Illegale Verhöre von Mitarbeitern der Bundesanwaltschaft
- ShortId
-
10.5403
- Id
-
20105403
- Updated
-
28.07.2023 11:14
- Language
-
de
- Title
-
Illegale Verhöre von Mitarbeitern der Bundesanwaltschaft
- AdditionalIndexing
-
12;Rechtshilfe;Bundesanwaltschaft;Ausland
- 1
-
- L04K08040407, Bundesanwaltschaft
- L03K100103, Ausland
- L05K1001020402, Rechtshilfe
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat äussert sich nicht zu rechtlichen und damit fachlichen Fragen, welche unmittelbar eine laufende Strafuntersuchung betreffen. Gemäss Artikel 14 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege steht die Bundesanwaltschaft nur administrativ unter der Aufsicht des Bundesrates; die fachliche Aufsicht dagegen wird gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das Bundesstrafgericht vom Bundesstrafgericht ausgeübt.</p>
- <p>Die Bundesanwaltschaft hat im Ausland Verhöre ohne Rechtshilfeersuchen an die betreffenden Staaten durchgeführt. Dieses rechtswidrige Verhalten ist Gegenstand einer Untersuchung durch einen ausserordentlichen Bundesanwalt.</p><p>Trägt Bundesanwalt Erwin Beyeler die Verantwortung für diesen Bruch von Völkerrecht und von Souveränitätsrecht anderer Staaten?</p>
- Illegale Verhöre von Mitarbeitern der Bundesanwaltschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat äussert sich nicht zu rechtlichen und damit fachlichen Fragen, welche unmittelbar eine laufende Strafuntersuchung betreffen. Gemäss Artikel 14 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege steht die Bundesanwaltschaft nur administrativ unter der Aufsicht des Bundesrates; die fachliche Aufsicht dagegen wird gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das Bundesstrafgericht vom Bundesstrafgericht ausgeübt.</p>
- <p>Die Bundesanwaltschaft hat im Ausland Verhöre ohne Rechtshilfeersuchen an die betreffenden Staaten durchgeführt. Dieses rechtswidrige Verhalten ist Gegenstand einer Untersuchung durch einen ausserordentlichen Bundesanwalt.</p><p>Trägt Bundesanwalt Erwin Beyeler die Verantwortung für diesen Bruch von Völkerrecht und von Souveränitätsrecht anderer Staaten?</p>
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