StPO. Mehraufwand durch Einvernahme-Prozedere

ShortId
10.5584
Id
20105584
Updated
28.07.2023 07:54
Language
de
Title
StPO. Mehraufwand durch Einvernahme-Prozedere
AdditionalIndexing
12;freie Schlagwörter: Gerichtsprotokoll;gerichtliche Anhörung;Tondokument;Strafprozessordnung;Gerichtsverfahren;Vereinfachung von Verfahren
1
  • L05K0501021001, Strafprozessordnung
  • L04K05040105, gerichtliche Anhörung
  • L04K02020502, Tondokument
  • L03K050404, Gerichtsverfahren
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
Texts
  • <p>Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Protokollierung sind für gewisse Kantone neu. Andere Kantone kennen bereits heute und seit langem die gleichen Vorschriften, wie sie ab dem 1. Januar 2011 für die ganze Schweiz gelten. Dass Änderungen und Neuerungen zu Mehraufwand führen können, war dem Parlament bei der Verabschiedung der Strafprozessordnung wohl durchaus bewusst. Das genaue Mass des Mehraufwandes zeigt sich jedoch erst bei der konkreten Umsetzung der neuen Bestimmungen.</p><p>Bereits vor dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beschlossen, eine Initiative auszuarbeiten, welche die Änderung der Protokollierungsvorschriften verlangt. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat dem zugestimmt, sodass nunmehr ein Gesetzentwurf ausgearbeitet wird.</p>
  • <p>Am 1. Januar 2011 tritt die StPO in Kraft. Diese schreibt vor, dass die an den Gerichtsverhandlungen geführten Protokolle den Einvernommenen vorzulesen sind. Dieses Prozedere wird dazu führen, dass die Verhandlungen künftig zwei- bis dreimal so lange dauern. Dadurch können deutlich weniger Fälle erledigt werden oder aber der Bestand des Gerichtspersonals muss massiv ausgebaut werden.</p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass dies zu erheblichen Mehrkosten führt?</p><p>- Was gedenkt er dagegen vorzukehren?</p>
  • StPO. Mehraufwand durch Einvernahme-Prozedere
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Protokollierung sind für gewisse Kantone neu. Andere Kantone kennen bereits heute und seit langem die gleichen Vorschriften, wie sie ab dem 1. Januar 2011 für die ganze Schweiz gelten. Dass Änderungen und Neuerungen zu Mehraufwand führen können, war dem Parlament bei der Verabschiedung der Strafprozessordnung wohl durchaus bewusst. Das genaue Mass des Mehraufwandes zeigt sich jedoch erst bei der konkreten Umsetzung der neuen Bestimmungen.</p><p>Bereits vor dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beschlossen, eine Initiative auszuarbeiten, welche die Änderung der Protokollierungsvorschriften verlangt. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat dem zugestimmt, sodass nunmehr ein Gesetzentwurf ausgearbeitet wird.</p>
    • <p>Am 1. Januar 2011 tritt die StPO in Kraft. Diese schreibt vor, dass die an den Gerichtsverhandlungen geführten Protokolle den Einvernommenen vorzulesen sind. Dieses Prozedere wird dazu führen, dass die Verhandlungen künftig zwei- bis dreimal so lange dauern. Dadurch können deutlich weniger Fälle erledigt werden oder aber der Bestand des Gerichtspersonals muss massiv ausgebaut werden.</p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass dies zu erheblichen Mehrkosten führt?</p><p>- Was gedenkt er dagegen vorzukehren?</p>
    • StPO. Mehraufwand durch Einvernahme-Prozedere

Back to List