Bericht der GPK zum Abkommen UBS/USA. Welche Organe des Bundes sind ermächtigt, rechtliche Schritte zu unternehmen?
- ShortId
-
10.5372
- Id
-
20105372
- Updated
-
28.07.2023 09:21
- Language
-
de
- Title
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Bericht der GPK zum Abkommen UBS/USA. Welche Organe des Bundes sind ermächtigt, rechtliche Schritte zu unternehmen?
- AdditionalIndexing
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24;Anklage;juristische Person;Klage vor Gericht;Grossbank;parastaatliche Verwaltung
- 1
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- L05K1104010104, Grossbank
- L03K050401, Klage vor Gericht
- L04K05040101, Anklage
- L05K0507020303, juristische Person
- L04K08060110, parastaatliche Verwaltung
- Texts
-
- <p>Das Bundesrecht kennt keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Organ des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit". Es muss daher bei jeder einzelnen Institution geprüft werden, ob das jeweils anwendbare Bundesrecht der Institution die eigene Rechtspersönlichkeit verleiht. Die in der Begründung aufgeführten Institutionen verfügen aufgrund des für sie massgeblichen Rechtserlasses alle über die eigene Rechtspersönlichkeit.</p>
- <p>Zur Empfehlung 19 des Berichtes der Geschäftsprüfungskommissionen zum Abkommen zwischen der UBS und den USA: Welche Organe des Bundes sind ermächtigt, rechtliche Schritte zu unternehmen?</p><p>Welche Institutionen sind mit der Bezeichnung "Organe des Bundes mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit" gemeint:</p><p>- die Pensionskasse Publica?</p><p>- die SUVA?</p><p>- der Garantiefonds der AHV?</p><p>- die Schweizerische Nationalbank?</p><p>- die Post, die SBB, Skyguide, das Schweizer Radio und Fernsehen?</p><p>- die Pensionskassen der Post, des Schweizer Radios und Fernsehens, der SBB, von Skyguide?</p>
- Bericht der GPK zum Abkommen UBS/USA. Welche Organe des Bundes sind ermächtigt, rechtliche Schritte zu unternehmen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Bundesrecht kennt keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Organ des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit". Es muss daher bei jeder einzelnen Institution geprüft werden, ob das jeweils anwendbare Bundesrecht der Institution die eigene Rechtspersönlichkeit verleiht. Die in der Begründung aufgeführten Institutionen verfügen aufgrund des für sie massgeblichen Rechtserlasses alle über die eigene Rechtspersönlichkeit.</p>
- <p>Zur Empfehlung 19 des Berichtes der Geschäftsprüfungskommissionen zum Abkommen zwischen der UBS und den USA: Welche Organe des Bundes sind ermächtigt, rechtliche Schritte zu unternehmen?</p><p>Welche Institutionen sind mit der Bezeichnung "Organe des Bundes mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit" gemeint:</p><p>- die Pensionskasse Publica?</p><p>- die SUVA?</p><p>- der Garantiefonds der AHV?</p><p>- die Schweizerische Nationalbank?</p><p>- die Post, die SBB, Skyguide, das Schweizer Radio und Fernsehen?</p><p>- die Pensionskassen der Post, des Schweizer Radios und Fernsehens, der SBB, von Skyguide?</p>
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