Verdeckte Ermittlung. Artikel 286a StPO

ShortId
10.5581
Id
20105581
Updated
28.07.2023 11:07
Language
de
Title
Verdeckte Ermittlung. Artikel 286a StPO
AdditionalIndexing
12;Jugendschutz;verdeckte Ermittlung;sexuelle Gewalt;Strafprozessordnung;Internet;Polizeikontrolle
1
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L05K0504010204, verdeckte Ermittlung
  • L05K0403030401, Polizeikontrolle
  • L05K1202020105, Internet
  • L05K0501021001, Strafprozessordnung
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 24. Januar 2010 auf die Motion Fiala 10.3714, "Verdeckte Ermittlung", bereits darlegte, grenzt der im Rahmen des Vorentwurfes zum Polizeiaufgabengesetz vorgeschlagene Artikel 286a StPO die strafprozessuale verdeckte Ermittlung von den übrigen polizeilichen Fahndungs- und Ermittlungsmassnahmen ab. Bei diesen können die Angehörigen der Polizei ohne Bekanntgabe ihrer polizeilichen Identität in Kontakt mit Privaten treten; das ist die sogenannte verdeckte Fahndung.</p><p>Bei den beschriebenen Polizeieinsätzen - namentlich im Cyberbereich - handelt es sich um präventive Kontrollen, bei welchen die kommunizierenden Beamten weder ein besonderes Vertrauensverhältnis aufbauen noch in ein kriminelles Umfeld eindringen. Deshalb ist der Bundesrat der Auffassung, dass der Gesetzgeber mit dem neuen Artikel 286a StPO klarstellen sollte, dass die erwähnten Polizeieinsätze im Cyberbereich der verdeckten Fahndung und nicht der verdeckten Ermittlung zuzuordnen sind. Die präventive verdeckte Fahndung kann die Polizei nach dem jeweils massgeblichen kantonalen Polizeirecht vornehmen. Diese Lösung mit Artikel 286a StPO als Abgrenzungsnorm wurde in Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus der kantonalen Strafverfolgung ausgearbeitet. Es ist darauf hinzuweisen, dass Artikel 286a StPO keine eigenständige Rechtsgrundlage für die präventive verdeckte Fahndung bildet. Der kantonale Gesetzgeber legt im Polizeirecht fest, unter welchen Bedingungen die Polizei präventive verdeckte Fahndungen durchführen kann, sodass ein hinreichender Grundrechtsschutz gewährleistet ist.</p>
  • <p>Der Bundesrat will das Thema Verdeckte Ermittlung im Chat u. a. durch den künftigen Artikel 286a StPO lösen. Das genüge, weil Polizeieinsätze im Cyberbereich punktuelle Kontrollen seien, bei denen die Beamten weder ein besonderes Vertrauensverhältnis aufbauten noch in ein kriminelles Umfeld eindrängen. Diese Argumentation ist namentlich hinsichtlich des kriminellen Umfeldes vor Bundesgericht gescheitert.</p><p>Kann sich der Bundesrat vorstellen, dem Parlament einen cybertauglichen Artikel 286a vorzulegen?</p>
  • Verdeckte Ermittlung. Artikel 286a StPO
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 24. Januar 2010 auf die Motion Fiala 10.3714, "Verdeckte Ermittlung", bereits darlegte, grenzt der im Rahmen des Vorentwurfes zum Polizeiaufgabengesetz vorgeschlagene Artikel 286a StPO die strafprozessuale verdeckte Ermittlung von den übrigen polizeilichen Fahndungs- und Ermittlungsmassnahmen ab. Bei diesen können die Angehörigen der Polizei ohne Bekanntgabe ihrer polizeilichen Identität in Kontakt mit Privaten treten; das ist die sogenannte verdeckte Fahndung.</p><p>Bei den beschriebenen Polizeieinsätzen - namentlich im Cyberbereich - handelt es sich um präventive Kontrollen, bei welchen die kommunizierenden Beamten weder ein besonderes Vertrauensverhältnis aufbauen noch in ein kriminelles Umfeld eindringen. Deshalb ist der Bundesrat der Auffassung, dass der Gesetzgeber mit dem neuen Artikel 286a StPO klarstellen sollte, dass die erwähnten Polizeieinsätze im Cyberbereich der verdeckten Fahndung und nicht der verdeckten Ermittlung zuzuordnen sind. Die präventive verdeckte Fahndung kann die Polizei nach dem jeweils massgeblichen kantonalen Polizeirecht vornehmen. Diese Lösung mit Artikel 286a StPO als Abgrenzungsnorm wurde in Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus der kantonalen Strafverfolgung ausgearbeitet. Es ist darauf hinzuweisen, dass Artikel 286a StPO keine eigenständige Rechtsgrundlage für die präventive verdeckte Fahndung bildet. Der kantonale Gesetzgeber legt im Polizeirecht fest, unter welchen Bedingungen die Polizei präventive verdeckte Fahndungen durchführen kann, sodass ein hinreichender Grundrechtsschutz gewährleistet ist.</p>
    • <p>Der Bundesrat will das Thema Verdeckte Ermittlung im Chat u. a. durch den künftigen Artikel 286a StPO lösen. Das genüge, weil Polizeieinsätze im Cyberbereich punktuelle Kontrollen seien, bei denen die Beamten weder ein besonderes Vertrauensverhältnis aufbauten noch in ein kriminelles Umfeld eindrängen. Diese Argumentation ist namentlich hinsichtlich des kriminellen Umfeldes vor Bundesgericht gescheitert.</p><p>Kann sich der Bundesrat vorstellen, dem Parlament einen cybertauglichen Artikel 286a vorzulegen?</p>
    • Verdeckte Ermittlung. Artikel 286a StPO

Back to List