Transplantationsgesetz. Auslegung von Artikel 10

ShortId
10.5500
Id
20105500
Updated
28.07.2023 12:20
Language
de
Title
Transplantationsgesetz. Auslegung von Artikel 10
AdditionalIndexing
2841;Organverpflanzung;Therapeutik
1
  • L04K01050516, Organverpflanzung
  • L04K01050214, Therapeutik
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Beabsichtigt der Bundesrat, Artikel 10 des Transplantationsgesetzes zu revidieren?</p><p>Artikel 10 kann auf unterschiedliche Weise ausgelegt werden und schafft somit Unklarheit für die betroffenen Ärzte. Laut diesem Artikel können vorbereitende Massnahmen, die ausschliesslich der Erhaltung von Organen für eine Transplantation dienen, nur durchgeführt werden, wenn die spendende Person umfassend informiert worden ist und frei zugestimmt hat. Es ist aber eher die Ausnahme, dass eine solche Zustimmung im Voraus erteilt wird.</p>
  • Transplantationsgesetz. Auslegung von Artikel 10
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Beabsichtigt der Bundesrat, Artikel 10 des Transplantationsgesetzes zu revidieren?</p><p>Artikel 10 kann auf unterschiedliche Weise ausgelegt werden und schafft somit Unklarheit für die betroffenen Ärzte. Laut diesem Artikel können vorbereitende Massnahmen, die ausschliesslich der Erhaltung von Organen für eine Transplantation dienen, nur durchgeführt werden, wenn die spendende Person umfassend informiert worden ist und frei zugestimmt hat. Es ist aber eher die Ausnahme, dass eine solche Zustimmung im Voraus erteilt wird.</p>
    • Transplantationsgesetz. Auslegung von Artikel 10

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