Inkrafttreten des geƤnderten Artikels 64a des KVG

ShortId
10.5367
Id
20105367
Updated
28.07.2023 11:17
Language
de
Title
Inkrafttreten des geänderten Artikels 64a des KVG
AdditionalIndexing
2841;Spitalkosten;Versicherungsleistung;Krankenkassenprämie;Kanton;Inkrafttreten des Gesetzes;Zahlungsfähigkeit;reduzierter Preis;Frist
1
  • L05K0503020802, Frist
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K0105050102, Spitalkosten
  • L06K050702010103, Zahlungsfähigkeit
  • L04K11050412, reduzierter Preis
  • L06K080701020108, Kanton
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Am 18. März 2010 haben die eidgenössischen Räte eine Änderung von Artikel 64a des KVG beschlossen. Diese Änderung wird von allen Akteuren der Gesundheitsbranche begrüsst, ist problemlos umsetzbar und ermöglicht die Zahlung von ausstehenden Rechnungen der Spitäler in der Höhe von ungefähr 80 Millionen Franken. Gemäss unseren Informationen soll diese Revision 2012 in Kraft treten. Diese Frist ist zu lang.</p><p>Kann der Bundesrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht auf das erste Halbjahr 2011 vorverlegen?</p>
  • Inkrafttreten des geänderten Artikels 64a des KVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Am 18. März 2010 haben die eidgenössischen Räte eine Änderung von Artikel 64a des KVG beschlossen. Diese Änderung wird von allen Akteuren der Gesundheitsbranche begrüsst, ist problemlos umsetzbar und ermöglicht die Zahlung von ausstehenden Rechnungen der Spitäler in der Höhe von ungefähr 80 Millionen Franken. Gemäss unseren Informationen soll diese Revision 2012 in Kraft treten. Diese Frist ist zu lang.</p><p>Kann der Bundesrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht auf das erste Halbjahr 2011 vorverlegen?</p>
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