flughafen;Nachtflugverbot;Zürich (Kanton)
1
  • L05K1802040302, Nachtflugverbot
  • L04K18040101, Flughafen
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
Texts
  • <p>Das Bundesgericht hat am 8. April 2010 entschieden, den Beschwerden des Flughafens und der Swiss gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich keine aufschiebende Wirkung zu gewähren. Das heisst, das vorläufige Betriebsreglement muss umgesetzt werden, noch bevor das Bundesgericht inhaltlich über die dagegen hängigen Beschwerden entscheidet. Dazu gehört auch die Verlängerung der Nachtflugsperre um eine Stunde. Dieser Entscheid des Bundesgerichtes wird so rasch als möglich umgesetzt. Allerdings sind dafür mehrere Arbeitsschritte nötig. Zunächst müssen die Benützer des Flughafens auf der ganzen Welt über die Verlängerung der Nachtflugsperre informiert werden. Es sind dies vor allem die etwa 80 Linien- und Charterfluggesellschaften. Das hierfür vorgesehene Publikationsmittel ist das Luftfahrthandbuch. Für Publikationen im Luftfahrthandbuch existieren international abgestimmte Publikationszyklen. Die Verlängerung der Nachtflugsperre erfolgt mit dem nächstmöglichen Zyklus; demnach beginnt sie ab dem 29. Juli 2010 um 23.30 Uhr.</p>
  • <p>Das Bundesgericht hat entschieden: Zugunsten der Bevölkerung um den Flughafen Zürich gilt per 29. Juli 2010 eine Nachtflugsperre von sieben Stunden.</p><p>Der Entscheid passt den Fluggesellschaften nicht, sie fordern eine "flexible Auslegung" der Nachtflugsperre. Das steht im Gegensatz zum Nachtruhebedürfnis der lärmgeplagten Bevölkerung.</p><p>Für Ausnahmen ist das Bazl zuständig.</p><p>Legt der Bundesrat das Bundesgerichtsurteil "flexibel" aus und bewilligt er Ausnahmen, oder schützt er das Ruhebedürfnis der Bevölkerung?</p>
  • Ist der Bundesrat bereit, der Bevölkerung um den Flughafen Zürich die garantierten sieben Stunden Nachtruhe zu gewähren?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgericht hat am 8. April 2010 entschieden, den Beschwerden des Flughafens und der Swiss gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich keine aufschiebende Wirkung zu gewähren. Das heisst, das vorläufige Betriebsreglement muss umgesetzt werden, noch bevor das Bundesgericht inhaltlich über die dagegen hängigen Beschwerden entscheidet. Dazu gehört auch die Verlängerung der Nachtflugsperre um eine Stunde. Dieser Entscheid des Bundesgerichtes wird so rasch als möglich umgesetzt. Allerdings sind dafür mehrere Arbeitsschritte nötig. Zunächst müssen die Benützer des Flughafens auf der ganzen Welt über die Verlängerung der Nachtflugsperre informiert werden. Es sind dies vor allem die etwa 80 Linien- und Charterfluggesellschaften. Das hierfür vorgesehene Publikationsmittel ist das Luftfahrthandbuch. Für Publikationen im Luftfahrthandbuch existieren international abgestimmte Publikationszyklen. Die Verlängerung der Nachtflugsperre erfolgt mit dem nächstmöglichen Zyklus; demnach beginnt sie ab dem 29. Juli 2010 um 23.30 Uhr.</p>
    • <p>Das Bundesgericht hat entschieden: Zugunsten der Bevölkerung um den Flughafen Zürich gilt per 29. Juli 2010 eine Nachtflugsperre von sieben Stunden.</p><p>Der Entscheid passt den Fluggesellschaften nicht, sie fordern eine "flexible Auslegung" der Nachtflugsperre. Das steht im Gegensatz zum Nachtruhebedürfnis der lärmgeplagten Bevölkerung.</p><p>Für Ausnahmen ist das Bazl zuständig.</p><p>Legt der Bundesrat das Bundesgerichtsurteil "flexibel" aus und bewilligt er Ausnahmen, oder schützt er das Ruhebedürfnis der Bevölkerung?</p>
    • Ist der Bundesrat bereit, der Bevölkerung um den Flughafen Zürich die garantierten sieben Stunden Nachtruhe zu gewähren?

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