Probleme mit Algerien

ShortId
10.5600
Id
20105600
Updated
27.07.2023 21:00
Language
de
Title
Probleme mit Algerien
AdditionalIndexing
2811;Asylbewerber/in;Ausschaffung;bilaterales Abkommen;Algerien
1
  • L06K030401020101, Algerien
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
Texts
  • <p>Ja, es stimmt, dass Rückführungen nach Algerien nicht möglich sind, falls sie nicht freiwillig erfolgen. Seit 2004 verhandelt die Schweiz mit den algerischen Behörden hinsichtlich einer Lösung des Problems. Das im Juni 2006 unterzeichnete Rückübernahmeabkommen ist seit dem November 2007 in Kraft. Jedoch hat die algerische Seite das entsprechende Anwendungsprotokoll bis heute nicht unterzeichnet. Wegen dieser Schwierigkeiten geniesst das Algeriendossier erste Priorität.</p><p>Am 9. Dezember 2010 habe ich den neuen algerischen Botschafter, Herrn El Haoues Riache, zu einem Antrittsbesuch empfangen. Am 10. Dezember 2010 hatte der algerische Botschafter ein Treffen mit der Amtsleitung des Bundesamtes für Migration. Unsere Nachbarländer können ebenfalls keine Sonderflüge nach Algerien durchführen, allenfalls mit Ausnahme von Deutschland. Die deutschen Behörden wurden um Auskunft über die genauen Umsetzungsmodalitäten des Rückübernahmeabkommens ersucht; eine Antwort steht noch aus.</p>
  • <p>Es ist allgemein bekannt, dass die zwangsweise Rückführung illegaler Ausländerinnen und Ausländer nach Algerien nicht möglich ist.</p><p>- Was tut der Bundesrat, oder was gedenkt er zu tun, um dieses seit Langem bekannte Problem zu lösen?</p><p>- Ist es richtig, dass die Nachbarländer der Schweiz mit der zwangsweisen Rückführung von Algerierinnen und Algeriern, die illegal in ihr Staatsgebiet einwandern, keine Probleme haben?</p>
  • Probleme mit Algerien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ja, es stimmt, dass Rückführungen nach Algerien nicht möglich sind, falls sie nicht freiwillig erfolgen. Seit 2004 verhandelt die Schweiz mit den algerischen Behörden hinsichtlich einer Lösung des Problems. Das im Juni 2006 unterzeichnete Rückübernahmeabkommen ist seit dem November 2007 in Kraft. Jedoch hat die algerische Seite das entsprechende Anwendungsprotokoll bis heute nicht unterzeichnet. Wegen dieser Schwierigkeiten geniesst das Algeriendossier erste Priorität.</p><p>Am 9. Dezember 2010 habe ich den neuen algerischen Botschafter, Herrn El Haoues Riache, zu einem Antrittsbesuch empfangen. Am 10. Dezember 2010 hatte der algerische Botschafter ein Treffen mit der Amtsleitung des Bundesamtes für Migration. Unsere Nachbarländer können ebenfalls keine Sonderflüge nach Algerien durchführen, allenfalls mit Ausnahme von Deutschland. Die deutschen Behörden wurden um Auskunft über die genauen Umsetzungsmodalitäten des Rückübernahmeabkommens ersucht; eine Antwort steht noch aus.</p>
    • <p>Es ist allgemein bekannt, dass die zwangsweise Rückführung illegaler Ausländerinnen und Ausländer nach Algerien nicht möglich ist.</p><p>- Was tut der Bundesrat, oder was gedenkt er zu tun, um dieses seit Langem bekannte Problem zu lösen?</p><p>- Ist es richtig, dass die Nachbarländer der Schweiz mit der zwangsweisen Rückführung von Algerierinnen und Algeriern, die illegal in ihr Staatsgebiet einwandern, keine Probleme haben?</p>
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