Transplantationsgesetz. Notwendige Präzisierung von Artikel 8

ShortId
10.5499
Id
20105499
Updated
14.11.2025 07:05
Language
de
Title
Transplantationsgesetz. Notwendige Präzisierung von Artikel 8
AdditionalIndexing
2841;Organverpflanzung;Tod
1
  • L04K01050516, Organverpflanzung
  • L04K01010304, Tod
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass Artikel 8 des Transplantationsgesetzes präzisiert werden muss?</p><p>Artikel 8 legt nicht eindeutig fest, ob die Ärztinnen und Ärzte das Recht haben, den (mutmasslichen) Willen einer Patientin oder eines Patienten zu einer Organspende bereits vor dem Tod abzuklären.</p><p>In dem Gesetzestext ist die Rede von verstorbenen Personen, was bedeutet, dass diese Frage erst geklärt werden kann, nachdem der Tod der potenziellen Organspenderin oder des potenziellen Organspenders festgestellt wurde.</p><p>Diese Situation behindert erfolgreiche Transplantationen beträchtlich.</p>
  • Transplantationsgesetz. Notwendige Präzisierung von Artikel 8
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass Artikel 8 des Transplantationsgesetzes präzisiert werden muss?</p><p>Artikel 8 legt nicht eindeutig fest, ob die Ärztinnen und Ärzte das Recht haben, den (mutmasslichen) Willen einer Patientin oder eines Patienten zu einer Organspende bereits vor dem Tod abzuklären.</p><p>In dem Gesetzestext ist die Rede von verstorbenen Personen, was bedeutet, dass diese Frage erst geklärt werden kann, nachdem der Tod der potenziellen Organspenderin oder des potenziellen Organspenders festgestellt wurde.</p><p>Diese Situation behindert erfolgreiche Transplantationen beträchtlich.</p>
    • Transplantationsgesetz. Notwendige Präzisierung von Artikel 8

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