Wie häufig erfolgt eine fürsorgerische Unterbringung?
- ShortId
-
10.5541
- Id
-
20105541
- Updated
-
28.07.2023 09:18
- Language
-
de
- Title
-
Wie häufig erfolgt eine fürsorgerische Unterbringung?
- AdditionalIndexing
-
28;Vormundschaft;Statistik;fürsorgerische Freiheitsentziehung
- 1
-
- L04K01040401, fürsorgerische Freiheitsentziehung
- L03K020218, Statistik
- L04K01030110, Vormundschaft
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Statistiken nur bedingt als Entscheidungsgrundlage für die rechtsanwendenden Behörden taugen. Eine Massnahme kann nämlich nur massgeschneidert sein, wenn sich die zuständige Fachbehörde mit jedem Einzelfall auseinandersetzt. Statistiken stellen hingegen eine Zusammenfassung und Verallgemeinerung von Lebenssachverhalten dar. Dem Bundesrat ist bekannt, dass die Statistiken im Zusammenhang mit dem fürsorgerischen Freiheitsentzug zum Teil unvollständig sind. Deshalb wird er die Entwicklung der statistischen Erfassung nach Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts aufmerksam beobachten.</p>
- <p>Die neuen Bestimmungen zum Erwachsenenschutz sehen die Möglichkeit einer fürsorgerischen Unterbringung vor. Bereits heute kann eine Person gegen ihren Willen fürsorgerisch untergebracht werden, um eine Gefahr für sich selbst oder für andere abzuwenden. Statistiken über die Anzahl der Personen in fürsorgerischer Unterbringung sind zwingend notwendig, damit man die Realität kennt und um geeignete Massnahmen zu treffen.</p><p>Solche Statistiken fehlen aber oder sind unvollständig.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Situation zu verbessern?</p>
- Wie häufig erfolgt eine fürsorgerische Unterbringung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Statistiken nur bedingt als Entscheidungsgrundlage für die rechtsanwendenden Behörden taugen. Eine Massnahme kann nämlich nur massgeschneidert sein, wenn sich die zuständige Fachbehörde mit jedem Einzelfall auseinandersetzt. Statistiken stellen hingegen eine Zusammenfassung und Verallgemeinerung von Lebenssachverhalten dar. Dem Bundesrat ist bekannt, dass die Statistiken im Zusammenhang mit dem fürsorgerischen Freiheitsentzug zum Teil unvollständig sind. Deshalb wird er die Entwicklung der statistischen Erfassung nach Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts aufmerksam beobachten.</p>
- <p>Die neuen Bestimmungen zum Erwachsenenschutz sehen die Möglichkeit einer fürsorgerischen Unterbringung vor. Bereits heute kann eine Person gegen ihren Willen fürsorgerisch untergebracht werden, um eine Gefahr für sich selbst oder für andere abzuwenden. Statistiken über die Anzahl der Personen in fürsorgerischer Unterbringung sind zwingend notwendig, damit man die Realität kennt und um geeignete Massnahmen zu treffen.</p><p>Solche Statistiken fehlen aber oder sind unvollständig.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Situation zu verbessern?</p>
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