Palästina-Konflikt. Mitgestaltung der Aussenpolitischen Kommissionen

ShortId
10.5502
Id
20105502
Updated
27.07.2023 20:28
Language
de
Title
Palästina-Konflikt. Mitgestaltung der Aussenpolitischen Kommissionen
AdditionalIndexing
08;421;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Aussenpolitische Kommission;Neutralität;Israel;Palästina-Frage
1
  • L04K03030108, Israel
  • L06K040102010301, Palästina-Frage
  • L04K10010503, Neutralität
  • L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
  • L06K080303010101, Aussenpolitische Kommission
Texts
  • <p>Gemäss geltendem Recht hat das EDA die Aussenpolitischen Kommissionen vor wichtigen aussenpolitischen Positionsbezügen im Rahmen des gesetzlichen Mitgestaltungsrechtes dieser Kommissionen gemäss Artikel 166 der Bundesverfassung zu kontaktieren. Allenfalls sind auch die Kantone gemäss Artikel 55 der Bundesverfassung mit einzubeziehen.</p><p>Warum unterbleiben diese Konsultationen, wenn die Schweiz ihre Neutralität im Palästina-Konflikt aufgibt, wie dies in der Erklärung des Schweizer Botschafters bei der Uno-Vollversammlung am 30. November 2010 geschehen ist?</p>
  • Palästina-Konflikt. Mitgestaltung der Aussenpolitischen Kommissionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss geltendem Recht hat das EDA die Aussenpolitischen Kommissionen vor wichtigen aussenpolitischen Positionsbezügen im Rahmen des gesetzlichen Mitgestaltungsrechtes dieser Kommissionen gemäss Artikel 166 der Bundesverfassung zu kontaktieren. Allenfalls sind auch die Kantone gemäss Artikel 55 der Bundesverfassung mit einzubeziehen.</p><p>Warum unterbleiben diese Konsultationen, wenn die Schweiz ihre Neutralität im Palästina-Konflikt aufgibt, wie dies in der Erklärung des Schweizer Botschafters bei der Uno-Vollversammlung am 30. November 2010 geschehen ist?</p>
    • Palästina-Konflikt. Mitgestaltung der Aussenpolitischen Kommissionen

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