Reichen kantonale Waffenregister nicht aus?

ShortId
10.5594
Id
20105594
Updated
28.07.2023 07:51
Language
de
Title
Reichen kantonale Waffenregister nicht aus?
AdditionalIndexing
09;Bewaffnung;Kanton;Beziehung Bund-Kanton;Verzeichnis;Feuerwaffe;interkantonale Zusammenarbeit;Gesetz;Waffenbesitz
1
  • L03K040204, Bewaffnung
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0402040202, Feuerwaffe
  • L04K05010209, Waffenbesitz
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
Texts
  • <p>Tatsächlich führt jeder Kanton heute schon ein Register über den Erwerb von Feuerwaffen. Wer eine Feuerwaffe erwirbt, wird in der Datenbank seines Wohnsitzkantons registriert, zusammen mit den Angaben zur Waffe. Somit kann jederzeit festgestellt werden, wem welche Feuerwaffe gehört. Bei Bedarf tauschen die Kantone diese Informationen untereinander aus.</p><p>Die Kantone planen zurzeit, wie ihre Waffenregister harmonisiert werden können, damit der Datenaustausch vereinfacht wird. Geplant ist eine elektronische Plattform, über die Daten aus den Registern ausgetauscht werden können, was letztlich denselben Zweck erfüllt wie ein vom Bund zu führendes Register.</p><p>Der Bundesrat steht diesem Vorhaben der Kantone positiv gegenüber. Auch eine Schnittstelle zu den spezifischen Datenbanken im Waffenbereich, die das Fedpol führt, wird zu prüfen sein. Mit deren Realisierung würde über die Forderungen der Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" hinausgegangen.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition sieht in Artikel 32a Absatz 2 ein kantonales Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen vor. Nun fordert die Initiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" ein Bundesregister. Vor dem Hintergrund der Bürokratie stelle ich folgende Fragen:</p><p>- Braucht es ein Waffenregister des Bundes?</p><p>- Könnten die kantonalen Waffenregister verlinkt werden und so eine ähnliche Funktion übernehmen?</p>
  • Reichen kantonale Waffenregister nicht aus?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Tatsächlich führt jeder Kanton heute schon ein Register über den Erwerb von Feuerwaffen. Wer eine Feuerwaffe erwirbt, wird in der Datenbank seines Wohnsitzkantons registriert, zusammen mit den Angaben zur Waffe. Somit kann jederzeit festgestellt werden, wem welche Feuerwaffe gehört. Bei Bedarf tauschen die Kantone diese Informationen untereinander aus.</p><p>Die Kantone planen zurzeit, wie ihre Waffenregister harmonisiert werden können, damit der Datenaustausch vereinfacht wird. Geplant ist eine elektronische Plattform, über die Daten aus den Registern ausgetauscht werden können, was letztlich denselben Zweck erfüllt wie ein vom Bund zu führendes Register.</p><p>Der Bundesrat steht diesem Vorhaben der Kantone positiv gegenüber. Auch eine Schnittstelle zu den spezifischen Datenbanken im Waffenbereich, die das Fedpol führt, wird zu prüfen sein. Mit deren Realisierung würde über die Forderungen der Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" hinausgegangen.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition sieht in Artikel 32a Absatz 2 ein kantonales Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen vor. Nun fordert die Initiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" ein Bundesregister. Vor dem Hintergrund der Bürokratie stelle ich folgende Fragen:</p><p>- Braucht es ein Waffenregister des Bundes?</p><p>- Könnten die kantonalen Waffenregister verlinkt werden und so eine ähnliche Funktion übernehmen?</p>
    • Reichen kantonale Waffenregister nicht aus?

Back to List