Neues Erwachsenenschutzrecht. Wie steht es mit dem Rechtsstaat, wenn das Inkrafttreten verschoben wird?
- ShortId
-
10.5540
- Id
-
20105540
- Updated
-
28.07.2023 11:32
- Language
-
de
- Title
-
Neues Erwachsenenschutzrecht. Wie steht es mit dem Rechtsstaat, wenn das Inkrafttreten verschoben wird?
- AdditionalIndexing
-
28;Vormundschaft;Inkrafttreten des Gesetzes;Frist;Gesetz
- 1
-
- L04K01030110, Vormundschaft
- L05K0503010102, Gesetz
- L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
- L05K0503020802, Frist
- Texts
-
- <p>Am 19. Dezember 2008 haben die eidgenössischen Räte die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) verabschiedet. Das neue Erwachsenenschutzrecht bedingt auf kantonaler Ebene nicht zu unterschätzende Umstrukturierungen und gesetzgeberische Anpassungen. Es liegt im Interesse der Sache, dass die Kantone im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision über die erforderlichen Rechtsgrundlagen, die geeignete Infrastruktur und die nötigen Kenntnisse verfügen, um den veränderten Verhältnissen Rechnung tragen zu können. Eine vom EJPD im Oktober 2010 durchgeführte Umfrage bei den Kantonen hat ergeben, dass für die überwiegende Mehrheit der Kantone ein Inkrafttreten per 1. Januar 2013 realistisch ist. Allerdings haben sich einige Kantone sogar für 2014 ausgesprochen. Der Bundesrat wird im ersten Quartal 2011 über das Datum des Inkrafttretens des neuen Erwachsenenschutzrechts formell entscheiden.</p>
- <p>Das neue Erwachsenenschutzrecht wurde im Dezember 2008 angenommen. Es sieht Massnahmen vor, die schutzbedürftigen Erwachsenen mehr Selbstbestimmung ermöglichen, und ersetzt das aktuelle Vormundschaftssystem.</p><p>Nun ist das Inkrafttreten erst für 2013 oder gar 2014 vorgesehen.</p><p>- Kann der Bundesrat die Gründe dafür erklären?</p><p>- Scheint ihm die Rechtsstaatlichkeit gewahrt, wenn ein Gesetz erst fünf oder sechs Jahre nach seiner Annahme durch die Bundesversammlung in Kraft tritt?</p>
- Neues Erwachsenenschutzrecht. Wie steht es mit dem Rechtsstaat, wenn das Inkrafttreten verschoben wird?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 19. Dezember 2008 haben die eidgenössischen Räte die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) verabschiedet. Das neue Erwachsenenschutzrecht bedingt auf kantonaler Ebene nicht zu unterschätzende Umstrukturierungen und gesetzgeberische Anpassungen. Es liegt im Interesse der Sache, dass die Kantone im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision über die erforderlichen Rechtsgrundlagen, die geeignete Infrastruktur und die nötigen Kenntnisse verfügen, um den veränderten Verhältnissen Rechnung tragen zu können. Eine vom EJPD im Oktober 2010 durchgeführte Umfrage bei den Kantonen hat ergeben, dass für die überwiegende Mehrheit der Kantone ein Inkrafttreten per 1. Januar 2013 realistisch ist. Allerdings haben sich einige Kantone sogar für 2014 ausgesprochen. Der Bundesrat wird im ersten Quartal 2011 über das Datum des Inkrafttretens des neuen Erwachsenenschutzrechts formell entscheiden.</p>
- <p>Das neue Erwachsenenschutzrecht wurde im Dezember 2008 angenommen. Es sieht Massnahmen vor, die schutzbedürftigen Erwachsenen mehr Selbstbestimmung ermöglichen, und ersetzt das aktuelle Vormundschaftssystem.</p><p>Nun ist das Inkrafttreten erst für 2013 oder gar 2014 vorgesehen.</p><p>- Kann der Bundesrat die Gründe dafür erklären?</p><p>- Scheint ihm die Rechtsstaatlichkeit gewahrt, wenn ein Gesetz erst fünf oder sechs Jahre nach seiner Annahme durch die Bundesversammlung in Kraft tritt?</p>
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