Transplantationsgesetz. Notwendige Präzisierung von Artikel 8
- ShortId
-
10.5499
- Id
-
20105499
- Updated
-
14.11.2025 07:05
- Language
-
de
- Title
-
Transplantationsgesetz. Notwendige Präzisierung von Artikel 8
- AdditionalIndexing
-
2841;Organverpflanzung;Tod
- 1
-
- L04K01050516, Organverpflanzung
- L04K01010304, Tod
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass Artikel 8 des Transplantationsgesetzes präzisiert werden muss?</p><p>Artikel 8 legt nicht eindeutig fest, ob die Ärztinnen und Ärzte das Recht haben, den (mutmasslichen) Willen einer Patientin oder eines Patienten zu einer Organspende bereits vor dem Tod abzuklären.</p><p>In dem Gesetzestext ist die Rede von verstorbenen Personen, was bedeutet, dass diese Frage erst geklärt werden kann, nachdem der Tod der potenziellen Organspenderin oder des potenziellen Organspenders festgestellt wurde.</p><p>Diese Situation behindert erfolgreiche Transplantationen beträchtlich.</p>
- Transplantationsgesetz. Notwendige Präzisierung von Artikel 8
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass Artikel 8 des Transplantationsgesetzes präzisiert werden muss?</p><p>Artikel 8 legt nicht eindeutig fest, ob die Ärztinnen und Ärzte das Recht haben, den (mutmasslichen) Willen einer Patientin oder eines Patienten zu einer Organspende bereits vor dem Tod abzuklären.</p><p>In dem Gesetzestext ist die Rede von verstorbenen Personen, was bedeutet, dass diese Frage erst geklärt werden kann, nachdem der Tod der potenziellen Organspenderin oder des potenziellen Organspenders festgestellt wurde.</p><p>Diese Situation behindert erfolgreiche Transplantationen beträchtlich.</p>
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