14. Juni. Intransparente Zielsetzung des Bundes für die Förderung der Frauen in Führungspositionen

ShortId
10.5313
Id
20105313
Updated
14.11.2025 08:30
Language
de
Title
14. Juni. Intransparente Zielsetzung des Bundes für die Förderung der Frauen in Führungspositionen
AdditionalIndexing
04;leitende/r Bundesangestellte/r;Frauenarbeit;Bundespersonal;Führungskraft;Frau
1
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L05K0702030205, Frauenarbeit
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L05K0107010301, Frau
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im Jahre 2005 verschiedene Sollwerte für die Periode 2005 bis 2011 beschlossen. Für den Frauenanteil in den Lohnklassen 30 bis 38 lautete der Beschluss wie folgt: "Bis Ende 2011 steigt der Frauenanteil in den obersten Lohnklassen 30 bis 38 um 30 Prozent." Auf der Berechnungsbasis von 9,2 Prozent im Jahre 2005 bedeutete dies, dass der Frauenanteil einen Wert von 12 Prozent erreichen sollte. Dieser Sollwert wurde schon vor Ablauf seiner Gültigkeit übertroffen. Im Jahre 2009 erreichte der Frauenanteil 13,5 Prozent.</p>
  • <p>Die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern haben auch mit dem kleinen Anteil Frauen in Führungspositionen zu tun, auch wenn dies nach Gleichstellungsgesetz nicht einklagbar ist. Der Bund hat hierbei eine Vorbildfunktion: Obwohl die Frauenquote im Bundesrat überdurchschnittlich ist, kann dies bei den Führungsfunktionen in der Bundesverwaltung nicht behauptet werden. Der neue Sollwert des Frauenanteils der obersten Leistungsklasse für 2011 entspricht dem alten: 12 Prozent. Der Bundesrat hat sich aber eine Steigerung von 30 Prozent zum Ziel gesetzt.</p><p>Wie erklärt sich der Bundesrat die verwirrenden Werte?</p>
  • 14. Juni. Intransparente Zielsetzung des Bundes für die Förderung der Frauen in Führungspositionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im Jahre 2005 verschiedene Sollwerte für die Periode 2005 bis 2011 beschlossen. Für den Frauenanteil in den Lohnklassen 30 bis 38 lautete der Beschluss wie folgt: "Bis Ende 2011 steigt der Frauenanteil in den obersten Lohnklassen 30 bis 38 um 30 Prozent." Auf der Berechnungsbasis von 9,2 Prozent im Jahre 2005 bedeutete dies, dass der Frauenanteil einen Wert von 12 Prozent erreichen sollte. Dieser Sollwert wurde schon vor Ablauf seiner Gültigkeit übertroffen. Im Jahre 2009 erreichte der Frauenanteil 13,5 Prozent.</p>
    • <p>Die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern haben auch mit dem kleinen Anteil Frauen in Führungspositionen zu tun, auch wenn dies nach Gleichstellungsgesetz nicht einklagbar ist. Der Bund hat hierbei eine Vorbildfunktion: Obwohl die Frauenquote im Bundesrat überdurchschnittlich ist, kann dies bei den Führungsfunktionen in der Bundesverwaltung nicht behauptet werden. Der neue Sollwert des Frauenanteils der obersten Leistungsklasse für 2011 entspricht dem alten: 12 Prozent. Der Bundesrat hat sich aber eine Steigerung von 30 Prozent zum Ziel gesetzt.</p><p>Wie erklärt sich der Bundesrat die verwirrenden Werte?</p>
    • 14. Juni. Intransparente Zielsetzung des Bundes für die Förderung der Frauen in Führungspositionen

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