Betriebsbewilligung in Abhängigkeit der Qualität des Urans

ShortId
10.5524
Id
20105524
Updated
28.07.2023 13:00
Language
de
Title
Betriebsbewilligung in Abhängigkeit der Qualität des Urans
AdditionalIndexing
66;Kernbrennstoff;Uran;Bewilligung für Kraftwerk
1
  • L05K1703010403, Uran
  • L05K1703010401, Kernbrennstoff
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
Texts
  • <p>Aufsichts-, Kontroll- und Bewilligungsbehörde für Kernmaterialien in der Schweiz ist das Bundesamt für Energie (BFE). Dieses wird laufend von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) kontrolliert. Das BFE kann jedoch keine eigenen Kontrollen auf ausländischem Hoheitsgebiet durchführen. Es kann weder Bestände von Kernmaterialien in Russland kontrollieren, noch kann es überprüfen, ob Lieferanten der Schweizer Kernkraftwerke ausländische Umweltschutzbestimmungen einhalten. Die Kontrolle im Ausland wird von den Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes sowie von der IAEA wahrgenommen.</p><p>Der Bundesrat misst den Nachhaltigkeitskriterien grosse Bedeutung bei. Dennoch kann er die Einhaltung von Umweltstandards in anderen Ländern nicht durchsetzen. Die Schweiz muss die Grenzen der staatlichen Souveränität respektieren. Der Bundesrat setzt sich aber dafür ein, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Kette der Brennelement-Lieferungen zu erhöhen.</p><p>Das BFE hat alle Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke aufgefordert, auf freiwilliger Grundlage Informationen über die Herkunft der Kernmaterialien und die Herstellung von Brennelementen zu liefern. Dabei handelt es sich insbesondere um Transparenz über die gesamte Kette der Brennelement-Lieferungen und über weitere Angaben zur Herstellung von Brennelementen.</p><p>Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Antworten auf die Motion Müller Geri 09.4048, "Vollständige Aufsicht über die Nuklearmaterialien", auf die Interpellation Sommaruga Simonetta 10.3107, "Radioaktive Materialien aus der Schweiz in Russland?", und auf die Frage Müller Geri 10.5375, "Axpo und der kreative Umgang mit der Wahrheit".</p><p>Nach geltendem Kernenergiegesetz bzw. Kernenergieverordnung sind derartige Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorgesehen. Die Erteilung einer Bewilligung kann daher nicht von solchen Kriterien abhängig gemacht werden.</p>
  • <p>Der Bund ist daran, Betriebsbewilligungen zu erteilen.</p><p>Warum ist der sozial- und ökokorrekte Bezug von Uran keine Kondition?</p>
  • Betriebsbewilligung in Abhängigkeit der Qualität des Urans
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufsichts-, Kontroll- und Bewilligungsbehörde für Kernmaterialien in der Schweiz ist das Bundesamt für Energie (BFE). Dieses wird laufend von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) kontrolliert. Das BFE kann jedoch keine eigenen Kontrollen auf ausländischem Hoheitsgebiet durchführen. Es kann weder Bestände von Kernmaterialien in Russland kontrollieren, noch kann es überprüfen, ob Lieferanten der Schweizer Kernkraftwerke ausländische Umweltschutzbestimmungen einhalten. Die Kontrolle im Ausland wird von den Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes sowie von der IAEA wahrgenommen.</p><p>Der Bundesrat misst den Nachhaltigkeitskriterien grosse Bedeutung bei. Dennoch kann er die Einhaltung von Umweltstandards in anderen Ländern nicht durchsetzen. Die Schweiz muss die Grenzen der staatlichen Souveränität respektieren. Der Bundesrat setzt sich aber dafür ein, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Kette der Brennelement-Lieferungen zu erhöhen.</p><p>Das BFE hat alle Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke aufgefordert, auf freiwilliger Grundlage Informationen über die Herkunft der Kernmaterialien und die Herstellung von Brennelementen zu liefern. Dabei handelt es sich insbesondere um Transparenz über die gesamte Kette der Brennelement-Lieferungen und über weitere Angaben zur Herstellung von Brennelementen.</p><p>Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Antworten auf die Motion Müller Geri 09.4048, "Vollständige Aufsicht über die Nuklearmaterialien", auf die Interpellation Sommaruga Simonetta 10.3107, "Radioaktive Materialien aus der Schweiz in Russland?", und auf die Frage Müller Geri 10.5375, "Axpo und der kreative Umgang mit der Wahrheit".</p><p>Nach geltendem Kernenergiegesetz bzw. Kernenergieverordnung sind derartige Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorgesehen. Die Erteilung einer Bewilligung kann daher nicht von solchen Kriterien abhängig gemacht werden.</p>
    • <p>Der Bund ist daran, Betriebsbewilligungen zu erteilen.</p><p>Warum ist der sozial- und ökokorrekte Bezug von Uran keine Kondition?</p>
    • Betriebsbewilligung in Abhängigkeit der Qualität des Urans

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