Transplantationsgesetz. Auslegung von Artikel 10
- ShortId
-
10.5500
- Id
-
20105500
- Updated
-
28.07.2023 12:20
- Language
-
de
- Title
-
Transplantationsgesetz. Auslegung von Artikel 10
- AdditionalIndexing
-
2841;Organverpflanzung;Therapeutik
- 1
-
- L04K01050516, Organverpflanzung
- L04K01050214, Therapeutik
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Beabsichtigt der Bundesrat, Artikel 10 des Transplantationsgesetzes zu revidieren?</p><p>Artikel 10 kann auf unterschiedliche Weise ausgelegt werden und schafft somit Unklarheit für die betroffenen Ärzte. Laut diesem Artikel können vorbereitende Massnahmen, die ausschliesslich der Erhaltung von Organen für eine Transplantation dienen, nur durchgeführt werden, wenn die spendende Person umfassend informiert worden ist und frei zugestimmt hat. Es ist aber eher die Ausnahme, dass eine solche Zustimmung im Voraus erteilt wird.</p>
- Transplantationsgesetz. Auslegung von Artikel 10
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Beabsichtigt der Bundesrat, Artikel 10 des Transplantationsgesetzes zu revidieren?</p><p>Artikel 10 kann auf unterschiedliche Weise ausgelegt werden und schafft somit Unklarheit für die betroffenen Ärzte. Laut diesem Artikel können vorbereitende Massnahmen, die ausschliesslich der Erhaltung von Organen für eine Transplantation dienen, nur durchgeführt werden, wenn die spendende Person umfassend informiert worden ist und frei zugestimmt hat. Es ist aber eher die Ausnahme, dass eine solche Zustimmung im Voraus erteilt wird.</p>
- Transplantationsgesetz. Auslegung von Artikel 10
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