Online-Werbung der SRG

ShortId
10.5506
Id
20105506
Updated
27.07.2023 19:52
Language
de
Title
Online-Werbung der SRG
AdditionalIndexing
34;Werbung;SRG;Internet
1
  • L05K1202050108, SRG
  • L05K1202020105, Internet
  • L05K0701010302, Werbung
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 18. Juni 2010 im Grundsatz dafür ausgesprochen, dass die SRG im Online-Angebot Werbung platzieren kann. Eine definitive Zulassung solcher Werbung ist aber noch nicht erfolgt.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zulassung der Online-Werbung zu neuen Konkurrenzsituationen zwischen der SRG und den Printmedien führen kann. Aus diesem Grund erwartet er von der SRG, dass sie mit den Verlegern Lösungen sucht und Kooperationsmodelle prüft.</p><p>Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung verlangt, dass bei der Regulierung von Radio und Fernsehen Rücksicht auf andere Medien wie die Presse genommen wird. Die Verfassung räumt dem Bundesrat einen weiten Ermessensspielraum ein. Der Beschluss der Landesregierung vom 18. Juni 2010 ist mit der erwähnten Verfassungsbestimmung vereinbar.</p>
  • <p>An der Pressekonferenz des Bundesrates vom 18. Juni 2010 erwähnte Bundesrat M. Leuenberger auch die Frage der Online-Werbung der SRG.</p><p>- Was hat der Bundesrat an seiner Sitzung bezüglich der Online-Werbung tatsächlich beschlossen?</p><p>- Würde der Verfassungsbestimmung von Artikel 93 Absatz 4 BV mit einer Bewilligung von Online-Werbung für die SRG genügend Beachtung geschenkt?</p>
  • Online-Werbung der SRG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 18. Juni 2010 im Grundsatz dafür ausgesprochen, dass die SRG im Online-Angebot Werbung platzieren kann. Eine definitive Zulassung solcher Werbung ist aber noch nicht erfolgt.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zulassung der Online-Werbung zu neuen Konkurrenzsituationen zwischen der SRG und den Printmedien führen kann. Aus diesem Grund erwartet er von der SRG, dass sie mit den Verlegern Lösungen sucht und Kooperationsmodelle prüft.</p><p>Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung verlangt, dass bei der Regulierung von Radio und Fernsehen Rücksicht auf andere Medien wie die Presse genommen wird. Die Verfassung räumt dem Bundesrat einen weiten Ermessensspielraum ein. Der Beschluss der Landesregierung vom 18. Juni 2010 ist mit der erwähnten Verfassungsbestimmung vereinbar.</p>
    • <p>An der Pressekonferenz des Bundesrates vom 18. Juni 2010 erwähnte Bundesrat M. Leuenberger auch die Frage der Online-Werbung der SRG.</p><p>- Was hat der Bundesrat an seiner Sitzung bezüglich der Online-Werbung tatsächlich beschlossen?</p><p>- Würde der Verfassungsbestimmung von Artikel 93 Absatz 4 BV mit einer Bewilligung von Online-Werbung für die SRG genügend Beachtung geschenkt?</p>
    • Online-Werbung der SRG

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