1.-August-Rede von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Handel der Aargauer Kantonspolizei mit den Sans-Papiers

ShortId
10.5357
Id
20105357
Updated
27.07.2023 19:04
Language
de
Title
1.-August-Rede von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Handel der Aargauer Kantonspolizei mit den Sans-Papiers
AdditionalIndexing
2811;Aargau;Papierlose/r;Polizeikontrolle
1
  • L05K0506010402, Papierlose/r
  • L05K0403030401, Polizeikontrolle
  • L05K0301010101, Aargau
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 9 Absatz 1 des Ausländergesetzes üben die Kantone auf ihrem Gebiet die Personenkontrollen aus. Beim Vollzug dieser Aufgabe haben sie einen Ermessensspielraum, um der konkreten Situation Rechnung zu tragen. Dies gilt auch bei der Planung und Durchführung von Sicherheitsmassnahmen im Rahmen von öffentlichen Anlässen. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Bundesrates oder des EJPD, das Vorgehen der kantonalen Behörden zu beurteilen. Meine Feststellung war, dass die Einsatzkräfte der Kantonspolizei Aargau unter der Führung ihres Kommandanten sehr professionell vorgegangen sind und dass es ihnen gelungen ist, die Sicherheit und Ordnung anlässlich der 1.-August-Feier in Eiken jederzeit zu gewährleisten und einen friedlichen Festverlauf möglich zu machen.</p>
  • <p>In der Presse war zu lesen, dass Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf bei ihrer Ankunft im Kanton Aargau, wo sie ihre 1.-August-Rede halten wollte, von Sans-Papiers bedrängt wurde. Die Aargauer Kantonspolizei soll mit den Sans-Papiers einen Vergleich ausgehandelt haben, im Stile von "ihr stört den Anlass nicht, und wir kontrollieren euch nicht".</p><p>Haben die Aargauer Behörden mit dieser Vorgehensweise gegen Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer verstossen?</p>
  • 1.-August-Rede von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Handel der Aargauer Kantonspolizei mit den Sans-Papiers
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 9 Absatz 1 des Ausländergesetzes üben die Kantone auf ihrem Gebiet die Personenkontrollen aus. Beim Vollzug dieser Aufgabe haben sie einen Ermessensspielraum, um der konkreten Situation Rechnung zu tragen. Dies gilt auch bei der Planung und Durchführung von Sicherheitsmassnahmen im Rahmen von öffentlichen Anlässen. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Bundesrates oder des EJPD, das Vorgehen der kantonalen Behörden zu beurteilen. Meine Feststellung war, dass die Einsatzkräfte der Kantonspolizei Aargau unter der Führung ihres Kommandanten sehr professionell vorgegangen sind und dass es ihnen gelungen ist, die Sicherheit und Ordnung anlässlich der 1.-August-Feier in Eiken jederzeit zu gewährleisten und einen friedlichen Festverlauf möglich zu machen.</p>
    • <p>In der Presse war zu lesen, dass Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf bei ihrer Ankunft im Kanton Aargau, wo sie ihre 1.-August-Rede halten wollte, von Sans-Papiers bedrängt wurde. Die Aargauer Kantonspolizei soll mit den Sans-Papiers einen Vergleich ausgehandelt haben, im Stile von "ihr stört den Anlass nicht, und wir kontrollieren euch nicht".</p><p>Haben die Aargauer Behörden mit dieser Vorgehensweise gegen Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer verstossen?</p>
    • 1.-August-Rede von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Handel der Aargauer Kantonspolizei mit den Sans-Papiers

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