Deponien für ausgebauten Asphalt
- ShortId
-
10.5321
- Id
-
20105321
- Updated
-
27.07.2023 19:54
- Language
-
de
- Title
-
Deponien für ausgebauten Asphalt
- AdditionalIndexing
-
48;Erdölerzeugnis;Deutschland;Kanton;Strassenunterhalt;Abfalllagerung
- 1
-
- L06K070503010402, Strassenunterhalt
- L04K17040101, Erdölerzeugnis
- L04K06010203, Abfalllagerung
- L04K03010105, Deutschland
- L06K080701020108, Kanton
- Texts
-
- <p>1. Die Bafu-Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle von 1997 verfolgt die Strategie, möglichst hohe Anteile des Ausbauasphalts zu verwerten, ohne dass dadurch die Umwelt mit teerhaltigen Anteilen belastet wird. Die Ablagerung von teerhaltigem Asphalt ist gemäss der Technischen Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA; SR 814.600) nur auf speziell für derartige Abfallstoffe vorgesehenen Deponientypen (Reaktordeponie, Art. 22 TVA) zugelassen. Solches Material darf nur zur Verwertung ausgeführt werden, wozu eine Bewilligung des Bafu benötigt wird. Ausbauasphalt, der keinen Teer beinhaltet, darf hingegen gemäss OECD-Beschluss ohne Bewilligung zur Verwertung ausgeführt werden.</p><p>2. Das Bafu klärt im Rahmen der Totalrevision der Technischen Verordnung ab, ob die Entsorgung von Ausbauasphalt insgesamt auf Verordnungsstufe verbindlich geregelt werden soll. Neben dem Umweltschutz geht es dabei insbesondere auch um die Anliegen des Arbeitnehmerschutzes. Diese Arbeiten geschehen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Branche.</p>
- <p>Bei der Sanierung von Strassen fallen grosse Mengen von ausgebautem Asphalt an. Zurzeit werden grosse Mengen von Asphalt in Deponien nach Deutschland transportiert. Grund: Zu wenig Platz in der Schweiz und deutlich tiefere Kosten in Deutschland. Aus ökologischen Gründen sollten solche Transporte ins Ausland vermieden werden.</p><p>1. Welche Strategie verfolgt das Bafu betreffs Deponierung bzw. Wiederverwendung von ausgebautem Asphalt?</p><p>2. Besteht diesbezüglich eine Koordination mit den Kantonen?</p>
- Deponien für ausgebauten Asphalt
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Bafu-Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle von 1997 verfolgt die Strategie, möglichst hohe Anteile des Ausbauasphalts zu verwerten, ohne dass dadurch die Umwelt mit teerhaltigen Anteilen belastet wird. Die Ablagerung von teerhaltigem Asphalt ist gemäss der Technischen Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA; SR 814.600) nur auf speziell für derartige Abfallstoffe vorgesehenen Deponientypen (Reaktordeponie, Art. 22 TVA) zugelassen. Solches Material darf nur zur Verwertung ausgeführt werden, wozu eine Bewilligung des Bafu benötigt wird. Ausbauasphalt, der keinen Teer beinhaltet, darf hingegen gemäss OECD-Beschluss ohne Bewilligung zur Verwertung ausgeführt werden.</p><p>2. Das Bafu klärt im Rahmen der Totalrevision der Technischen Verordnung ab, ob die Entsorgung von Ausbauasphalt insgesamt auf Verordnungsstufe verbindlich geregelt werden soll. Neben dem Umweltschutz geht es dabei insbesondere auch um die Anliegen des Arbeitnehmerschutzes. Diese Arbeiten geschehen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Branche.</p>
- <p>Bei der Sanierung von Strassen fallen grosse Mengen von ausgebautem Asphalt an. Zurzeit werden grosse Mengen von Asphalt in Deponien nach Deutschland transportiert. Grund: Zu wenig Platz in der Schweiz und deutlich tiefere Kosten in Deutschland. Aus ökologischen Gründen sollten solche Transporte ins Ausland vermieden werden.</p><p>1. Welche Strategie verfolgt das Bafu betreffs Deponierung bzw. Wiederverwendung von ausgebautem Asphalt?</p><p>2. Besteht diesbezüglich eine Koordination mit den Kantonen?</p>
- Deponien für ausgebauten Asphalt
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