Keine Verschärfung der Steuerpraxis durch die Revision des Rechnungslegungsrechts

ShortId
10.5527
Id
20105527
Updated
14.11.2025 07:31
Language
de
Title
Keine Verschärfung der Steuerpraxis durch die Revision des Rechnungslegungsrechts
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Besteuerungsgrundlage;Rechnungsabschluss
1
  • L05K0703020206, Rechnungsabschluss
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
Texts
  • <p>Das neue Rechnungslegungsgesetz schreibt vor, wie inskünftig bilanziert wird. Hingegen ist nur vage geregelt, welche steuerlichen Abzüge zulässig sind. In den Kantonen herrscht eine unterschiedliche Praxis.</p><p>- Wie wird mit der neuen Regelung zur Rechnungslegung sichergestellt, dass damit keine Verschärfung der heutigen Steuerpraxis erfolgt?</p><p>- Wie wird insbesondere verhindert, dass die heutige Bemessungsgrundlage ausgeweitet wird und damit die steuerliche Belastung für Unternehmen weiter steigt?</p>
  • Keine Verschärfung der Steuerpraxis durch die Revision des Rechnungslegungsrechts
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das neue Rechnungslegungsgesetz schreibt vor, wie inskünftig bilanziert wird. Hingegen ist nur vage geregelt, welche steuerlichen Abzüge zulässig sind. In den Kantonen herrscht eine unterschiedliche Praxis.</p><p>- Wie wird mit der neuen Regelung zur Rechnungslegung sichergestellt, dass damit keine Verschärfung der heutigen Steuerpraxis erfolgt?</p><p>- Wie wird insbesondere verhindert, dass die heutige Bemessungsgrundlage ausgeweitet wird und damit die steuerliche Belastung für Unternehmen weiter steigt?</p>
    • Keine Verschärfung der Steuerpraxis durch die Revision des Rechnungslegungsrechts

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