Einsatz von Armee-Helikoptern zur Überwachung eines unbewilligten Harassenlaufes

ShortId
10.5224
Id
20105224
Updated
28.07.2023 09:43
Language
de
Title
Einsatz von Armee-Helikoptern zur Überwachung eines unbewilligten Harassenlaufes
AdditionalIndexing
09;Armeeeinsatz;Hubschrauber;Basel-Land
1
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L05K1804010302, Hubschrauber
  • L06K030101010301, Basel-Land
Texts
  • <p>Gestützt auf die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie dem Schweizerischen Polizei-Institut hat die Kantonspolizei Basel-Landschaft am 12. März 2010 ein Gesuch um Luftaufklärung entlang der Laufroute eingereicht. Aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren musste die Polizei mit einer Eskalation der Gewalt rechnen und hat entsprechend Unterstützung durch die Armee angefordert. Die Armee hat dem Gesuch des Kantons Basel-Landschaft nach einer zusätzlich eingeforderten genauen Beschreibung des Einsatzes entsprochen. Die Luftwaffe erhielt den Auftrag, den unbewilligten Harassenlauf entlang der Birs von Reinach BL nach Münchenstein BL durch Luftaufklärungssensoren (Flir Super-Puma) zu überwachen. Der Einsatz erfolgte subsidiär zugunsten der Kantonspolizei Basel-Landschaft. Die rechtliche Grundlage dazu findet sich in Artikel 181 des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme, wonach die Armee den zivilen Behörden auf Gesuch hin luftgestützte Überwachungsmittel mit dem nötigen Personal zur Überwachung von Veranstaltungen und Demonstrationen mit Gewaltpotenzial zur Verfügung stellen kann. Die erwähnte Verwaltungsvereinbarung regelt die Entschädigung gegenseitiger Leistungen im Bereich der Erfüllung polizeilicher Aufgaben. Für diesen Einsatz wurden die Flugstunden erfasst, es erfolgte jedoch keine Verrechnung. Der Einsatz dauerte 35 Stunden, womit sich die Kosten für die Armee auf rund 37 000 Franken belaufen. Die Bewilligung eines Gesuchs erfolgt immer nach entsprechender Prüfung und Rücksprache mit dem Kanton und ohne Präjudiz für künftige Anfragen. Die Sicherpolitischen Kommissionen beider Räte werden jährlich über Einsätze luftgestützter Überwachungsmittel der Armee zugunsten ziviler Behörden informiert.</p>
  • <p>Am 1. Mai 2010 wurde im Kanton Basel-Landschaft ein Super Puma der Armee zur Überwachung eines unbewilligten Harassenlaufes eingesetzt.</p><p>- Wie sah der Auftrag aus?</p><p>- Wie rechtfertigt sich der Einsatz eines militärischen Instruments?</p><p>- Hätte er nicht auch als Provokation angesehen und zu Gewalt führen können?</p><p>- War der Einsatz verhältnismässig (200 Jugendliche nahmen teil)?</p><p>- Was kostete der Helikopter-Einsatz?</p><p>- Wer bezahlte ihn?</p><p>- Ist bei einer Anfrage im Jahr 2011 erneut mit einer Zusage zu rechnen?</p>
  • Einsatz von Armee-Helikoptern zur Überwachung eines unbewilligten Harassenlaufes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie dem Schweizerischen Polizei-Institut hat die Kantonspolizei Basel-Landschaft am 12. März 2010 ein Gesuch um Luftaufklärung entlang der Laufroute eingereicht. Aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren musste die Polizei mit einer Eskalation der Gewalt rechnen und hat entsprechend Unterstützung durch die Armee angefordert. Die Armee hat dem Gesuch des Kantons Basel-Landschaft nach einer zusätzlich eingeforderten genauen Beschreibung des Einsatzes entsprochen. Die Luftwaffe erhielt den Auftrag, den unbewilligten Harassenlauf entlang der Birs von Reinach BL nach Münchenstein BL durch Luftaufklärungssensoren (Flir Super-Puma) zu überwachen. Der Einsatz erfolgte subsidiär zugunsten der Kantonspolizei Basel-Landschaft. Die rechtliche Grundlage dazu findet sich in Artikel 181 des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme, wonach die Armee den zivilen Behörden auf Gesuch hin luftgestützte Überwachungsmittel mit dem nötigen Personal zur Überwachung von Veranstaltungen und Demonstrationen mit Gewaltpotenzial zur Verfügung stellen kann. Die erwähnte Verwaltungsvereinbarung regelt die Entschädigung gegenseitiger Leistungen im Bereich der Erfüllung polizeilicher Aufgaben. Für diesen Einsatz wurden die Flugstunden erfasst, es erfolgte jedoch keine Verrechnung. Der Einsatz dauerte 35 Stunden, womit sich die Kosten für die Armee auf rund 37 000 Franken belaufen. Die Bewilligung eines Gesuchs erfolgt immer nach entsprechender Prüfung und Rücksprache mit dem Kanton und ohne Präjudiz für künftige Anfragen. Die Sicherpolitischen Kommissionen beider Räte werden jährlich über Einsätze luftgestützter Überwachungsmittel der Armee zugunsten ziviler Behörden informiert.</p>
    • <p>Am 1. Mai 2010 wurde im Kanton Basel-Landschaft ein Super Puma der Armee zur Überwachung eines unbewilligten Harassenlaufes eingesetzt.</p><p>- Wie sah der Auftrag aus?</p><p>- Wie rechtfertigt sich der Einsatz eines militärischen Instruments?</p><p>- Hätte er nicht auch als Provokation angesehen und zu Gewalt führen können?</p><p>- War der Einsatz verhältnismässig (200 Jugendliche nahmen teil)?</p><p>- Was kostete der Helikopter-Einsatz?</p><p>- Wer bezahlte ihn?</p><p>- Ist bei einer Anfrage im Jahr 2011 erneut mit einer Zusage zu rechnen?</p>
    • Einsatz von Armee-Helikoptern zur Überwachung eines unbewilligten Harassenlaufes

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