14. Juni. Lohngleichheitsdialog

ShortId
10.5308
Id
20105308
Updated
27.07.2023 19:41
Language
de
Title
14. Juni. Lohngleichheitsdialog
AdditionalIndexing
15;öffentliche Auftragsvergabe;Evaluation;Lohngleichheit
1
  • L05K0702010305, Lohngleichheit
  • L05K0701030506, öffentliche Auftragsvergabe
  • L04K08020302, Evaluation
Texts
  • <p>Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern befindet sich beim Lohngleichheitsdialog ein Instrumentarium im Aufbau. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern können auf einfache Weise und kostenlos mit dem Selbsttest Logib des Gleichstellungsbüros selbst überprüfen, ob die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau in ihrem Unternehmen gewährleistet ist.</p><p>Die Anbieterinnen und Anbieter des Bundes bestätigen bei einer Angebotseingabe mit einer schriftlichen Selbstdeklaration, das Lohngleichheitsgebot einzuhalten. Der Bund überprüft durch das Gleichstellungsbüro Unternehmen, die einen Auftrag erhalten, stichprobenweise darauf hin, ob sie die Lohngleichheit einhalten. Mit diesem Vorgehen wird die Lohngleichheit von Mann und Frau bereits heute explizit verlangt und kontrolliert, ohne den Anbieterinnen und Anbietern einen zusätzlichen administrativen Aufwand aufzuerlegen.</p>
  • <p>Obwohl das Analyse-Instrument für den Lohngleichheitsdialog kostenlos abgegeben wird, haben bisher nur zwei Unternehmen diesen Dialog erfolgreich abgeschlossen. Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind in der Schweiz nach wie vor gross.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, nur noch den Firmen Aufträge zu erteilen, die den Lohngleichheitsdialog abgeschlossen haben und nachweisen, dass bei ihnen die Lohngerechtigkeit umgesetzt wird, damit der Anspruch auf gleichen Lohn schneller umgesetzt wird?</p>
  • 14. Juni. Lohngleichheitsdialog
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern befindet sich beim Lohngleichheitsdialog ein Instrumentarium im Aufbau. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern können auf einfache Weise und kostenlos mit dem Selbsttest Logib des Gleichstellungsbüros selbst überprüfen, ob die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau in ihrem Unternehmen gewährleistet ist.</p><p>Die Anbieterinnen und Anbieter des Bundes bestätigen bei einer Angebotseingabe mit einer schriftlichen Selbstdeklaration, das Lohngleichheitsgebot einzuhalten. Der Bund überprüft durch das Gleichstellungsbüro Unternehmen, die einen Auftrag erhalten, stichprobenweise darauf hin, ob sie die Lohngleichheit einhalten. Mit diesem Vorgehen wird die Lohngleichheit von Mann und Frau bereits heute explizit verlangt und kontrolliert, ohne den Anbieterinnen und Anbietern einen zusätzlichen administrativen Aufwand aufzuerlegen.</p>
    • <p>Obwohl das Analyse-Instrument für den Lohngleichheitsdialog kostenlos abgegeben wird, haben bisher nur zwei Unternehmen diesen Dialog erfolgreich abgeschlossen. Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind in der Schweiz nach wie vor gross.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, nur noch den Firmen Aufträge zu erteilen, die den Lohngleichheitsdialog abgeschlossen haben und nachweisen, dass bei ihnen die Lohngerechtigkeit umgesetzt wird, damit der Anspruch auf gleichen Lohn schneller umgesetzt wird?</p>
    • 14. Juni. Lohngleichheitsdialog

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