Keine Verschärfung der Steuerpraxis durch die Revision des Rechnungslegungsrechts
- ShortId
-
10.5527
- Id
-
20105527
- Updated
-
14.11.2025 07:31
- Language
-
de
- Title
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Keine Verschärfung der Steuerpraxis durch die Revision des Rechnungslegungsrechts
- AdditionalIndexing
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24;Steuerabzug;Besteuerungsgrundlage;Rechnungsabschluss
- 1
-
- L05K0703020206, Rechnungsabschluss
- L04K11070304, Steuerabzug
- L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
- Texts
-
- <p>Das neue Rechnungslegungsgesetz schreibt vor, wie inskünftig bilanziert wird. Hingegen ist nur vage geregelt, welche steuerlichen Abzüge zulässig sind. In den Kantonen herrscht eine unterschiedliche Praxis.</p><p>- Wie wird mit der neuen Regelung zur Rechnungslegung sichergestellt, dass damit keine Verschärfung der heutigen Steuerpraxis erfolgt?</p><p>- Wie wird insbesondere verhindert, dass die heutige Bemessungsgrundlage ausgeweitet wird und damit die steuerliche Belastung für Unternehmen weiter steigt?</p>
- Keine Verschärfung der Steuerpraxis durch die Revision des Rechnungslegungsrechts
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das neue Rechnungslegungsgesetz schreibt vor, wie inskünftig bilanziert wird. Hingegen ist nur vage geregelt, welche steuerlichen Abzüge zulässig sind. In den Kantonen herrscht eine unterschiedliche Praxis.</p><p>- Wie wird mit der neuen Regelung zur Rechnungslegung sichergestellt, dass damit keine Verschärfung der heutigen Steuerpraxis erfolgt?</p><p>- Wie wird insbesondere verhindert, dass die heutige Bemessungsgrundlage ausgeweitet wird und damit die steuerliche Belastung für Unternehmen weiter steigt?</p>
- Keine Verschärfung der Steuerpraxis durch die Revision des Rechnungslegungsrechts
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