Soll die schweizerische Transitgasleitung in ausländische Hände fallen?
- ShortId
-
10.5508
- Id
-
20105508
- Updated
-
28.07.2023 12:40
- Language
-
de
- Title
-
Soll die schweizerische Transitgasleitung in ausländische Hände fallen?
- AdditionalIndexing
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48;66;Gasfernleitung;Erdgas;Eigentum;Beteiligung an Unternehmen;Sicherung der Versorgung
- 1
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- L05K1801030201, Gasfernleitung
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- L04K17040201, Erdgas
- L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
- L04K05070104, Eigentum
- Texts
-
- <p>Dem Bundesrat ist daran gelegen, dass die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Transitgasleitung durch die Schweiz garantiert sind, weil die Leitung nicht nur für die Versorgungssicherheit Italiens, sondern auch für jene der Schweiz von grosser Bedeutung ist. Das UVEK verfolgt daher die Entwicklungen genau. Allerdings sind die Möglichkeiten einer direkten Einflussnahme des Bundesrates darauf, wer Eigentümer der Leitung ist, aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen - insbesondere auch im Konzessionsvertrag - sehr beschränkt. Im Unterschied zum Strommarkt ist der Schweizer Gasmarkt nicht durch ein spezielles Gesetz geregelt. Für den Verkauf der Aktien und damit der Nutzung der Transitgasleitung hat die EU klare Rahmenbedingungen vorgegeben, was die Einflussmöglichkeiten der Schweiz stark begrenzt. Der EU-Entscheid wie auch das schweizerische Wettbewerbsrecht zielen primär darauf, eine marktbeherrschende Position der neuen Eigentümerin zu verhindern. Es ist damit nicht einfach, "unerwünschte" Eigentümer zu verhindern. Das Bundesamt für Energie wird mit dem italienischen Ministerium sowie der zuständigen EU-Behörde die aktuelle Situation sowie die möglichen Szenarien beim Verkauf des Aktienanteils der ENI erörtern. Gemeinsam sollen Massnahmen eruiert werden, welche die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Transitgasleitung auch nach einem Eigentümerwechsel garantieren.</p>
- <p>Die Transitgasleitung spielt für die Versorgungssicherheit der Westschweiz eine zentrale Rolle. Swissgas hält 51 Prozent der Aktien der Transitgas AG. Das Kapital kommt zu 90 Prozent von der italienischen ENI. In einem Kartellverfahren hat nun die EU-Kommission (2010/C55/10) angeordnet, dass sich ENI von dieser Beteiligung trennen muss.</p><p>Was plant der Bundesrat, um den Verkauf der Transitgasleitung an nichterwünschte Dritte (Hedge-Fonds, Gasprom) zu verhindern und ein stabiles Aktionariat herbeizuführen?</p>
- Soll die schweizerische Transitgasleitung in ausländische Hände fallen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dem Bundesrat ist daran gelegen, dass die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Transitgasleitung durch die Schweiz garantiert sind, weil die Leitung nicht nur für die Versorgungssicherheit Italiens, sondern auch für jene der Schweiz von grosser Bedeutung ist. Das UVEK verfolgt daher die Entwicklungen genau. Allerdings sind die Möglichkeiten einer direkten Einflussnahme des Bundesrates darauf, wer Eigentümer der Leitung ist, aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen - insbesondere auch im Konzessionsvertrag - sehr beschränkt. Im Unterschied zum Strommarkt ist der Schweizer Gasmarkt nicht durch ein spezielles Gesetz geregelt. Für den Verkauf der Aktien und damit der Nutzung der Transitgasleitung hat die EU klare Rahmenbedingungen vorgegeben, was die Einflussmöglichkeiten der Schweiz stark begrenzt. Der EU-Entscheid wie auch das schweizerische Wettbewerbsrecht zielen primär darauf, eine marktbeherrschende Position der neuen Eigentümerin zu verhindern. Es ist damit nicht einfach, "unerwünschte" Eigentümer zu verhindern. Das Bundesamt für Energie wird mit dem italienischen Ministerium sowie der zuständigen EU-Behörde die aktuelle Situation sowie die möglichen Szenarien beim Verkauf des Aktienanteils der ENI erörtern. Gemeinsam sollen Massnahmen eruiert werden, welche die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Transitgasleitung auch nach einem Eigentümerwechsel garantieren.</p>
- <p>Die Transitgasleitung spielt für die Versorgungssicherheit der Westschweiz eine zentrale Rolle. Swissgas hält 51 Prozent der Aktien der Transitgas AG. Das Kapital kommt zu 90 Prozent von der italienischen ENI. In einem Kartellverfahren hat nun die EU-Kommission (2010/C55/10) angeordnet, dass sich ENI von dieser Beteiligung trennen muss.</p><p>Was plant der Bundesrat, um den Verkauf der Transitgasleitung an nichterwünschte Dritte (Hedge-Fonds, Gasprom) zu verhindern und ein stabiles Aktionariat herbeizuführen?</p>
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