Zugriff seitens der Polizei auf die ISA-Datenbank
- ShortId
-
10.5552
- Id
-
20105552
- Updated
-
27.07.2023 20:58
- Language
-
de
- Title
-
Zugriff seitens der Polizei auf die ISA-Datenbank
- AdditionalIndexing
-
09;Ausweis;Polizei;Informationsverbreitung;Datenbasis;Polizeikontrolle
- 1
-
- L04K04030304, Polizei
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L06K120301010301, Datenbasis
- L04K05060104, Ausweis
- L05K0403030401, Polizeikontrolle
- Texts
-
- <p>Das Informationssystem Ausweisschriften (ISA) und dessen Nutzung war anlässlich der Referendumsabstimmung vom 17. Mai 2009 über das neue Ausweisgesetz einer der zentralen Diskussionspunkte. Das ISA dient der Ausstellung von Ausweisen, der Verhinderung einer unberechtigten Ausweisausstellung sowie der Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Ausweisen.</p><p>Der Zugriff auf ISA-Daten namentlich zu Fahndungszwecken ist nicht zulässig. Um den Bedenken der Bevölkerung gegenüber dem ISA Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat die Ausweisverordnung angepasst und den Zugriff auf das im ISA enthaltene Foto eingeschränkt. Er wird nur dort zugelassen, wo er unabdingbar ist, wie z. B. bei Grenzkontrollen oder Identitätsabklärungen anhand eines vorgelegten Ausweises. Für die korrekte Aufnahme von Verlustmeldungen stehen den zuständigen Stellen die übrigen Daten im ISA, z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Elternnamen usw., weiterhin zur Verfügung und können bei Zweifeln für Kontrollfragen hinzugezogen werden.</p><p>Neu kann das ISA auch zur Identifikation von Opfern von Unfällen, Naturkatastrophen, Gewalttaten sowie von vermissten Personen genutzt werden. Dabei wurde namentlich an Fälle wie die Tsunami-Katastrophe Ende 2004 gedacht. Von einem neu eingeführten Täterschutz kann somit nicht die Rede sein.</p>
- <p>1. Warum wurde der Zugriff zur Datenbank ISA für die Polizei eingeschränkt?</p><p>2. Ist es sinn- und zweckmässig, dass der Täterschutz einen höheren Stellenwert hat als ldentifikationsmittel für die Polizei?</p>
- Zugriff seitens der Polizei auf die ISA-Datenbank
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Informationssystem Ausweisschriften (ISA) und dessen Nutzung war anlässlich der Referendumsabstimmung vom 17. Mai 2009 über das neue Ausweisgesetz einer der zentralen Diskussionspunkte. Das ISA dient der Ausstellung von Ausweisen, der Verhinderung einer unberechtigten Ausweisausstellung sowie der Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Ausweisen.</p><p>Der Zugriff auf ISA-Daten namentlich zu Fahndungszwecken ist nicht zulässig. Um den Bedenken der Bevölkerung gegenüber dem ISA Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat die Ausweisverordnung angepasst und den Zugriff auf das im ISA enthaltene Foto eingeschränkt. Er wird nur dort zugelassen, wo er unabdingbar ist, wie z. B. bei Grenzkontrollen oder Identitätsabklärungen anhand eines vorgelegten Ausweises. Für die korrekte Aufnahme von Verlustmeldungen stehen den zuständigen Stellen die übrigen Daten im ISA, z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Elternnamen usw., weiterhin zur Verfügung und können bei Zweifeln für Kontrollfragen hinzugezogen werden.</p><p>Neu kann das ISA auch zur Identifikation von Opfern von Unfällen, Naturkatastrophen, Gewalttaten sowie von vermissten Personen genutzt werden. Dabei wurde namentlich an Fälle wie die Tsunami-Katastrophe Ende 2004 gedacht. Von einem neu eingeführten Täterschutz kann somit nicht die Rede sein.</p>
- <p>1. Warum wurde der Zugriff zur Datenbank ISA für die Polizei eingeschränkt?</p><p>2. Ist es sinn- und zweckmässig, dass der Täterschutz einen höheren Stellenwert hat als ldentifikationsmittel für die Polizei?</p>
- Zugriff seitens der Polizei auf die ISA-Datenbank
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